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Strafe für nichteingetragene Felgen ???
Verfasst: Sa 26.01.02 15:51
von Benny
Mit was für einer Strafe müßte ich denn rechnen, wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass meine Felgen nicht eingetragen sind??
Danke Gruß Benny
re: Strafe für nichteingetragene Felgen ???
Verfasst: Sa 26.01.02 15:55
von blueLion
>Mit was für einer Strafe müßte ich denn rechnen, wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass meine Felgen nicht eingetragen sind??
>Danke Gruß Benny
hi benny!
also ich weiss das es auf jeden fall mal 3 punkte gibt!! aber den rest... keine ahnung...
gruß daniel
re: Strafe für nichteingetragene Felgen ???
Verfasst: Sa 26.01.02 15:58
von Kheops
Hi!
Laß sie dir lieber eintragen, denn bei Zubehör, das nicht eingetragen ist erlischt der Versicherungsschutz. Und wenn dann was passiert kann es verdammt teuer werden...
In dem Sinne, viele Grüße
Kheops
Für wen? Fahzeughalter oder Fahrer??? o.T.
Verfasst: Sa 26.01.02 16:25
von Benny
kein Text
Garnichts, mußt aber das TÜV-Gutachten mit dir haben!
Verfasst: Sa 26.01.02 16:40
von Silverpug
kein Text
hä?
Verfasst: Sa 26.01.02 16:44
von Red Runner
Also auf jedem mir bekannten Tüv-Gutachten steht drauf, dass die Betriebserlaubnis erlischt, solang nicht nach $ soundso das Fzg neu geprüft wird. Und keine Betriebserlaubnis = keine Versicherung!
Greetz
RR
normal der fahrer,....
Verfasst: Sa 26.01.02 16:45
von Phil205gti
den du bist für das was du fährst verantwortlich, wobei bei mietfahrzeugen ist das glaube anders. aber es kommt sicher drauf an wie es ist. wenns das auto von nem bekannten ist was du einmal im jahr fährst oder "dein" auto was aber auf papa angemeldet ist wegen der prozente und so.
wobei wenn dus weißt liegt die schuld auf jeden fall bei dir, denn du hättest die karre ja dann net fahren müßen.
aber zum thema unfall mit nicht eingetragenen reifen, da habe ich mal nen urteil irgendwo gelesen das in nem falle eines unfalls es nch nicht mal teilschuld geben muß weil sofern die reifen sozusagen auf dem auto eintragbar wären oder so dann macht das ziemlich wenig und deine versicherung muß zahlen.
ich meine schlechtere reifen macht sich normal sowieso keiner(o.k. es gibt da spezies mit extremen niedrerquerschnitten und so und sehr hartes fahrwerk die lassen wir mal ausesn vor) drauf, insofern wäre es auch quatsch ne bessere haftung zu bestraffen. aber wie das da begründet war kann ich euch net sagen. es war in dem urteil auf jeden fall so das der der mit den falschen reifen nix wegen seiner reifen mehr zahlen mußte als mit den originalen.
die polizei mag die ne strafe verpassen für fahren ohne betriebserlaubnis, evtl das auto stilllegen, je nachdem wie krass die drauf sind.
re: Für wen? Fahzeughalter oder Fahrer??? o.T.
Verfasst: Sa 26.01.02 16:47
von Red Runner
Moin,
da Du als Fahrzeugführer für einen verkehrssicheren Zustand des Fzg verantwortlich bist, bist Du wohl fällig.
Greetz
RR
was du hier meinst....
Verfasst: Sa 26.01.02 16:48
von Phil205gti
ist sicherlich ne ABE dies net für viele felgen gibt, nur für 0-8-15 dinger.
oder meinst du den bericht den der tüv dir für die zulassungsstelle gibt den man bei nächster gelegenheit in die fahrzeugpapiere einträgt, dann hast du recht.
ansonsten nur nen gutachten is net zulässig, nur für die fahrt zum tüv, bzw. wenn du nen termin bei denen hast.
schon richtig, aber...
Verfasst: Sa 26.01.02 17:38
von Silverpug
es ist Regionsbedingt, bei uns in der Region Leipzig drückt man da schon mal ein Auge zu, wenn Felgen net eingetragen sind, man aber das TÜV-Gutachten mit schleppt! Man kann ja sagen, dass man sie in zwei Tagen eintragen lässt. Know what I`m sayn???