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Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*
Verfasst: Fr 01.02.02 09:44
von beatnix
Stadt Rosenheim
Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann
Königstrasse 13
83022 Rosenheim
Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.
Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.
Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber
LOL (o.T)
Verfasst: Fr 01.02.02 09:46
von Phil206RC
>Stadt Rosenheim
>Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann
>Königstrasse 13
>83022 Rosenheim
>Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit
>Sehr geehrte Damen und Herren,
>Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.
>Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.
>Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.
>Vielen Dank für Ihr Verständnis.
>
>mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber
re: Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*
Verfasst: Fr 01.02.02 11:03
von Simba
Na auf jeden Fall würde ich sagen !!
Mir ist sowas auch mal passiert, wem nicht *g*, allerdings habe ich als
Grund für mein verkehrswiedriges Parken "fehlende Ortskenntniss" angegeben,
d.h. am selben Tag angerufen.
Die betreffende Parkfläche war zwar als solche ausgewiesen aber eben nur für
Anlieger der Wohnungen.
Die nette Dame, die mir den Wisch verpasst hatte, war schnell einsichtig
und löschte die Anzeige aus ihrem Computer.
Puuhh :-)
re: Ob das funktioniert? Einen Versuch ist's wert, oder? *g*
Verfasst: Fr 01.02.02 11:08
von MikaHakkinen
Hehe wirklich gut Tobias würde mich auch interessieren ob das geht schreib doch einfach wenn du mehr weisst
>Stadt Rosenheim
>Verkehrsüberwachungsdienst - Herr Sußmann
>Königstrasse 13
>83022 Rosenheim
>Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeit
>Sehr geehrte Damen und Herren,
>Am 4.1.‘02 habe ich in der Riederstrasse folgende Verkehrswidrigkeit begangen: 41250 VERBOTSWIDRIG GEPARKT -IM EINGESCHRÄNKTEN HALTEVERBOT - ZEICHEN 286. Fahrzeug: PEUGEOT, RO-** **.
>Leider war es mir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich einen besseren Parkplatz aufzusuchen, da ich zum damaligen Zeitpunkt unter einer schwerwiegende Verdauungsstörung litt. Ich musste dringendst meine Notdurft in einer Lokalität im Atrium verrichten.
>Ich bitte Sie daher, über meine Verkehrswidrigkeit hinwegzusehen, und mir das Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,00 zu erlassen.
>Vielen Dank für Ihr Verständnis.
>
>mit freundlichen Grüßen, Tobias Huber
klar!
Verfasst: Fr 01.02.02 11:22
von beatnix
Hab's grad noch um die ÄUSSERST wichtige juristische Formel ergänzt: "Gegen diese Verwarnung erhebe ich Einspruch". Hat mir mein Vater geraten, der das schon öffters erfolgreich in dieser Art gemacht hat. Er sagt das ist notwendig, um eine Reaktion auszulösen. Sie MÜSSEN sich dann -wie auch immer- damit beschäftigen. Er hat damals, als sie ihm den Schein nehemn wollten, als Frund "Soziales Ansehen in der Gesellschaft" abgehandelt. Hat er mir grad erzählt.
looool
beatnix... aber GARnix!!
wobei dann hättest du ja den beamten noch sehn müssen....
Verfasst: Fr 01.02.02 11:24
von Phil205gti
weil so schnell sind die nicht weg, mit denen kann man das normal noch abklären.
hast du nen attest vom artzt oder so, damit es glaubhafter wird so magen-darm grippe oder so?
´denke aber die 15 euro darfst du blechen.
mfg
phil
re: @phil205 und WIE schnell die wieder weg sind
Verfasst: So 03.02.02 12:28
von beatnix
>weil so schnell sind die nicht weg, mit denen kann man das normal noch abklären.
>hast du nen attest vom artzt oder so, damit es glaubhafter wird so magen-darm grippe oder so?
>´denke aber die 15 euro darfst du blechen.
>mfg
>phil
1. Wollen sie ihren Schnitt verbessern
und 2. gehen sie jeder Diskussion aus dem Weg. Ausserdem bringt Diskutieren und Jammern eh nix, wenn dann schleimen und charmen. Das ist meine Erfahrung. Das ist bei den Mitt-40ern eh kein Problem...
Nur bei männlichen Polizisten ist es schwierig. Da hilft eigentlich nur heulen. Durft damals dann meine 50er mit Malossi BigBore-Satz und Gianelli Renn-End-Topf (Vmax ca. 115) *schwärm* dann sogar mit Führerschein und ohne Geldstrafe heimschieben, obwohl seine Kollegen schon auf dem Weg waren um mich zu holen. Meine Reaktion: Aufsitzen, weiterfahren.
Das aber nur am Rande.
beatnix.