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Ab 1.1.2002 neue Bestimmungen für Eintragungen???? Felgen nur mit Teilegutachten

Verfasst: Fr 25.01.02 12:05
von Benny
Hi Leute,


wollte gestern meine Felgen eintragen lassen. Derjenige, der sonst fast alles eingetragen hat, meinte, dass es ab 1.1.02 neue Bestimmungen dafür gibt und man ein Teilegutachten brauch!!!


Wisst ihr was davon?


Gruß Benny

re: Ab 1.1.2002 neue Bestimmungen für Eintragungen???? Felgen nur mit Teilegutachten

Verfasst: Fr 25.01.02 15:49
von Frank309
Hi,


das man ein Gutachten für die Felgen braucht ist aber nicht erst seit 1.1.02.


MfG Frank

Nicht ganz so

Verfasst: Fr 25.01.02 15:55
von Benny
Letztes Jahr hätte es noch gereicht, wenn ich (um konkret zu werden) das Gutachten "GTI Felgen auf andere 205er Pugs" von www.205GTI.de habe. Jetzt wohl nicht mehr.


Irgendwie ist das sehr seltsam!!!!!

re: Nicht ganz so

Verfasst: Fr 25.01.02 17:28
von Aron
>


>Letztes Jahr hätte es noch gereicht, wenn ich (um konkret zu werden) das Gutachten "GTI Felgen auf andere 205er Pugs" von www.205GTI.de habe. Jetzt wohl nicht mehr.


>Irgendwie ist das sehr seltsam!!!!!


moin...


ich hatte letztes Jahr nur ein Gutschten das besagt weiviel KG meine Felgen belastet


werden dürfen , das selbe für die Spurverbreiterungen , fürs KW Gewinde


hatte ich zwar ein TÜV-Gutachten


aber er hat gemeint , ist eh Einzelabnahme darin hat er nur geguckt ob die Nummern


der Federn stimmen , hat nachgemessen und sich alles angeguckt *fertig*


wie das heute mit ner Einzelabnahme ist weiß ich nicht , aber selbst wenn ich


ein Tüv Gutachten zu allem gehabt hätte hätte es auch 150DM gekostet *ggg*


mfG,,,Aron

re: Ab 1.1.2002 neue Bestimmungen für Eintragungen???? Felgen nur mit Teilegutachten

Verfasst: Fr 25.01.02 17:36
von danny (bortsimpson) barni
hi,


habe schon heute mitag deinen beitrag hier gelesen. und da heute nachmittag die dekra bei uns im haus war, habe ich diese situation gleich genutzt, um den sachverständigen zu diesem thema um antwort zu bitten.


Ergebniss:


Alle Organisationen wie TÜV, Dekra und weitere private oder regionale Organisationen, die bisher einzelabnahmen zur wiedererlangung der betriebserlaubniss nach § 21 StVZO durchführen durften, dürfen dies auch weiterhin.


Allerdings können nicht alle der o.g. verbände bundesweit diese abnahmen durchführen. hier in Thüringen darf allein die DEKRA diese prüfung durchführen. Der TÜV darf eintragungen nur aufgrund eines teilegutachten durchführen.


Evtl solltest du in deiner gegend verschiedene ansässige prüfstützpunkte aufsuchen.


schönes wochenende


CU


danny (bortsimpson) barnikol




<ul><li><a href="http://www.barnikol-online.de" target=_blank>http://www.barnikol-online.de</a></ul>

Danke, für Deine Mühe..

Verfasst: Sa 26.01.02 15:47
von Benny
Da es ja bei meinem "normalen" TÜV hie in Dormagen nicht geklappt hatte, bin ich ja nach Urdenbach zu www.piel-carstyling.de gefahren. Der wollte sich noch mal mit dem TüV zusammen setzen und nachfragen.


Von diesem Norbert Piel habe ich auch diese Aussage, dass es eine neue Bestimmung gibt.


Da es aber original Peugeot Felgen sind, sollte es wohl angeblich noch irgendwie klappen.


Muß jetzt erst mal abwarten, was er nächtste Woche rausgefunden hat!


Trotzdem Danke


Gruß benny