Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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XenonShock
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Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von XenonShock » Di 31.01.12 22:55

Hallo Leute ich brauch mal eure Meinung zu einem Aktuellen Fall.

Letztwoche hat unser 207 SW gestreit Elektronik Fehler (Sicherungskasten) wir haben Ihn darauf hin vom ADAC in unsere Werkstatt schleppen lassen. Am nächsten tag in der Werkstatt mußte ich Feststellen das der Wagen beschädigt war. Das hintere Blechdach war eingedrückt und das Panoramdach Komplett gerissen. Dei Werkstatt meinte das war schon so.

Es ist dann rausgekommen das der ADAC den wagen ca um 13:00 Uhr vor der Werkstatt in einen Wendekreise im Parkverbot abgestellt hat. Dort hat sich dann wohl ein LKW Faher so starkt behindert gefühlt das dieser nebem dem 207 aus dem Führerhaus aufs Dach gesprungen ist und danach abgehauen ist. Polizei hat auch Fußsturgen gefunden leider aber keine zeugen. Das Fahrzeug wurde ca 16:30 Uhr in die Werkstatt halle geholt.

Nun meint die Werkstatt ich muß für den schaden aufkommen und wäre selber schuld da keine Vollkosko drauf ist. Der Elektrikschaden und Glasschaden werden von der Versicherung Teilkasko getragen jedoch bleiben 1000€ für ein neues Dach zu meinen leisten.

In meinen Augen war das Abstellen vom ADAC grob Fahrlässig. Es seiden die Werkstatt hat Ihn angewiesen dies so abzustellen. Auf nachfrage bei der Werkstatt gab es keine Antwort nur das Sie seit 15 Jahren mit dem Abschlepper zusammenarbeiten und keine Angabe gegen Ihn machen.
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Pug_87
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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von Pug_87 » Mi 01.02.12 11:20

Echt blöd gelaufen. :dummguck: :daumenrunter:

Ich denke bei einem Anwalt bist du am besten aufgehoben.
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Kann einem überhaupt etwas passieren, wenn am Auto die Bremsen versagen,
man aber einen Anhalter im Wagen hat??

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obelix
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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von obelix » Mi 01.02.12 11:40

XenonShock hat geschrieben:Es ist dann rausgekommen das der ADAC den wagen ca um 13:00 Uhr vor der Werkstatt in einen Wendekreise im Parkverbot abgestellt hat. Dort hat sich dann wohl ein LKW Faher so starkt behindert gefühlt das dieser nebem dem 207 aus dem Führerhaus aufs Dach gesprungen ist und danach abgehauen ist. Polizei hat auch Fußsturgen gefunden leider aber keine zeugen. Das Fahrzeug wurde ca 16:30 Uhr in die Werkstatt halle geholt.

Nun meint die Werkstatt ich muß für den schaden aufkommen und wäre selber schuld da keine Vollkosko drauf ist. Der Elektrikschaden und Glasschaden werden von der Versicherung Teilkasko getragen jedoch bleiben 1000€ für ein neues Dach zu meinen leisten.
in meinen augen wird das ne langwierige angelegenheit, der gelbe geier wird das ned so ohne weiteres akzeptieren. ich würde auch auf jeden fall zum anwalt. ob die werkstatt nun seit 15 stunden oder 15 jahren mit dem zusammen arbeitet ist völlig wurscht, das ist ne dämliche ansage. in so einem fall muss butter bei die fische.

ich würde da auch ned gross die versicherung involvieren, denn das geht dann auf deine risikoeinstufung, und iwann wirst du aufgrund dessen evtl. mal nachteile haben/bekommen. aber - erst mal bei der versicherung melden und mit denen dann mal spechen, wegen vermeidung von zahlung:-) wenn sich da erst mal die assekuranz dahinter klemmt sitzt da ein ganz anderer druck dahinter. denn die können dem schlepper von ihrer seite aus da schon mal ein bisschen ärger machen.

ein auto, das man(n) in obhut genommen hat muss man eben auch sorgfältig behandeln, ansonsten muss man für schäden eben gradestehen - meine meinung.

den brummifahrer zu finden dürfte schwer werden. wenn das ein indusrtriegebiet ist, in dem jeden tag 500 lkw rumfahren sogar unmöglich.

gruss

obelix
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HolleBln
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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von HolleBln » Mi 01.02.12 12:28

wie jetzt ? soll er dann im zweifel sein glasdach selber bezahlen ? teilkasko kostet immer gleich, und nur aus furcht, intern bei denen auf ne risikoliste zu kommen, seine versicherung nicht in anspruch nehmen ?

der schlepper wird dafür nicht geradestehen müssen, egal wer ihm druck macht..letztlich hat ER den wagen nicht beschädigt. ich bezweifle, dass man ihm eine teilschuld aufdrücken kann...aber : auf zum anwalt !

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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von obelix » Mi 01.02.12 13:00

HolleBln hat geschrieben:wie jetzt ? soll er dann im zweifel sein glasdach selber bezahlen ? teilkasko kostet immer gleich, und nur aus furcht, intern bei denen auf ne risikoliste zu kommen, seine versicherung nicht in anspruch nehmen ?

der schlepper wird dafür nicht geradestehen müssen, egal wer ihm druck macht..letztlich hat ER den wagen nicht beschädigt. ich bezweifle, dass man ihm eine teilschuld aufdrücken kann...aber : auf zum anwalt !
nein - natürlich ned...
aber man sollte auf jeden fall versuchen, das abzuwenden.
tk-schäden werden nämlich gern mal hergenommen, um druck zu machen.

ist mir selbst schon passiert.
innerhalb etlicher jahre hab ich 3 tk-schäden gemeldet.
und als dann noch ein hagelschaden dazu kam wollte mich die versicherung als schlechtes risiko einstufen und mir den vertrag kündigen.
haben sie nicht gemacht - ich hab ordentlich rabatz gemacht. trotzdem isses immer besser, wenn man die versicherung "schont", nicht jeder kann so "überzeugend" auftreten wie ich :-)

der schlepper hat ganz sicher eine sorgfaltspflicht. und wenn er die verletzt, indem er ein fahrzeug abstellt, wo man keines hinstellen darf hat er die pflicht verletzt. letzten endes wurde der schaden aufgrund seines handelns hervorgerufen. im endeffekt wird das wohl vor gericht ausgetragen werden müssen.

gruss

obelix
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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von HolleBln » Mi 01.02.12 13:31

allein den zusammenhang zu beweisen, wird problematisch sein...können ja auch kids einfach draufgeklettert sein, und dann rumgehopst sein...dann wäre das völlig unabh. vom standplatz passiert..aber wir sind uns ja einig, dass in einem so trickigen fall nur ein anwalt helfen kann.

PEJOT

Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von PEJOT » Mi 01.02.12 17:01

Nicht alles so kompliziert machen!

1. Du hast das Fahrzeug ordnungsgemäß dem ADAC übergeben. Wer was wo abgestellt hat oder nicht, ist total uninteressant.

2. Das Fahrzeug kam defekt in der Werkstatt an.

3. Der ADAC ist kostenpflichtig.

Ender der Veranstaltung.

Auf keinen Fall der Versicherung melden, die haben die Möglichkeit, auch wenn sie nichts bezahlen müssen,
so einen Vorgang zur Herabstufung zu nutzen.

Gruß
Jürgen

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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von HolleBln » Mi 01.02.12 17:51

rs4rot hat geschrieben:Nicht alles so kompliziert machen!

1. Du hast das Fahrzeug ordnungsgemäß dem ADAC übergeben. Wer was wo abgestellt hat oder nicht, ist total uninteressant.

2. Das Fahrzeug kam defekt in der Werkstatt an.

3. Der ADAC ist kostenpflichtig.

Ender der Veranstaltung.

Auf keinen Fall der Versicherung melden, die haben die Möglichkeit, auch wenn sie nichts bezahlen müssen,
so einen Vorgang zur Herabstufung zu nutzen.

Gruß
Jürgen
davon glaube ich KEIN wort..und ich war ziemlich gut im bgb vordiplom. :D

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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von 306Cab » Mi 01.02.12 18:45

Es gibt doch auch sowas wie ein Übergabeprotokoll. Das muss sich der ADAC-Fahrer doch bei Abgabe in der Werkstatt abzeichnen lassen, das er das Fahrzeug wie vom Kunden angenommen auch in der Werkstatt abgegeben hat. Oder nicht ? Weil dann Haftet nicht mehr der ADAC, sondern die Werkstatt für den Schaden.
Oben OHNE ist schon geiler....
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dwight.fry
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Re: Auto in Werkstatt Vandalismusschaden

Beitrag von dwight.fry » Mi 01.02.12 21:05

Lustiger Weise findet sich zu dem Thema etwas auf der ADAC Homepage unter dem Punkt Schadenersatz. Dort stehen auch noch weitere Tipps für Streitigkeiten mit der Werkstatt.

In jedem Fall solltest du auf dem Schaden nicht sitzen bleiben, da Abschlepper und Werkstatt aufgrund ihrer Obhutspflicht für Schäden am Fahrzeug haften. Wer jetzt genau haftet kommt meiner Meinung nach darauf an, auf wessen Geheiß das Fahrzeug ungesichert auf der Straße abgestellt worden ist. Am wahrscheinlichsten ist, dass der Abschlepper den Wagen abgeladen und den Schlüssel in der Werkstatt abgegeben hat. Wenn die Werkstatt den Wagen dann nicht sicher auf dem Werksgelände verwahrt, haftet sie.

Du kannst dich ja mit dem Problem mal an den ADAC wenden. Viel Glück!

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