Felgen eintragen, Radlast und Co.

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hpf5
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Felgen eintragen, Radlast und Co.

Beitrag von hpf5 » Di 12.07.16 08:05

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe folgendes Problem, mein Peugeot 406er 1,8L 16V 110Ps hat Tieferlegungsfedern von mir bekommen (40mm pro Achse).

Jetzt war ich letztens bei der Dekra, und wollte mal die Info für mich einholen was ich für Felgen (Außer BBS und Originale Pug406er Felgen) fahren darf. Ich hatte mir vorher schon die Challenger 2 Felgen in 17Zoll geholt.

Nun hat mir die Dekra folgende Randgrößen genannt die ich nicht überschreiten darf und nicht Unterschreiten darf. (Tieferlegung war der Dekra zu dem Zeitpunkt nicht bekannt)

Ich darf max 30mm pro Achse an Spurplatten auftragen, mehr ist wohl wegen der Stabilität nicht erlaubt. Die Felgen müssen eine Radlast von 655kg oder höher aufweisen sonst darf ich diese nicht fahren. Desweiteren sind maximal 17Zoll ohne weitere Änderungen möglich sonst muss man Tacho anpassen und eine Eichung durchführen.

Jetzt ist meine Frage:

Ich würde gern 17Zoll Felgen oder 18Zoll Felgen fahren. Habe mir schon die Lincalibur-Felgen vom 308er vorgenommen. (Radlast nicht gefunden)
habe das: https://peugeot-de-de.custhelp.com/app/ ... /a_id/1196 schon durchsucht.

könnt Ihr Tipps geben Ratschläge oder mir mit Felgensorten weiter helfen?

Grüße Peter
#Flensburg ist wie Payback ab 8 Punkte bekommt man ein Fahrrad#
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#Bremsstaub macht die Felgen dreckig#

Mein 406er.

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Re: Felgen eintragen, Radlast und Co.

Beitrag von 406matt » Do 14.07.16 04:18

Hab auf meinem 406 coupe alutec monstr 7.5x18 et18 drauf. Coupe stand nicht in der abe, nur limo. Bin vorher zum tüv um mich zu informieren wie es mit ner einzelabnahme aussieht. Er hat rumgerechnet und meinte die könne er abnehmen. Spurplatten durfte ich nur 10mm pro seite verbauen. 40er tieferlegungsfedern wurden auch gleich mit eingetragen.
Beim ersten gespräch meinte der prüfer auch was von tachoprüfung. Hat der andere prüfer bei der abbahme aber nicht gemacht.
kein schwanz der welt ist so hart wie das leben!!!

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Strange
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Re: Felgen eintragen, Radlast und Co.

Beitrag von Strange » Do 14.07.16 13:36

Die Aussagen Deines Dekra-Menschen kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. In den Radkästen des 406 - Coupé vielleicht etwas mehr als bei der Limo oder dem Break, aber trotzdem - ist massig Platz. :belehr:

Ich fahre beim Coupé die Felgen Dezent F mit 7,5x18" und ET 18 (225/40 Reifen) und 30mm KW-Tieferlegungsfedern. Vorne habe ich pro Seite 25mm-Spurplatten und hinten 30mm pro Seite. Selbst bei dieser Kombination habe ich noch massig Platz nach Außen zur Radlauf-Kante. Theoretisch könnte man bei der Kombi von mir hinten 40mm Spurplatten oder mehr draufpacken. Es würde immer noch passen.

Die Aussage zu den Spurplatten und Stabilität finde ich auch eher fragwürdig. Klar, einerseits wird die "Achse", sprich die Teile der Einzelradaufhängung ggf. mehr beansprucht, wodurch man z.B. eventuell häufiger die allerdings günstigen Koppelstangen etc. tauschen muss. Aber die Spur wird doch breiter, das Auto liegt "satter" auf der Fahrbahn. Von daher würde ich ehrlich gesagt mal zu einem anderen TÜV fahren.

Und zu den Radgrößen: Das ist doch so pauschal, was der Dekra-Mensch gesagt hat, auch völliger Quatsch. So lange der Abrollumfang Deiner neuen Rad-Reifen-Kombination sich nicht ändert im Vergleich zur Standard-Kombination, ist eine Tacho-Angleichung absolut kein Thema. Mal ein oberflächliches Beispiel: Original 16"-Felgen mit 55er-Reifen, daher 17"-Felgen mit 50er-Reifen und 18"-Felgen mit 45er-Reifenquerschnitt. Je größer der Felgendurchmesser, desto "dünner" muss der Reifen werden. So lange das Verhältnis stimmt bzw. die Abweichung nur minimal ist, braucht man da gar nichts an Tachogleichung. Aber das muss man sich dann natürlich ausrechnen bzw. ausrechnen lassen. Da gibt es im Internet auch entsprechende Rechner für.

Auf dem 406 habe ich schon Leute aus Deutschland mit 19" oder 20"-Felgen und entsprechenden Spurplatten gesehen, bei denen natürlich alles ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurde.

Bei mir hatte alles ein Einzelgutachten: Felge, Tieferlegung, Spurplatten. Alle für meinen Wagen zugelassen. Zusammen gab es halt nochmal eine entsprechende Einzelabnahme für rund 150 Euro und fertig war das. :daumenhoch:

Daher nochmal mein Hinweis: Fahr mal zu einem anderen TÜV und lasse Dich beraten. Mir kommt es so vor, als hatte Dein Dekra-Mensch keine Lust auf sowas. :sonich:


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Re: Felgen eintragen, Radlast und Co.

Beitrag von obelix » Fr 15.07.16 09:34

Hier stehen einige Aussagen im Raum, die man hinterfragen/erklären muss. Sonst wird da kein Schuh draus.

Die Aussgen des Prüfers beziehen sich auf die ihm bekannte Faktenlage. Und da muss man einfach sehen, dass eine Spurverbreiterung von mehr als 2% (bezogen auf die schmalste Serienversion) ohne Gutachten nicht eintragungsfähig ist. Hintergrund ist in der Tat die Stabilität. Je stärker die ET wächst, desto grösser wird die Belastung auf alle radführenden Teile, also Radlager, Achsschenkel, Spurstangen etc. Um hier nicht in gefährliche Bereiche zu kommen, wurde eben irgendwann mal diese 2%-Grenze gezogen.

Natürlich gibt es immer die Möglichkeiten von Seiten des Anbieters der Felgen/Spurplatten ein auf das jeweilige Modell bezogene TÜV-Gutachten zur Abnahme erstellen zu lassen - das kostet aber reichlich Geld und deshalb machen das nur wenige. Die eingesetzte Kohle muss ja irgendwie über die Stückzahlen wieder reingespielt werden. Also bliebt oft nur die Possi, über Vergleichsgutachten zu gehen. Wenn also eine Felge mit Gutachten für dieses Fahrzeug auf dem Markt ist, die eine ET hat, die in der Summe der Wunschfelge plus der Spurplatte übertrifft, KANN der Prüfer das als Prüfgrundlage heranziehen. Ist dann eben die Sache des Kunden, die entsprechenden Unterlagen zusammenzutragen.

Dass die Radlast der Felge über der zulässigen Achslast des Fahrzeuges liegen muss - dürfte eh klar sein. schon im eigenen Interesse. Wer mag schon wegen ner gebrochenen Felge die Autobahn per Überschag verlassen... Das überlassen wir lieber den Lambo-Tretern.

Die Tachoangleichung wird dann fällig, wenn der Abrollumfang der einzutragenden Felge das zulässige Toleranzmass über- oder unterschreitet. Auch hier wird als Referenz die kleinste und grösste Serienversion herangezogen. Fällt man mit der Wunschgrösse aus dem Toleranzfenster, kann man evtl. auf einen niedrigeren Querschnitt oder einen schmaleren Reifen des selben Querschnittes ausweichen und so wieder in die zulässigen Grenzen kommen.

Sind alle diese Parameter im grünen Bereich, kommt noch die Anbauprüfung. Logischerweise darf nix streifen oder zu nah an festen Teilen sein. Die Prüfer, mit denen ich zu tun hatte, haben i.d.R. z.B. den Abstand zu festen Teilen mit 6mm Unterkante gefordert. Das kann man z.B. durch eine geänderte Leitungsführung der Bremsleitung erreichen. Ist es am Federbein oder Achsteilen zu knapp, wird man nix machen können, da kann man ja schlecht was wegflexen. Blechkanten kann man beschneiden, umlegen oder wegbiegen. Teile der Schürze mit dem Fön bearbeiten oder beschneiden. evtl. auch an den Befestigungspunkten unterlegen oder die Punkte abändern.

Ist die Tieferlegung mit einer Achslastreduzierung belegt (oft mit der Streichung eines Sitzplatzes festgelegt), sollte der Prüfer das wissen, denn dann reduziert sich logischerweise auch die erforderliche Traglast der Felgen, was u.U. sehr hilfreich sein kann.

Gruss

Obelix
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