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Muss ein Airbag am Fahrzeug angemeldet werden?

Verfasst: So 21.10.18 17:33
von Simca1000
Hallo,

ich habe da Lenkrad (original, drei Speichen) von einem P206sw Bj 2004, da es sehr abgegriffen war, gegen das Lenkrad (original, drei Speichen) von einem P206sw Bj 2003 getauscht. Alles incl Airbag und als Ergebnis leuchtete die Airbagleuchte am Fahrzeug. Ich hab dann den alten Airbag auf das ausgetauschte Lenkrad montiert und alles ist o.k.

Meine Frage ist nun, muss der "fremde Airbag" vielleicht am Steuergerät angemeldet werden?

Re: Muss ein Airbag am Fahrzeug angemeldet werden?

Verfasst: Mo 22.10.18 00:08
von *firemaster*~
Nicht das ich wüsste.
Hab auch schon 4 speichen gegen 3 speichen Lenkrad getauscht. Und dein altes war ja aus nem 206 und das ging ja.
Mess die Airbags mal durch, ob die beide den selben Widerstand haben oder nicht.
Ich würde mal spontan tippen einer hat nen unendlich großen Widerstand ;-)

Re: Muss ein Airbag am Fahrzeug angemeldet werden?

Verfasst: Di 23.10.18 10:50
von CptAGE
NIEMALS !!
Widerstandsmessungen an Airbags durchführen - Lebensgefahr !!

Bei Widerstandsmessungen wird die Mess-Strecke mit (geringen) Strömen beaufschlagt, das kann bei Airbags
zum Auslösen des Zünders führen..

Gruß CptAGE

Re: Muss ein Airbag am Fahrzeug angemeldet werden?

Verfasst: Di 23.10.18 21:24
von *firemaster*~
Gut zu wissen.!
Andere Frage. Kenne nur die Fehlermeldung, Airbag xy unendlich hoher Widerstand.
Also muss das Steuergerät doch quasi auch ne Widerstandsmessung machen?

Re: Muss ein Airbag am Fahrzeug angemeldet werden?

Verfasst: Do 25.10.18 10:25
von CptAGE
*firemaster*~ hat geschrieben:
Di 23.10.18 21:24
Also muss das Steuergerät doch quasi auch ne Widerstandsmessung machen?
Im Prinzip ja, aber halt mit genau definierten Strömen..
Deren Kenngrössen (zumindest mir) nicht bekannt sind.

Gruß CptAGE