Service
Kannst ja versuchen, ihn zu melden.Überhöhte Verpackungs- und Versandkosten
Verkäufer sollten die Kosten für Verpackung und Versand in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten berechnen. Das gilt auch für internationalen Versand, bei dem die Versandkosten in der Regel höher ausfallen als bei inländischem Versand.
Als Marktplatz kann eBay nicht genau vorschreiben, welche Versandkosten Verkäufer berechnen oder welche Versandart sie anbieten sollten. eBay bewertet auf Basis der Rückmeldung von Käufern und nach eigenem Ermessen, ob die Verpackungs- und Versandkosten eines Verkäufers überhöht sind.
Verpackungs- und Versandkosten dürfen nicht prozentual anhand des endgültigen Verkaufspreises berechnet werden.
Zusätzlich zum endgültigen Verkaufspreis dürfen Verkäufer die folgenden zusätzlichen Kosten berechnen:
Tatsächliche Versandkosten: Die Portokosten für den Versand des Artikels inkl. eventueller Versandversicherungen.
Verpackungskosten: Die tatsächlichen Kosten für Verpackungsmaterial. Zusätzlich kann ein Verkäufer in einem angemessenen Rahmen zusätzlich zu den Versandkosten die Kosten für den Verpackungsaufwand berechnen.
Zölle und Steuern: Verkäufer dürfen eventuell anfallende Steuern und Zölle nicht auf den Artikelpreis aufschlagen.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Danke das klingt gut werde ihn mal Hinweisen ist auche in Power Seller.Waldfee106 hat geschrieben:ebay Grundsätze - Auszug:
Kannst ja versuchen, ihn zu melden.Überhöhte Verpackungs- und Versandkosten
Verkäufer sollten die Kosten für Verpackung und Versand in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten berechnen. Das gilt auch für internationalen Versand, bei dem die Versandkosten in der Regel höher ausfallen als bei inländischem Versand.
Als Marktplatz kann eBay nicht genau vorschreiben, welche Versandkosten Verkäufer berechnen oder welche Versandart sie anbieten sollten. eBay bewertet auf Basis der Rückmeldung von Käufern und nach eigenem Ermessen, ob die Verpackungs- und Versandkosten eines Verkäufers überhöht sind.
Verpackungs- und Versandkosten dürfen nicht prozentual anhand des endgültigen Verkaufspreises berechnet werden.
Zusätzlich zum endgültigen Verkaufspreis dürfen Verkäufer die folgenden zusätzlichen Kosten berechnen:
Tatsächliche Versandkosten: Die Portokosten für den Versand des Artikels inkl. eventueller Versandversicherungen.
Verpackungskosten: Die tatsächlichen Kosten für Verpackungsmaterial. Zusätzlich kann ein Verkäufer in einem angemessenen Rahmen zusätzlich zu den Versandkosten die Kosten für den Verpackungsaufwand berechnen.
Zölle und Steuern: Verkäufer dürfen eventuell anfallende Steuern und Zölle nicht auf den Artikelpreis aufschlagen.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Ansonsten bleibts eine Lehre für die Zukunft - nur das annehmen, was Du schwarz auf weiß in den Auktionen liest. Anbieter können ihre AGBs ändern im Laufe der Zeit. Vielleicht steht bei dem auch, dass er nun jeden Artikel einzeln berechnet im Porto. Mit Abgabe des Gebotes hast Du Dich damit einverstanden erklärt. ... also nachlesen und dann ggf. was tun.