Seite 1 von 1
Tiefster Punkt an Auto zu Strasse ?
Verfasst: Fr 01.02.02 17:15
von Thonnic
Hi ich werde mir bei meinem 306 eine selbst gebaute Auspuffanlage anbauen. Wollte aber wissen wieviel Abstand das Rohr(2") mindestens vom Boden weg sein muss so das ich noch ne einzelabnahme bekomme ! ps: Habe vorne 55mm tieferlegung vorgenommen. Danke
Selbst gebaut?
Verfasst: Fr 01.02.02 18:04
von BamBam
Kriegst du das ding auch eingetragen? Können 8 oder 11cm sein, weiß net genau.
8cm bei nicht formelastischen teilen. (o.T.)
Verfasst: Fr 01.02.02 18:07
von Flip
>Hi ich werde mir bei meinem 306 eine selbst gebaute Auspuffanlage anbauen. Wollte aber wissen wieviel Abstand das Rohr(2") mindestens vom Boden weg sein muss so das ich noch ne einzelabnahme bekomme ! ps: Habe vorne 55mm tieferlegung vorgenommen. Danke
Soweit ich weiß sind 8cm als Richtwert aber nicht Mindestwert angegeben.
Verfasst: Fr 01.02.02 18:39
von Frank309
Soll heißen, liegt im Ermessen des TÜV Prüfers.
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit.
Ich denke da an Coopex ex309. *fg*
MfG Frank
re: Selbst gebaut?
Verfasst: Fr 01.02.02 18:48
von Thonnic
Mal sehen. Warum nicht ! Ein Freund von mir hat gleiches aber als Doppelrohr anlage an R19 16V gemacht. Für´n 20 € Lappen mehr lies der TüV mit sich reden. Wenn du verstehst was ich meine ! hehe
schau mal in die StVzo! o.T.
Verfasst: Fr 01.02.02 18:49
von max max
>Hi ich werde mir bei meinem 306 eine selbst gebaute Auspuffanlage anbauen. Wollte aber wissen wieviel Abstand das Rohr(2") mindestens vom Boden weg sein muss so das ich noch ne einzelabnahme bekomme ! ps: Habe vorne 55mm tieferlegung vorgenommen. Danke
gib keine mindesthöhe, liegt alles im ermessensspielraum des prüfers.
Verfasst: Fr 01.02.02 23:27
von Phil205gti
aber gab mal die empfehlung das nen 11/8? cm hohes und 1,20 breites kantholz problemlos überfahren werden kann, aber nur empfehlungen, sonst nix.
mfg
phil
dann ließ bitte mal hier ...
Verfasst: Sa 02.02.02 12:48
von Flip
hallo frank,
es sind laut merkblatt vdtüf aber mindestwerte gegeben !
hier der link,einfach bis auf seite 7 scrollen,da stehjt es 2mal fett drin.
ist eine adobe acrobat reader datei(.pdf)
<ul><li><a href="
http://www.gewindefahrwerke.de/kw_uploa ... 1-murd.pdf" target=_blank>GUTACHTEN von KW Fahrwerk für 206</a></ul>
Da steht aber dick und fett...
Verfasst: Sa 02.02.02 13:34
von Red Runner
...ABWEICHEND von dem VdTÜV Merkblatt blablabla...
Also Moin erstmal :-)
So wie ich das lese, ist in Verbindung mit dem KW-Gewindefw, diese Mindestbodenfreiheit zwingend erforderlich. Normalerweise scheint es wohl, gemäß diesem Merkblatt nur eine Richtlinie zu sein...
Greetz
RR
>hallo frank,
>es sind laut merkblatt vdtüf aber mindestwerte gegeben !
>hier der link,einfach bis auf seite 7 scrollen,da stehjt es 2mal fett drin.
>ist eine adobe acrobat reader datei(.pdf)
re: dann ließ bitte mal hier ...
Verfasst: So 03.02.02 17:43
von Frank309
Hallo Flip,
wie RedRunner schon sagte, es steht da, dass abweichend von dem
Merkblatt die Mindesthöhe erforderliche ist. Das heißt für mich,
laut Merkblatt ist keine vorgeschrieben. Müsste man mal in die
StVZO schauen. Denn bei dir ist die Mindesthöhe aufgrund des
Fahrwerkgutachtens vorgeschrieben.
MfG Frank