hallo
bin neu und leider gleich eine frage
meine tochter 19 brauchte neue sommerreifen für ihr auto peugeot 206 und hat sich :
8x17 tn1 108/4 et15 b tom
205/40zr17 hankook tl v20evo xl 84w
betsellt .
der händler meinte DIE würden schon passen , obwohl meine tochter ihm erz, dass sie bei einem anderen händler war und dieser meinte , dass diese nicht auf das auto passen , da die radkästen umgebörtel ( heisst das so ) werden müssten .dieses wollte sie aber nicht .
der händler wo sie nun die felgen und reifen bestellt bejahrte allerdings darauf das es schon passen würde , ohne börteln .
nun gut bestellt
beim anbringen der reifen stellte sich herraus , dass die reifen zwar hinten passen aber vorne um einiges rausrakten .
der händler meinte sie sollte so zum tüv fahren das geht schon durch .
was soll ich sagen -----nichts war , die reifen wurden nicht eingetragen müss umgebörtel werden meint der tüv-mann !
nun bot uns der händler an dass das fahrzeug vorne umgebörtel werden soll ...aber auf unsere kosten . was wir ja nicht wollten .
seit 3 wochen werden wir nun hingehalten und die reifen stehen nach 10km wieder beim händler
meine tochter hat nun die alten reifen wieder drauf . seit dem die alten reifen wieder montiert wurden fehlt aus dem handschuhfach auch das tüvgutachten , was wir allerdings aus dem netzt jetzt runterladen konnten . dort steht das börteln auch drinn !
wie sieht es rechtlich aus ?
muss der händler die reifen zurück nehmen ?
hätte der händler uns drauf aufmerksam machen müssen das es gebörtelt werden muus !
wie lange habe ich wiederrufsrecht .
hat sich der händler strafbar gemacht das er meine tochter vom hof fahren lassen hat ?
der händler meint nämlich . wenn ein kunde reifen bestellt ist es seine sache .
danke für die antworten
lg jenny