Wie verkauft man eigentlich privat ein Auto?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Rudi@gti
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Doch kanst du bei der Zulasungsstelle Holen :-) (o.t)

Beitrag von Rudi@gti » Fr 04.04.03 18:55

kein Text

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Frank309
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Kriegen bei uns nur Firmen. Privatpersonen nur Kurzzeitkennzeichen. (o.t)

Beitrag von Frank309 » Fr 04.04.03 19:18

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duke
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re: 150 Euro? WO BITTE?

Beitrag von duke » Fr 04.04.03 22:01

>Das kostet dich mit dem Versicherngschutz und Kennzeichen gleich mal locker 150,- Euro. Entschuldige bitte, wenn das für mich nicht nur ein paar Cent sind wie für dich.


Ich zitiere unser Landratsamt:


"Kurzzeitkennzeichen


Für Überführungs- und Probefahrten gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Diese Kennzeichen können anstelle der früheren roten Kennzeichen verwendet werden.


Auf den Kurzzeitkennzeichen ist ein "Verfallsdatum" (maximal fünf Tage nach Ausgabe) angebracht. Sie haben daher den Vorteil, daß sie nicht zurückgebracht oder zurückgesandt werden müssen und ersparen Ihnen viel Zeit und durch das Entfallen des Postversands gegebenenfalls auch Geld.


Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,20 EURO. Die Kennzeichen müssen Sie — wie alle anderen Kennzeichen — selbst in der Kennzeichenprägewerkstatt besorgen. Außerdem benötigen Sie Versicherungsbestätigungen mit dem Eindruck "Kurzzeitkennzeichen".


Auf der Seite zur Service-Leistung Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens finden Sie nähere Informationen zu den anfallenden Gebühren und den Unterlagen, die Sie mitbringen sollten."


Keine rede von 150 !!! Euro ... da hast du wohl etwas zu hoch gegriffen. Zwei Nummernschilder zu kaufen kostet definitiv KEINE 140,- EURO. Erklär mir bitte mal, wie oder wo du auf so einen übertriebenen Betrag gekommen bist???


In Relation zu einem Kaufpreis von mehreren Tausend € ist das nicht die Welt? Wenns natürlich um nen 15 Jahre alten Schrott-Kleinwagen für 250 € geht würde ich das auch nicht machen...


Bei größeren Autos, deren Unterhaltskosten (Steuer, Versicherung etc.) schon leicht mehrere hundert Euro im Monat betragen können, ist es einfacher die - meinetwegen - von dir genannten 150 Euro auszugeben, als evtl. ein paar Wochen auf die Ummeldung des Käufes zu waren und so lange den Sponsor zu spielen. Wer sagt außerdem, dass ICH die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen muss... ? Kann auch der Käufer zahlen!


Machts halt nicht alles komplizierter als es ist und verwirrt nicht die Leute, die im Forum Fragen zum KFZ-Verkauf stellen und einfach eine sichere und einfache Lösung für Ihr Problem wollen... *augenverdreh*


DUKE

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re: achtung, es gibt ZWEI (neue) rote kennzeichen!!

Beitrag von duke » Fr 04.04.03 22:13

das erste ist seit 1998 nicht mehr für privatpersonen erhältlich und beginnt mit 06... dient nur für probefahrten z.B. von Autohändlern für die Kunden


ABER es gibt auch noch ein rotes Kennzeichen beginnend mit 07... das kann man als Privatperson für OLDTIMER (glaube >20 Jahre alt) unter Auflagen erhalten, z.B. für Teilnahme an Veranstaltungen etc.


Greetz DUKE

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Frank309
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Schonmal überlegt,

Beitrag von Frank309 » Fr 04.04.03 22:39

>>Das kostet dich mit dem Versicherngschutz und Kennzeichen gleich mal locker 150,- Euro. Entschuldige bitte, wenn das für mich nicht nur ein paar Cent sind wie für dich.


>Ich zitiere unser Landratsamt:


>"Kurzzeitkennzeichen


>Für Überführungs- und Probefahrten gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Diese Kennzeichen können anstelle der früheren roten Kennzeichen verwendet werden.


>Auf den Kurzzeitkennzeichen ist ein "Verfallsdatum" (maximal fünf Tage nach Ausgabe) angebracht. Sie haben daher den Vorteil, daß sie nicht zurückgebracht oder zurückgesandt werden müssen und ersparen Ihnen viel Zeit und durch das Entfallen des Postversands gegebenenfalls auch Geld.


>Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,20 EURO. Die Kennzeichen müssen Sie — wie alle anderen Kennzeichen — selbst in der Kennzeichenprägewerkstatt besorgen. Außerdem benötigen Sie Versicherungsbestätigungen mit dem Eindruck "Kurzzeitkennzeichen".


>Auf der Seite zur Service-Leistung Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens finden Sie nähere Informationen zu den anfallenden Gebühren und den Unterlagen, die Sie mitbringen sollten."


>Keine rede von 150 !!! Euro ... da hast du wohl etwas zu hoch gegriffen. Zwei Nummernschilder zu kaufen kostet definitiv KEINE 140,- EURO. Erklär mir bitte mal, wie oder wo du auf so einen übertriebenen Betrag gekommen bist???


> In Relation zu einem Kaufpreis von mehreren Tausend € ist das nicht die Welt? Wenns natürlich um nen 15 Jahre alten Schrott-Kleinwagen für 250 € geht würde ich das auch nicht machen...


>Bei größeren Autos, deren Unterhaltskosten (Steuer, Versicherung etc.) schon leicht mehrere hundert Euro im Monat betragen können, ist es einfacher die - meinetwegen - von dir genannten 150 Euro auszugeben, als evtl. ein paar Wochen auf die Ummeldung des Käufes zu waren und so lange den Sponsor zu spielen. Wer sagt außerdem, dass ICH die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen muss... ? Kann auch der Käufer zahlen!


>Machts halt nicht alles komplizierter als es ist und verwirrt nicht die Leute, die im Forum Fragen zum KFZ-Verkauf stellen und einfach eine sichere und einfache Lösung für Ihr Problem wollen... *augenverdreh*


>DUKE


dass du für das Kennzeichen auch Versicherungsschutz brauchst? Frag mal Bambam. Der hat fürn Kurzzeitkennzeichen aucvh ordentlich gelöhnt. Kumpel hatte seinen GT ne Weile mit Kurzzeitkennzeichen gefahren. Kostete gleichmal ca. 150,- Euro Versicherung + 10,20 Gebühr + ca 20-30 Euro Kennzeichen drucken. So kommt die Summe zustande.


MfG Frank

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re: es ist so... *langsammussmalgutsein*

Beitrag von duke » Fr 04.04.03 22:57

>dass du für das Kennzeichen auch Versicherungsschutz brauchst? Frag mal Bambam. Der hat fürn Kurzzeitkennzeichen aucvh ordentlich gelöhnt. Kumpel hatte seinen GT ne Weile mit Kurzzeitkennzeichen gefahren. Kostete gleichmal ca. 150,- Euro Versicherung + 10,20 Gebühr + ca 20-30 Euro Kennzeichen drucken. So kommt die Summe zustande.





Als Käufer holst du dir eine Doppelkarte für das Kurzeitkennzeichen von DEINER aktuellen Versicherung. Anschließend das Kennzeichen beim LRA wenn du das Auto wirklich gekauft hast.


Nachdem du das Auto angemeldet hast, werden dir von deiner Versicherung die Haftpflichtkosten für das Kurzzeitkennzeichen mit deiner jetzt "richtigen" Versicherung VERRRECHNET! Du zahlst also rückwirkend (für die 5 Tage Kurzzeitkennzeichen) die ganz normale Prämie als hättest du das Fahrzeug normal ab diesem Tag auf deinen Versicherungsvertrag zugelassen (egal ob bestehender Vertrag oder Neuvertrag).


Und das sind dann definitiv keine 100 EURO! Es sei denn, du fährst einen 12-Zylinder Ferrari... *lol*


Wenn du dir allerdings von IRGENDEINER Versicherung nur mal eben nen Haftpflichtschutz für 5 Tage (=Kurzzeitkennzeichen) holst dann musst du die Kosten dafür in voller Höhe übernehmen , das können dann auch mal 100 Euro sein. Sorry, aber wer so blöd ist, dem ist auch nicht mehr zu helfen.... *schmunzel*


Das ist die Realität - nichts anderes! Glaubs oder auch nicht.. bei Fragen zu finanziellen Risiken und Nebenwirkungen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder ihre Versicherung!


Man lernt nie aus, was? ;-)


DUKE

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re: achtung, es gibt ZWEI (neue) rote kennzeichen!!

Beitrag von RallyePower » Sa 05.04.03 00:04

soweit ich weiß ist oldtimer beim auto ab 30 jahre und motorad 20 jahre


angemeldet wirds aufs grösste fahrzeug (also hubraum) und kann als wechselkennzeichen für mehrere dann dienen glaub bis 6 oder 7 fahrzeuge

duke
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re: für oldtimer gibts zwei kennzeichen ...

Beitrag von duke » Sa 05.04.03 00:33

>soweit ich weiß ist oldtimer beim auto ab 30 jahre und motorad 20 jahre


>angemeldet wirds aufs grösste fahrzeug (also hubraum) und kann als wechselkennzeichen für mehrere dann dienen glaub bis 6 oder 7 fahrzeuge


... einmal das rote kennzeichen (beschreibung siehe Beitrag eben) und dann natürlich noch das "Normale" mit dem H als Zusatz am Ende. Die Kritierien was genau ein "Oldtimer" ist, sind aber von Behörde zu Behörde recht verschieden! :-)


DUKE

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*korrigier* :-)

Beitrag von InformatiX » Sa 05.04.03 09:56

Hallo,


für nen rechtsgültigen Kaufvertrag langt die Angabe von Personalausweisnummer, etc zwar schon, das Problem ist aber, daß sich nur mit der PersoNummer nicht feststellen lässt, wo derjenige wirklich wohnt.


Wenn der unehrliche Käufer nun das Auto nicht ummeldet kommst du mit der Klausel im Kaufvertrag im Stil von "Alle Rechte und Pflichten undVerkehrsverstöße, etc gehen ab tt.mm.jjjj xx.xxuhr auf den Käufer über" zwar dich von deiner Versicherung befreit, also wenn er mit der eben gekauften Karre nen Unfall baut ,geht es dich nixmehr an, A B E R solang der das Auto nicht ummeldet, "darfst" du KFZ - Steuer zahlen!


Das Landratsamt erkennt nen Kaufvertrag nicht an, du bist dann immer noch der Halter des Fahrzeugs...


Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet, kannst zwar eine Anzeige stellen und eine Suchanzeige bei der Polizei veranlassen lassen, aber wenn der Käufer nichtmehr auffindbar ist, kann das Auto nur durch eine Zwangsstilllegung abgemeldet werden. Diese tritt aber erst 12Monate in Kraft, nachdem du den Vorfall gemeldet hast! Und für diese 12Monate zahlst du KFZ - Steuer, so ists mir nämlich ergangen, ich durfte noch knapp 700DM Steuern nachzahlen für ein Schrottauto, daß ich für 150DM verkauft hatte....


Darum würd ich ehrlich gesagt kein angemeldetes Auto mehr verkaufen...


Greetz


Steffen





>Hallo,


>eigentlich reicht es wenn im Kaufvertrag neben Datum auch die genaue Uhrzeit reingeschrieben wird und die Personalausweißnummer bzw. eine Kopie des Persos vom Käufer beigefügt wird. Das ganze am besten mit einem Zeugen der das ganze auch noch (als Zeuge) unterschreibt.


>Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet das Auto umgehend (d.h. so schnell wie möglich und zumutbar) ab- bzw. umzumelden.


>Das ganze kann man auch noch in den Kaufvertrag schreiben.


>Deiner Versicherung solltest Du eine Kopie vom Kaufvertrag schicken, jedenfalls mußt Du ihr das melden. Ob die Zulassungsstelle auch eine braucht/will, weiß ich nicht.


>Vom ADAC und von den meisten Versicherern gibt es auch Vordrucke für einen rechtssicheren Kaufvertrag.


>Wenn ich damit falsch liege, korrigiert mich bitte.


>mfg


>Alex

Red Runner
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re: Wie verkauft man eigentlich privat ein Auto?

Beitrag von Red Runner » Sa 05.04.03 11:25

Ich danke euch allen für eure Antworten. Scheinbar gibt es den optimalen Weg dabei nicht. Ich werd mir was ausdenken :-)


Greetz


RR


>Moin!


>Also bislang hab ich das eigentlich so gehandhabt, dass ich das zugelassene Auto verkauft hab. In den Kaufvertrag rein, dass es innerhalb von 2 Wochen um- oder abgemeldet muss, ein Fax an die Versicherung und eins an die Zulassungsstelle und man war alle Sorgen los. Das ganze war für Verkäufer und Käufer sehr bequem, der Käufer musste u.U. sogar nur einmal hinfahren, um das Auto anzugucken und glech mitzunehmen. Nu wurde mir aber gesagt, dass man mit dieser Methode gewaltig auf die Nase fliegen kann, wenn der Käufer das Auto einfach nicht ab- / ummeldet.


>Wie mache ich das also richtig? Erstmal muss das Auto ja angemeldet bleiben, damit der potentielle Käufer eine Probefahrt machen kann. Dann unterschreibt man den Kaufvertrag und der Käufer muss erstmal wieder nach Hause fahren. Dann melde ich das Auto ab. Und nu? Soll der Käufer jetzt nochmal wiederkommen, um mir das Geld zu geben, damit ich den Brief rausrücke? Er müsste dann wieder mit leeren Händen nach Hause fahren, um das Auto anzumelden und nochmal herkommen, um es zu holen? Das wird wohl kaum ein Käufer mitmachen. Umgekehrt werde ich aber sicher nicht den Brief losschicken, ohne das Geld auf meinem Konto ist. Der Käufer wird aber auch keinen Cent überweisen, wenn er den Brief nicht hat?!


>Also erklärt mir mal bitte, wie man das sauber und sicher abwickelt.


>Thx & Greetz


>RR

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