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von InformatiX » Sa 05.04.03 09:56
Hallo,
für nen rechtsgültigen Kaufvertrag langt die Angabe von Personalausweisnummer, etc zwar schon, das Problem ist aber, daß sich nur mit der PersoNummer nicht feststellen lässt, wo derjenige wirklich wohnt.
Wenn der unehrliche Käufer nun das Auto nicht ummeldet kommst du mit der Klausel im Kaufvertrag im Stil von "Alle Rechte und Pflichten undVerkehrsverstöße, etc gehen ab tt.mm.jjjj xx.xxuhr auf den Käufer über" zwar dich von deiner Versicherung befreit, also wenn er mit der eben gekauften Karre nen Unfall baut ,geht es dich nixmehr an, A B E R solang der das Auto nicht ummeldet, "darfst" du KFZ - Steuer zahlen!
Das Landratsamt erkennt nen Kaufvertrag nicht an, du bist dann immer noch der Halter des Fahrzeugs...
Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet, kannst zwar eine Anzeige stellen und eine Suchanzeige bei der Polizei veranlassen lassen, aber wenn der Käufer nichtmehr auffindbar ist, kann das Auto nur durch eine Zwangsstilllegung abgemeldet werden. Diese tritt aber erst 12Monate in Kraft, nachdem du den Vorfall gemeldet hast! Und für diese 12Monate zahlst du KFZ - Steuer, so ists mir nämlich ergangen, ich durfte noch knapp 700DM Steuern nachzahlen für ein Schrottauto, daß ich für 150DM verkauft hatte....
Darum würd ich ehrlich gesagt kein angemeldetes Auto mehr verkaufen...
Greetz
Steffen
>Hallo,
>eigentlich reicht es wenn im Kaufvertrag neben Datum auch die genaue Uhrzeit reingeschrieben wird und die Personalausweißnummer bzw. eine Kopie des Persos vom Käufer beigefügt wird. Das ganze am besten mit einem Zeugen der das ganze auch noch (als Zeuge) unterschreibt.
>Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet das Auto umgehend (d.h. so schnell wie möglich und zumutbar) ab- bzw. umzumelden.
>Das ganze kann man auch noch in den Kaufvertrag schreiben.
>Deiner Versicherung solltest Du eine Kopie vom Kaufvertrag schicken, jedenfalls mußt Du ihr das melden. Ob die Zulassungsstelle auch eine braucht/will, weiß ich nicht.
>Vom ADAC und von den meisten Versicherern gibt es auch Vordrucke für einen rechtssicheren Kaufvertrag.
>Wenn ich damit falsch liege, korrigiert mich bitte.
>mfg
>Alex