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Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*

Verfasst: Fr 01.02.02 09:44
von beatnix
Stadt Rosenheim


Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann


Königstrasse 13


83022 Rosenheim





Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,


Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.


Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.


Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.





mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber

LOL (o.T)

Verfasst: Fr 01.02.02 09:46
von Phil206RC
>Stadt Rosenheim


>Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann


>Königstrasse 13


>83022 Rosenheim


>Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit


>Sehr geehrte Damen und Herren,


>Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.


>Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.


>Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.


>Vielen Dank für Ihr Verständnis.


>


>mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber

re: Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*

Verfasst: Fr 01.02.02 11:03
von Simba
Na auf jeden Fall würde ich sagen !!


Mir ist sowas auch mal passiert, wem nicht *g*, allerdings habe ich als


Grund für mein verkehrswiedriges Parken "fehlende Ortskenntniss" angegeben,


d.h. am selben Tag angerufen.


Die betreffende Parkfläche war zwar als solche ausgewiesen aber eben nur für


Anlieger der Wohnungen.


Die nette Dame, die mir den Wisch verpasst hatte, war schnell einsichtig


und löschte die Anzeige aus ihrem Computer.


Puuhh :-)

re: Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*

Verfasst: Fr 01.02.02 11:08
von MikaHakkinen
Hehe wirklich gut Tobias würde mich auch interessieren ob das geht schreib doch einfach wenn du mehr weisst :D


>Stadt Rosenheim


>Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann


>Königstrasse 13


>83022 Rosenheim


>Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit


>Sehr geehrte Damen und Herren,


>Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.


>Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.


>Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.


>Vielen Dank für Ihr Verständnis.


>


>mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber

klar!

Verfasst: Fr 01.02.02 11:22
von beatnix
Hab's grad noch um die ÄUSSERST wichtige juristische Formel ergänzt: "Gegen diese Verwarnung erhebe ich Einspruch". Hat mir mein Vater geraten, der das schon öffters erfolgreich in dieser Art gemacht hat. Er sagt das ist notwendig, um eine Reaktion auszulösen. Sie MÜSSEN sich dann -wie auch immer- damit beschäftigen. Er hat damals, als sie ihm den Schein nehemn wollten, als Frund "Soziales Ansehen in der Gesellschaft" abgehandelt. Hat er mir grad erzählt.


looool


beatnix... aber GARnix!!

wobei dann hättest du ja den beamten noch sehn müssen....

Verfasst: Fr 01.02.02 11:24
von Phil205gti
weil so schnell sind die nicht weg, mit denen kann man das normal noch abklären.


hast du nen attest vom artzt oder so, damit es glaubhafter wird so magen-darm grippe oder so?


´denke aber die 15 euro darfst du blechen.


mfg


phil

re: @phil205 und WIE schnell die wieder weg sind

Verfasst: So 03.02.02 12:28
von beatnix
>weil so schnell sind die nicht weg, mit denen kann man das normal noch abklären.


>hast du nen attest vom artzt oder so, damit es glaubhafter wird so magen-darm grippe oder so?


>´denke aber die 15 euro darfst du blechen.


>mfg


>phil


1. Wollen sie ihren Schnitt verbessern


und 2. gehen sie jeder Diskussion aus dem Weg. Ausserdem bringt Diskutieren und Jammern eh nix, wenn dann schleimen und charmen. Das ist meine Erfahrung. Das ist bei den Mitt-40ern eh kein Problem...


Nur bei männlichen Polizisten ist es schwierig. Da hilft eigentlich nur heulen. Durft damals dann meine 50er mit Malossi BigBore-Satz und Gianelli Renn-End-Topf (Vmax ca. 115) *schwärm* dann sogar mit Führerschein und ohne Geldstrafe heimschieben, obwohl seine Kollegen schon auf dem Weg waren um mich zu holen. Meine Reaktion: Aufsitzen, weiterfahren.


Das aber nur am Rande.


beatnix.