petition

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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obelix
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Beitrag von obelix » Mi 22.10.14 20:06

moin...
anscheinend sind bestrebungen im gange, dass man kurzeitkennzeichen nur noch für fahrzeuge mit gültiger hu/au beantragen kann.
also nix mehr mit alten abgemeldeten autos mal eben überführen, autos aus dem ausland mit kzk rüberholen uswuswusw...
es läuft eine petition, wer lust hat und das für wichtig hält, kann sich eintragen:

https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au

gruss

obelix
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Pipes2101
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Re: petition

Beitrag von Pipes2101 » Mi 22.10.14 21:43

Unterschrieben ich bin Nr 11308 hoffentlich bringt es was ist ja ne Sauerei diese ewigen Bevormundungen :motz: :daumenrunter:
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Re: petition

Beitrag von Dark Star *CTi* » Do 23.10.14 12:50

Genauso eine Sauerei sind aber die definitiv nicht zulassungsfähigen Fahrzeuge, die an Sommerwochenenden mit Kurzzeitkennzeichen über die Autobahn bewegt werden. Wobei es ja eigentlich schon so ist, daß Du nur TÜV-fähige Fahrzeuge mit KZK bewegen darfst, mußt zumindest versichern, daß die verkehrssicher und gesetzeskonform sind.
Grüße aus Franken,

Norman :kaffee:

306 Cabriolet 1.6, 1997, Chinablau, 'fahrende Teilrestauration' TÜV 'ohne erkennbare Mängel' bis 12/18!
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Horst B
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Re: petition

Beitrag von Horst B » Do 23.10.14 15:53

Ich denke, dass der genaue Inhalt der geplanten Neuregelung hier mal aufgeführt werden sollte, denn Fahrten zur HU bzw. bei Bedarf zu einer Werkstatt innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirk sollen ja explizit möglich sein. Man will primär verhindern, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge mal eben mit nem KZK versehen und über längere Strecken durch den Verkehr bewegt werden.

------------------------------

Die Änderungen des Kurzzeitkennzeichens sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der FZV (Bundesrat-Drucksache 335/14) geregelt. Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung bereits zugestimmt; die Änderungen sollen Mitte 2015 in Kraft treten.

Geplante Neuregelung
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.


Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.


Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Zuletzt geändert von Horst B am Do 23.10.14 17:37, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: petition

Beitrag von Pipes2101 » Do 23.10.14 16:45

Und genau daß ist doch aber der springende Punkt.
Wollen die dann von uns verlangen daß wir uns nurnoch Fahrzeuge mit gültiger HU kaufen?
Oder daß wir uns einen Anhänger mieten und mit 80 Km/h über die Autobahn eiern?
Ich will mir demnächst ein Auto aus Hannover holen wie soll ich das bewerkstelligen ohne KZK ? :gruebel: :nixkapier: :traurig:
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Re: petition

Beitrag von Timon » Do 23.10.14 17:25

Aber andererseits möchtest du auch nicht an der Kreuzung von einem 10 Jahre alten Scheunenfund, welcher doch nur mal kurz um die Ecke bewegt werden soll, abgeräumt werden.

Irgendeiner leidet immer darunter und offensichtlich gibt es ja Bedarf ;)
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: Bild

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Re: petition

Beitrag von Horst B » Do 23.10.14 17:32

Es geht offensichtlich darum, dass nur "verkehrssichere" Fahrzeuge im Straßenverkehr rumwuseln sollen. Ob der jetzt gewählte Weg dazu der richtige ist, lasse ich mal dahingestellt sein.

Dass man an jeden Schrott eigeninitiativ nen gelbes Kennzeichen hängen und damit 5 Tage quer durch Europa brettern kann, ist auch nicht des Rätsels Lösung. Klar, auch heute muss man handschriftlich bestätigen, dass das Teil, an das die KZK montiert werden, sich in verkehrstüchtigem Zustand befindet. Wobei ich in persönlicher Definition sehr wohl Unterschiede zwischen "aktueller Verkehrstüchtigkeit" und wirklicher "HU-Fähigkeit" sehe.

Primär ging es mir mit meinem Beitrag aber um schlichte objektive Information über das Was und Wie der geplanten Neuregelung... :D :zwinker:
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Re: petition

Beitrag von obelix » Do 23.10.14 22:12

Timon hat geschrieben:Aber andererseits möchtest du auch nicht an der Kreuzung von einem 10 Jahre alten Scheunenfund, welcher doch nur mal kurz um die Ecke bewegt werden soll, abgeräumt werden.

Irgendeiner leidet immer darunter und offensichtlich gibt es ja Bedarf ;)

das mit dem bedarf bezweifle ich jetzt mal kräftigst:-)
das ist für mich nur ein weiterer ausdruck der bunten deutschen regulierungswut.
wahrscheinlich ist dem initiator einer mit kzk ins auto gefahren...*grins*
mir ist keine statistik bekannt, die belegt, dass mit kzk's überdurchscnittlicher unfug getrieben wird.

gruss

obelix
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Re: petition

Beitrag von qui » Sa 25.10.14 22:18

joah...vlt. etwas, nur ein bissle, ein ganz kleines bissle übertrieben^^, hab mal gelesen, dass die Unfälle mit technischen Ursachen so ca. 1% ausmachen.

aber andererseits: ist das nicht ganz ganz "akzeptabler" Kompromiss? Weil Fahrten zur Zulassungsstelle weiter möglich sein sollen, und danach kann zur Wekstatt/nach Hause zum raparieren gefahren werden..? könnte man damit leben?

* verkerhstauglich hats auch vorher schon sein müssen, und wenn wissentlich schwere mängel dran waren und man trotzdem mit kzk gefahren ist hatte man auch ein Problem.

* Aber weniger kzk bedeutet auch weniger Einnahme für Bund und Länder.hähä :D

* Und ich glaub aber auch eher, dass mit roten nummern weit mehr Schindluder getrieben wird :sonich: ...das wird das größere Problem sein

* und in Zukunft dann nen Anhänger meiten? hat net jeder nen FS dafür! und bei großen Autos braucht auch noch en ordentliches Zugfahrzeug..

* ist aber wie immer, es übertreiben wenige und vielen leiden dann später drunter... :sonich: :traurig:


resignierte Grüße
"Du hast uns auf den Parkplatz gebracht, jetzt bring uns auch wieder runter! - Ach so, du willst runter von dem Parkplatz."
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Re: petition

Beitrag von Timon » So 26.10.14 12:30

obelix hat geschrieben: das ist für mich nur ein weiterer ausdruck der bunten deutschen regulierungswut.
wahrscheinlich ist dem initiator einer mit kzk ins auto gefahren...*grins*
mir ist keine statistik bekannt, die belegt, dass mit kzk's überdurchscnittlicher unfug getrieben wird.
Na, wenn ich so sehe, was hier mit einem KZK rumfährt, da zweifelt man schon an dem Sinn. Gerade in den Sommermonaten sieht man hier öfter mal KZK an Cabrios und getunten Wagen. Kann mir doch keiner erzählen, dass man seinen Wagen tunt und dann mit KZK rumfährt, obwohl man TÜV bekommen würde. Dafür ist der Spaß auch zu teuer. Das sind die Kandidaten, die man raushabe will. In der Gesetzesvorlage wird ja explizit auf zwei Absätze der StVZO verwiesen und da geht es um An- und Einbauteile. Ergo, es geht vermutlich primär um getunte Fahrzeuge und man will verhindern, dass diese Fahrzeuge bewegt werden, ohne das sie TÜV haben. Dass da auch Fahrzeuge mit drunter fallen, die "normal" sind und nur keinen TÜV haben, ist ein unschöner Nebeneffekt. Aber mal ehrlich, wer hat jetzt einen Nachteil von der Änderung? Probefahrten mit KZK sind mir noch nicht untergekommen, die sollten eher selten sein. Das darfst du mit TÜV aber ja noch machen. Das KZK mit TÜV im normalen Alltag zu nutzen darfst du ja jetzt schon nicht. Ergo, du hast nur einen Nachteil, wenn du den Wagen ohne TÜV holst. Damit dürftest du nur direkt zum TÜV fahren und nicht nach Hause, um es zu reparieren. Fraglich ist noch, was zu Zeiten passiert, wo der TÜV zu hat. Unterm Strich ist es zukünftig schwieriger, ein Auto ohne TÜV privat zu verkaufen. Aber für Leute, die das KZK jetzt auch schon bestimmungsgemäß nutzen, sind die Einschränkungen marginal.

Viele Grüße
Frank
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