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Nochmal zum Thema "Nicht eingetragene Felgen" Fkt. der Trick?
Verfasst: Mi 30.01.02 18:49
von Benny
Wenn ich doch meinen Fahrzeugschein nicht mitführe, könnte die Polizei in einer Verkehrskontrolle doch gar nicht feststellen, ob die Felgen eingetragen sind oder nicht!
Oder habe die da eine Möglickeit mit Kontakt zu ihrer Zentrale?
Gruß Benny
re: Nochmal zum Thema
Verfasst: Mi 30.01.02 18:53
von gizmotronix
Hey!
Ich weiss ja ned wie es in Deutschland und der Schweiz ist aber in Österr. bekommst du wenn du die Fahrzeugpapiere ned mithast auch eine Strafe. Ob die dann günstiger ausfällt als die bei nicht eingetr. Felgen sei dahingestellt...
Soweit mein Senf dazu ...
Grüße
Roland
Soviel ich weiß....
Verfasst: Mi 30.01.02 19:05
von Benny
..gibt es bei uns dafür keine Strafe.
Doch. 20,- DM warens bei uns. (o.T)
Verfasst: Mi 30.01.02 19:11
von Frank309
kein Text
Also
Verfasst: Mi 30.01.02 19:22
von - Sim -
wenn du angehalten wirst wegen deiner felgen, und du hast nix mit, dann kommt das den bullen erstmal spanisch vor, wenn du dann noch keine papiere mithast, dann können die dir die karre erstmal stilllegen bis du bewiesen hast, dass die felgen eingetragen sind. sind sie es nicht dann bekommst du ne mängelkarte und musst 25 € bezahlen, kannst sogar 1 punkt bekommen, weil du dann mit nem nicht verkehrtauglichen kfz am strassenverkehr teilgenommen hast.
glaub mir das, ich wurde schon mit nicht eingetragenen felgen erwischt, war wohl auf dem weg zum tüv, deswegen war das nciht schlimm, aber die haben mir halt gesagt was wäre wenn...
Sim
Fahrzeugmängel: 50€-75€ und 3 Punkte und denk an die Versicherung. !
Verfasst: Mi 30.01.02 19:57
von Guig205
Die zahlt beim Unfall nicht und wenn Du Pech hast zahlste bis an Dein Lebensende.
begründe mal bitte warum die Versicherung nicht zahlt!!!! (o.T)
Verfasst: Mi 30.01.02 22:22
von Frank
kein Text
Nein, und...
Verfasst: Mi 30.01.02 22:51
von Andreas H
das kostet nochmal extra, bisher 20,- DM. Außerdem mußt Du - wenn Du Pech hast - den Schein vorlegen, d.h. dann kriegst Du einen Zettel mit der Aufforderung, auf einem Polizeirevier vorbeizukommen und den FZ-Schein vorzulegen.
Und die nichteingetragenen Felgen sind ein Mangel, der die Verkehrssicherheit direkt betrifft, d.h. Deine Betriebserlaubnis ERLISCHT! Und ohne BE darfst Du das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegen - Versicherungsschutz ist nämlich nicht mehr (und nur daß heißt es!). Im Unfall wird die Versicherung auf keinen Fall zahlen, wie z.B. bei einem Luffi oder ähnlichem, da die Felgen einen sehr großen Einfluß auf die Fahrsicherheit haben - logisch, oder?
Lass die Dinger eintragen!
Gruß
Andreas
ganz einfach
Verfasst: Mi 30.01.02 22:53
von Aron
andere Bereifung könne das Bremsverhalten beeinflussen , also wenn das nicht
eingetragen hat kann die Versicherung sagen , "wäre das original wäre der
schneller zum stehen gekommen" oder "dann hätte der diesen oder jenen Unfall
nicht gebaut" so einfach ist das , und ein Gutachten machen zu lassen
was das Gegenteil beweißt , naja dafür könnte man wohl 1000Sätze
Reifen eintragen lassen , wenn man mit so einem Gutachten den Kopf überhaupt
wieder aus der Schlinge bringt !!!!
Wie gesagt durch solche Sachen kann man viel Ärger bekommen , was einem
MINDESTENS viel Ärger machen kann , wie gesagt MINDESTENS !!!!
mfG,,,Aron, der zumindest Sachen eintragen lässt weche optisch auffallen
noch schlimmer
Verfasst: Mi 30.01.02 23:00
von Aron
moin...
bei jemanden von hier haben die notiert welche Reifengröße und so auf dem
Fahrzeug waren, haben Photos gemacht und so weiter,
dann hieß es , dann gabs ein Verwarnungsgeld und eine Aufforderung
den Fahrzeugschein bei der Pi vorzuführen , tja wenn da was nicht
eingetragen ist hat man das selbe Problem wie wenn die einen direkt
hops nehmen , bloß das das "vergessen" noch mal einen Bonus gekostet hat
mfG,,,Aron
>das kostet nochmal extra, bisher 20,- DM. Außerdem mußt Du - wenn Du Pech hast - den Schein vorlegen, d.h. dann kriegst Du einen Zettel mit der Aufforderung, auf einem Polizeirevier vorbeizukommen und den FZ-Schein vorzulegen.
>Und die nichteingetragenen Felgen sind ein Mangel, der die Verkehrssicherheit direkt betrifft, d.h. Deine Betriebserlaubnis ERLISCHT! Und ohne BE darfst Du das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegen - Versicherungsschutz ist nämlich nicht mehr (und nur daß heißt es!). Im Unfall wird die Versicherung auf keinen Fall zahlen, wie z.B. bei einem Luffi oder ähnlichem, da die Felgen einen sehr großen Einfluß auf die Fahrsicherheit haben - logisch, oder?
>Lass die Dinger eintragen!
>Gruß
>Andreas