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wenn es ein öfftl. Parkplatz ist sind Halteverbotsschilder immer unzulässig, da Halteverbote nur auf Fahrbahnen gelten.1. Mobile Haltverbotsbeschilderung OHNE Zeitzusatz ist UNGÜLTIG. Es müsste mindestens ein "ab Datum..." oder "am Datum..." als Zusatzzeichen unter dem Haltverbot hängen.
wenn das Parkhaus für jedermann zugängig ist und ein öfftl. Verkehr stattfindet, würde ich sagen es ist öfftl. Verkersraum(VR), somit gilt die StVO.Auch wenn es sich um ein "öffentliches" Parkhaus handelt und so die StVO mit Billigung des Betreibers gelten KANN, muss man aber davon ausgehen, dass dies in der Regel nicht der Fall ist und es sich so nicht um öffentlichen Verkehrsraum nach Maßgabe der StVO handelt. Wenn die StVO nicht gilt, ist StVO-Beschilderung nicht zulässig (da sie wie gesagt jeweils angeordnet/genehmigt werden muss. Ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde darf KEINE (mobile) Beschilderung aufgestellt werden.)
Hmmmm . schön möglich, bin mir selber net 100% sicher, hab die Definition von nem Kollegen übernommen, der den Hentschel Straßenverkehsrecht hat,(irgend so nen online Zugriff) Auflage weis ich mnicht, da steht aber wohl (singemäß) drin, "dass öftl. VR entweder durch Widmung der Behörde oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen... / tatsächlich öfftl. VR = VR der durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt wird. Ist das bei nem Parkhaus net so, das das reinfahren etc. stillschwigend geduldet wird?lunic hat geschrieben:Hi,
ich denke, es handelt sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum, nur weil man mit dem Auto ungehindert bzw ungesehen auf den Parkplatz fahren kann, sonst wäre jeder private (in aller Regel gemietete) Parkplatz öffentlicher Raum.
Voraussetzung für öffentlichen Raum ist die Widmung durch den Staat und dies geht wiederum nur, wenn dieser Eigentümer des Raumes ist. Ist er das nicht, ist es privater Raum.
das ist vmtl. ein zweifelhafter versuch eines anwohners, sich nen parkplatz zu reservieren, weil er sonst nirgends parken kann.king_nothing hat geschrieben:Malzeit
Ich hab gestern in einem öffentlichem kostenlosen Parkhaus geparkt und zwar genau so (mir ist der silberne 307)
Auf dem zettel der an der Leine gespannt war stand nur reserviert für Anwaltskanzlei xy..!.. . Und als ich zurück kahm war so ein schöner zettel mit der handgeschriebenen Aufschrift "Post folgt"
Ist das bloß heisse Luft Eines winkeladwokaten der zu dumm/zu faul ist ein Schild 1.5m weiter links zu stellen? , oder kann ich mich jetzt echt mit den Idioten Rum zu schlagen?
Wenn ja wie sollen die überhaupt an die halterdaten kommen, abfragen darf ja bekanntlich nur die bullerei machen im Falle der strafermittlung. Was haltet ihr von der Nummer?