Holle hat geschrieben:Anwalt bekommst du dann unter Umständen nicht von der Gegenseite bezahlt, weil unverhältnismäßig.
Wenn auch ein bisschen OT, aber das stimmt nicht. Das hat nichts mit Unverhältnismäßigkeit zu tun, sondern ob eine Klage im Raum steht.
Im Fall das der Kläger gewinnt, muss der Beklagte die Kosten für den Anwalt (RA) übernehmen. Bei einem Vergleich kommt jeder selbst
für seine Anwaltskosten auf.
Eigenschaften: Grundsatz WUMS:
- Wandlung
- Umtausch
- Minderung
- Schadensersatz
Wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, muss der Händler das richten oder eine Wandlung in Kauf nehmen. Man kann natürlich auch aushandeln, ob
man eine Minderung/Schadensersatz erhält und dadurch den Kaufpreis drückt.
Ich habe übrigens ohne anwaltliche Vertretung einen Autohändler schon mal vor Gericht geschleppt. Mit Erfolg! Allerdings kann ich ohne juristisches
Wissen nur davon abraten. Schon wie man eine Klage einreicht, sollte gelernt sein.