Frage zu Garantie vs Gewährleistung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Marc
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Frage zu Garantie vs Gewährleistung

Beitrag von Marc » Sa 28.12.13 16:46

Hallo zusammen,

5 Wochen nach Abholung unseres Gebrauchten 308er (EZ2009, 25TKM) musste ich vor 2 Tagen feststellen, dass das ab Werk eingebaute WIPCom 3D keine CDs, SD-Karten und/oder USB-Sticks erkennt -anzeigen oder abspielen der Inhalte ist nicht möglich. :gruebel:
Das Navi lässt sich auch nicht starten / es wird keine Karte angezeigt und ich kann kein Ziel eingeben.

Das Radio mit Suchlauf & Senderwechsel geht einwandfrei.

Da wir die Funktionen (CD & Navi) bisher nicht gebraucht haben ist es eben erst jetzt aufgefallen. :motz:

In den Garantiebedingungen des Autohauses sind Radio & Navigeräte explizit von der Garantie ausgeschlossen.

Für mein Verständnis greift in diesem Fall nicht die Garantie sonden die gesetzliche Gewährleistung und der Verkäufer ist in der Pflicht die Reparatur zu bezahlen / durchführen zu lassen -> wie seht Ihr das?

Grüsse,
Marc
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Re: Frage zu Garantie vs Gewährleistung

Beitrag von obelix » Sa 28.12.13 17:00

Marc hat geschrieben:Hallo zusammen,

5 Wochen nach Abholung unseres Gebrauchten 308er (EZ2009, 25TKM) musste ich vor 2 Tagen feststellen, dass das ab Werk eingebaute WIPCom 3D keine CDs, SD-Karten und/oder USB-Sticks erkennt -anzeigen oder abspielen der Inhalte ist nicht möglich. :gruebel:
Das Navi lässt sich auch nicht starten / es wird keine Karte angezeigt und ich kann kein Ziel eingeben.

Das Radio mit Suchlauf & Senderwechsel geht einwandfrei.

Da wir die Funktionen (CD & Navi) bisher nicht gebraucht haben ist es eben erst jetzt aufgefallen. :motz:

In den Garantiebedingungen des Autohauses sind Radio & Navigeräte explizit von der Garantie ausgeschlossen.

Für mein Verständnis greift in diesem Fall nicht die Garantie sonden die gesetzliche Gewährleistung und der Verkäufer ist in der Pflicht die Reparatur zu bezahlen / durchführen zu lassen -> wie seht Ihr das?

Grüsse,
Marc

sachmängelhaftung...
was verkauft wird, muss auch in ordnung sein.
6 monate lang muss der vk dir nachweisen, das du es kaputtgespielt hast, da der gesetzgeber davon ausgeht, dass in dieser frist der mangel schon vorher da war bzw. beginnend (noch ohne auswirkung).

irgendwelche ausschlüsse sind nicht relevant, ausser bei ausgesprochenen verbrauchs- oder verschleissteilen.
dazu zählt ein navi aber ganz sicher ned.

gruss

obelix
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Re: Frage zu Garantie vs Gewährleistung

Beitrag von Holle » Sa 28.12.13 17:58

Gewährleistungsfall...wenn der Händler dir die Garantiebedingungen unter die Nase hält, dann machst du das gleiche mit dem BGB bei ihm :D
Derzeit :508 SW HDI 165, Boxster 987, 208 Activ, Tiguan Live 4Motion TSI, 944 S2

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