Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Streetfighter
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Beitrag
von Streetfighter » Fr 11.01.02 12:40
Den Satz gekauft wie gesehen gibts nimmer.
Lies mal neue Kaufverträge durch--auch solche Verträge von Privaten!!!!!
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MORPHUS
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Beitrag
von MORPHUS » Fr 11.01.02 12:40
ich muss STREETFIGHTER recht geben ,seit diesem Jahr hat sich da einiges geändert und du bist als Gebrauchtwagenverkäufer nicht mehr so leicht raus aus dem Schneider wie früher...kannst du bei autobild.de gut nach lesen .
Übrigens sind 14.500 für den Bravo sensationell gut ! diese Wagen sind bei uns zumindestens , fast unverkäuflich und stehen wie Blei bei den Händlern .
Einen 96´ Bravo bekommst du bei mobile für 6000,- nachgeschmissen (je nach Typ) , ich glaub dein Händler hat beim 307 einen riesen Spielraum sonst hätte er dir nicht so viel dafür geben können.
>Da ist nämlich nix mit "da hat der Händler das Problem".
>Das mit der Heizung oder so ist ein vertseckter Mangel der bei der Inzahlunggabe vorherrschte und beseitigt werden muß---ansonsten muß der Kunde das reparieren lassen oder den Händler darüber aufklären.
>Ja denn so einfach wie früher ists nimmer.
>Gruß Robert
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Stephanie
Beitrag
von Stephanie » Fr 11.01.02 12:47
Also muss ich mir da keine Gedanken machen?
>Hi Robert,
>also "ich" als Privatmann kann genauso wie vor der Schuldrechtsreform beim Verkauf meines Auto's (und nix anderes ist die Inzahlungnahme vom Händler auch) jegliche Gewährleistung ausschliessen "gekauft wie gesehen". Nur wenn das Auto einer Firma oder einem Selbstständigen gehört muss die/der, auch wenn sie/er kein Autohändler ist, Gewährleistung geben. Deshalb schreiben die jeden noch so kleinen Mangel jetzt mit in den Kaufvertrag, denn für Mängel, die dem Käufer bekannt sind, kann dieser dann keine Gewährleistung verlangen.
>Hoffe es ist klargeworden...
>Viele Grüsse,
> Löwenbändiger
>>Da ist nämlich nix mit "da hat der Händler das Problem".
>>Das mit der Heizung oder so ist ein vertseckter Mangel der bei der Inzahlunggabe vorherrschte und beseitigt werden muß---ansonsten muß der Kunde das reparieren lassen oder den Händler darüber aufklären.
>>Ja denn so einfach wie früher ists nimmer.
>>Gruß Robert
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Löwenbändiger
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Beitrag
von Löwenbändiger » Fr 11.01.02 13:25
...für den Verkauf deines FIAT, wenn sich der Händler drauf einlässt. Aber das tun die, denn 1. wollen die ja den Neuwagen verkaufen und 2. prüfen die deinen FIAT ja vor der Inzahlungnahme durch und machen dir dann den Preis für den sie ihn ankaufen. Wenn was dran zu machen ist, dann kalkulieren die den Wert entsprechend niedriger, d.h. es könnte sein das du nachher nicht die versprochenen 14500,- bekommst sondern weniger! Da könnte es sich lohnen den Mangel selbst zu beheben und dann die volle Summe zu bekommen, kommt halt auf die Kosten bzw. den taxierten Wert an.
Wichtig ist eben nur, das du dem Händler gegenüber für den Verkauf/Inzahlungnahme des FIAT jegliche Gewährleistung ausschliesst. Das wurde "früher" oft mit dem Satz "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" bei "normalen" Verkäufen gemacht, wie so'n Inzahlungnahme-Vertrag aussieht hab ich keine Ahnung. Das mich da niemand falsch versteht: wer wissentlich falsche Angaben macht (im Kaufvertrag bzw. wenn der Händler fragt, ob ihnen irgentwelche Mängel bekannt sind) der kann immer zur Verantwortung gezogen werden! Aber das man von dem Mangel wusste muss einem erstmal bewiesen werden...
Viele Grüsse,
Löwenbändiger
>Also muss ich mir da keine Gedanken machen?
>>Hi Robert,
>>also "ich" als Privatmann kann genauso wie vor der Schuldrechtsreform beim Verkauf meines Auto's (und nix anderes ist die Inzahlungnahme vom Händler auch) jegliche Gewährleistung ausschliessen "gekauft wie gesehen". Nur wenn das Auto einer Firma oder einem Selbstständigen gehört muss die/der, auch wenn sie/er kein Autohändler ist, Gewährleistung geben. Deshalb schreiben die jeden noch so kleinen Mangel jetzt mit in den Kaufvertrag, denn für Mängel, die dem Käufer bekannt sind, kann dieser dann keine Gewährleistung verlangen.
>>Hoffe es ist klargeworden...
>>Viele Grüsse,
>> Löwenbändiger
>>>Da ist nämlich nix mit "da hat der Händler das Problem".
>>>Das mit der Heizung oder so ist ein vertseckter Mangel der bei der Inzahlunggabe vorherrschte und beseitigt werden muß---ansonsten muß der Kunde das reparieren lassen oder den Händler darüber aufklären.
>>>Ja denn so einfach wie früher ists nimmer.
>>>Gruß Robert
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Gerold
Beitrag
von Gerold » Sa 12.01.02 18:34
>Hallo zusammen,
>zwar fahre ich noch einen Fiat, bin aber ab März eine stolze Peugeot Fahrerin. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
>Und zwar handelt es sich bei dem Fiat um das Modell Bravo, Baujahr 96.
>Die Scheiben meines Wagens frieren von innen. Zudem sind die Scheiben ständig beschlagen. Egal welche Stufe ich von der Lüftung anstelle, die Scheiben werden nicht frei.
>Es dauert auch ewig bis meine Heizung warm ist.
>Woran könnte das liegen?
>Besten Dank.
>Stephanie
Hallo
Zurück zum Problem
Es kann sein daß der Heizungswärmetauscher undicht ist.Dadurch gelangt Kühlwasser auf den Wärmetauscher welches Verdampft,und das Glysantin sclägt sich auf der Scheibe nieder.Wenn warmluft vobeiströmt trocknet das Wasser.Aber bei Kälte bindet das Glysantin Wasser an der Scheibe.Das Erlärt auch den Wasserverlust.der Thermotat ist defekt wenn der Wagen nicht mehrauf Temp. kommtn bzw lange Braucht.(ca 20€)
Gruß Gerold