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Schonwiedermal: Gruppe-N-Auspuffanlagen (Eintragung)

Verfasst: Di 12.03.02 15:49
von Pioneer
Hallo!


Besteht eigentlich eine Möglichkeit die eingetragen zu kriegen, denn z.B. für Rallyefahrzeuge muß man die ja eingetragen kriegen (denn Rallyewagen müßen Straßenzugelaßen sein).


Was muß ich denn da mitbringen für beim TÜV?


CU @ Christian!

generell möglich...

Verfasst: Di 12.03.02 21:26
von Obelix
funktioniert folgendermassen:


erst mal nen prüfer finden, der sich überhaupt darauf einlassen würde.


dann musst du folgende nachweise erbingen:


lautstärke


leistung (evtl)


abgas (evtl)


die lautstärkemessung macht der tüv.


fahr- und standgeräuschmessung.


bei dieser prüfung darf das auto nicht lauter sein als die werte im fahrzeugschein/-brief.


wie du das hinfummelst ist dein problem.


der tüv prüft und sagt bestanden oder nicht.


also möglichst vorher selber testen.


i.d.r erreichst du mit einer echten gr. n die werte nicht.


du kannst tricksen, aber u.u. kommt dir der mensch dahinter.


je neuer das auto, desto schwerer sind die phonzahlen zu erreichen.


leistung: normalerweise kannst du im vorgespräch schon klären, ob der prüfer einen leistungsnachweis haben will, meistens nicht.


abgas: ist unwahrscheinlich, denn an deiner gemischaufbereitung ändert sich ja prinzipiell nix.


ausser der lautstärkeprüfung sind eigentlich alles diskussionspunkte. nur der krach lässt sich nicht wegdiskutieren.


bei mir hats damals geklappt, sollte mit ein bisschen glück auch reproduzierbar sein.


ist ne vabanque sache.


aber mach dir keine illusionen: auch wenn du die anlage mit tricks eingetragen kriegst ist sie illegal, wenn du nacher die tricks wieder ausbaust.


dann erfüllt die anlage nicht mehr die werte und jeder uniformierte mit phonmessgerät wird zur potentiellen gefahr.


denn wenn dein auto dann in der kontrolle nachgemessen wird kommts raus und du hast dicken ärger an der backe.


und ausreden wie: "ist halt im laufe der zeit lauter geworden" nimmt dir 1. keiner ab und 2. interessierts keinen, denn allein du bist für die einhaltung der vorschriften verantwortlich und haftbar.


good luck


obelix

re: generell möglich...

Verfasst: Di 12.03.02 22:29
von Pioneer
Erstmal Danke


Wie hast du das denn damals gemacht? ich hab nämlich vor den Pug für Rallyesport einzusetzen solange er noch homologiert ist...


CU @ Christian!


Danke!





>erst mal nen prüfer finden, der sich überhaupt darauf einlassen würde.


>dann musst du folgende nachweise erbingen:


>lautstärke


>leistung (evtl)


>abgas (evtl)


>die lautstärkemessung macht der tüv.


>fahr- und standgeräuschmessung.


>bei dieser prüfung darf das auto nicht lauter sein als die werte im fahrzeugschein/-brief.


>wie du das hinfummelst ist dein problem.


>der tüv prüft und sagt bestanden oder nicht.


>also möglichst vorher selber testen.


>i.d.r erreichst du mit einer echten gr. n die werte nicht.


>du kannst tricksen, aber u.u. kommt dir der mensch dahinter.


>je neuer das auto, desto schwerer sind die phonzahlen zu erreichen.


>leistung: normalerweise kannst du im vorgespräch schon klären, ob der prüfer einen leistungsnachweis haben will, meistens nicht.


>abgas: ist unwahrscheinlich, denn an deiner gemischaufbereitung ändert sich ja prinzipiell nix.


>ausser der lautstärkeprüfung sind eigentlich alles diskussionspunkte. nur der krach lässt sich nicht wegdiskutieren.


>bei mir hats damals geklappt, sollte mit ein bisschen glück auch reproduzierbar sein.


>ist ne vabanque sache.


>aber mach dir keine illusionen: auch wenn du die anlage mit tricks eingetragen kriegst ist sie illegal, wenn du nacher die tricks wieder ausbaust.


>dann erfüllt die anlage nicht mehr die werte und jeder uniformierte mit phonmessgerät wird zur potentiellen gefahr.


>denn wenn dein auto dann in der kontrolle nachgemessen wird kommts raus und du hast dicken ärger an der backe.


>und ausreden wie: "ist halt im laufe der zeit lauter geworden" nimmt dir 1. keiner ab und 2. interessierts keinen, denn allein du bist für die einhaltung der vorschriften verantwortlich und haftbar.


>good luck


>obelix

ich hab eine einzelabnahme im rahmen von 11 eintragungen

Verfasst: Mi 13.03.02 07:24
von Obelix
mit durchgezogen.


da bleib dann nicht viel zeit:-))


ich hatte ihn vorher gemessen und bin grad so auf die werte gekommen...


ist wahrscheinlich auh ein bisschen glückssache, welche anlage du hast.


mit einer anderen hätt ichs vielelicht nicht erreciht.


ausserdem hab ich die gnade der frühen erstzulassung, da waren die autos generell noch lauter.


aber ohne vorgeschalteten kat wärs nix geworden.


du kannst zwar tricksen indem du z.b. stauscheiben einsetzt, aber wenn du die nachher wieder entfernst ist es eben illegal und riskant.


wenn du lizenzfahrer bist hast du evtl. grössere chancen bei einem motorsport begeisterten prüfer, aber ausser kraft setzen kann er die vorschriften eben auch nicht.


greetz


obelix