Dein Händler scheint ja nicht gerade einsichtig zu sein. Aber er ignoriert die Tatsache, dass zur vereinbarten Leistung eben auch ne Beratung gehört hat, und die hat er nicht gebracht, bzw mangelhaft.jenny196 hat geschrieben:hallo lunicwas wäre besser , bei nacherfüllung : wer weiss wie er die nächsten räder anbaut , vertrauen habe zu dem händler jedenfalls nicht mehr . ansich möchte ich so schnell wie möglich aus dem vertrag raus . aber wenn nacherfüllung besser ist . momentan weiss ich gar nichtsWillst du denn von ihm noch passende Räder oder lieber bei nem anderen Händler? Entweder kannst du versuchen, dich vom Vertrag zu lösen oder Nacherfüllung verlangen.
Es ist allerdings (leider) üblich, dass gerade im KFZ Bereich Geld mit der Unwissenheit der Kunden gemacht wird mit überflüssigen Reparaturen etc...naja. (will aber auch nicht alle über einen Kamm scheren)
Zu der mangelhaften Beratung hatte er allerdings keinen Anlass, denn im Gutachten steht ja extra drin, dass gebördelt werden muß. Und wenn dort nur steht, dass ggf gebördelt werden muß, wenn die Räder nicht passen, dann ist das Sache des TÜV und nicht des Händlers, er kann daher keine verbindliche Aussage treffen. Das weiß er, und da lag auch das überlegene Wissen, dass er sich dir gegenüber zunutze gemacht hat.
Und Angaben, die nur der TÜV machen kann, selbst zu tätigen, ohne sich dessen sicher zu sein und nur, um ein Geschäft abschließen zu können, ist für mich eine Angabe ins blaue hinein, sodass ihm Arglist vorgeworfen werden kann.
Aus der Information resultierte bei dir schließlich die falsche Vorstellung über eine 'verkehrswesentliche Eigenschaft' der Räder, nämlich, dass sie keine weiteren Kosten bei der Montage verursachen. Und diese Täuschung berechtigt dich nach meiner Einschätzung zur Anfechtung.
Du musst allerdings beweisen, dass er dir wider besseren Wissens zum Kauf geraten hat unter der Bedingung, dass am Fahrzeug nichts verändert werden muß und nicht etwa du die Räder vorbehaltlos (also quasi in dem bereits bestehenden Glauben, dass sie so montiert werden können) gekauft hast, so wie er es ja behauptet.
Dann wäre seine mangelnde bzw falsche Information nicht mehr ursächlich für deine Fehlvorstellung über die Mehrkosten durch das Bördeln.
In der Realität ist das mit dem Beweisen aber nicht so einfach, daher könnte die Anfechtung eine recht zähe Geschichte werden.
Die Nachbesserung wäre da schon erfolgsversprechender, denn damit geht ihm der deal nicht durch die Lappen, er muß nur eine geringfügig gebrauchte Sache gegen eine neue tauschen. Außerdem würdest du ihm nicht den Vorwurf der Arglist machen, sodass er sich wohl eher einsichtig zeigen würde.
So gesehen wäre die Nachbesserung zwar die Weichei-Lösung, aber womöglich die klügere.
Dann hättest du deine Räder und er sein Geld und ihr seht euch nie wieder...
Bin mal gespannt, wie dein Anwalt den Mangel begründet.
Gruß