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Beschlagnahme von KFZ
Verfasst: Di 18.09.01 20:19
von V.206
Hallo!
Man hört oft, dass die Polizei in manchen Gegenden zu laute KFZ nach Kontrollen gerne an Ort und Stelle abschleppen lässt, was den Fahrzeughalter dann zusätzlich zur Geldstrafe nochmals einige DM kostet. Ein Tuner hat mich diesbezüglich auf ein Posting in einem GSX-Forum aufmerksam gemacht, welches vielleicht auch für diejenigen interessant sein könnte, die auf vier Rädern unterwegs sind. Ich bin nicht juristisch bewandert und kann daher den Wahrheitsgehalt nicht beurteilen, aber schaut´s euch mal an!
<ul><li><a href="
http://www.tagi.de/cgi-bin/ubb/ultimate ... 7&t=000004" target=_blank>Hier das Posting...</a></ul>
Re: Beschlagnahme von KFZ
Verfasst: Mi 19.09.01 00:01
von Phil205gti
normalerweise darf die polizei ein auto nur beschlagnahmen wenn eine gefährdung für andere verkehrsteilnehmer vorliegt. d.h. bei defekten bremsen, nicht eingetragenen teilen, wobei man muß immer auf die verhältnismässigkeit schauen. zum thema abgasanlage.
wenn jemand nen kat-ersatz hat und die polizei bekommt das mit dann wird so was zu 99% beschlagnahmt, steuerhinterziehung usw. wenn allerdings "nur" nen endrohr angeschweißt is und das nicht eingetragen ist so wird sich kein polizist der welt wagen das zu beschlagnahmen. also wenn nen polizist nen auto mit esd ohne abe lahmlegt dann hat der einen gesoffen. wenn allerdings flammen bei fehlzündungen ausm esd kommen dann muß ich sagen richtig so, das auto muß! beschlagnahmt werden, ich will nämlich net so einen vor mir haben!
Feuer? An meiner alten Karre war das normal.
Verfasst: Mi 19.09.01 03:47
von SilverSurfer
Also an meinem alten Auto (nicht hauen, ein 85er 5er BMW ohne Kat) war das kein
Kunststück die Flammen züngeln zu lassen. War auch irgendwie witzig.
Aber wenn ein Auto Kat hat, sollte man den auch drin lassen.
ein interessanter beitrag, vielleicht könnte...
Verfasst: Mi 19.09.01 08:29
von Obelix
...einer der im forum regelmässig anwesenden polizeibeamten mal dazu stellung nehmen?
zur not auch anonym oder per email direkt ans adminteam:-)
obelix
Obelix, vergiss uns schweizer nicht.
Verfasst: Mi 19.09.01 09:55
von mean_thing
das forum ist ja wirklich 1A, gerade dieses posting finde ich eins der besten...
wenn sowas 'aufgezogen' wird mit gesetzestexten und so, wäre es super, wenn man auch eine 'ecke schweizer recht' errichten könnte.
danke und gruss
mt
stimme mean_thing zu!!! :-)) (o.T)
Verfasst: Mi 19.09.01 10:01
von Phil206RC
kein Text
halthalt...
Verfasst: Mi 19.09.01 10:12
von Obelix
...keiner spricht von einer rechtsberatung!
das dürfen wir gar nicht:-)
ich habe lediglich angeregt, mal ne stellungnahme von einem mann der täglich an der "front" ist reinzusetzen.
keiner kann euch jedoch verbieten, kommentare über die rechtslage (egal in welchem land) zu posten.
eine juristische beratung hier aufzuziehen wäre strafbar.
das können wir auch nicht. aber wenn ein polizist, jurastudent oder sonstige personen, die sich von berufs wegen mit der materie befassen hier einen kommentar abgibt, verletzt das keine vorschriften oder gesetze.
so war mein posting aufzufassen!
sinn und zweck ist ganz einfach, informationen zu geben, die den "normalo" aufklären, was überhaupt vom gesetzgeber vorgesehen ist und was alles an halbinformationen in den köpfen der user sitzt geradezurücken.
obelix
Im Rahmen des Möglichen ...
Verfasst: Mi 19.09.01 22:09
von ein Beamter ...
Große Thematik, viele Worte möglich, aber ich will's kurz halten:
1. Die Polizei alleine legt keine Autos still. Es gab mal Fälle in denen Städte mit den Zulassungsstellen Vereinbarungen hatten, nach denen dieses möglich war, aber aufgrund vieler vorhandener Rechtsschutzversicherungen und des Halbwissens mancher Beamter, die halt mal ein Auto stillegen wollten, wurden diese Vereinbarungen gekündigt.
ABER: Die Polizei legt Autos still, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, wobei wir aber nicht mehr beim Thema Tuning wären.
2. Usus ist mittlerweile entweder - bei großangelegten Kontrollen, wie z.B. bei illegalen Rennen, etc., alle Ausfahrten dicht zu machen und MIT EINEM BEAMTEN VOM TÜV SOWIE EINEM GUTACHTER ein Auto nach dem anderen akribisch zu untersuchen. Wahlweise werden die Fahrzeuge an Ort und Stelle stillgelegt und/oder abgeschleppt zur nächsten TÜV-Station, bzw. zur polizeilichen Sicherstellung und dort auseinandergerupft.
3. Das ist walhweise
3a) mit Ärger
3b) mit Kosten
3c) mit Punkten
3d) mit ohne Führerschein = Entzug
3e) mit allem vorgenannten verbunden
3a) Ärger = immer
3b) Kosten = auch immer (z.B. Abschleppung, Strafen wie OWI's, Verstoß gg.
Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz, etc...)
3c) eine Menge OWIs sind mit Punkten verbunden (z.B. Lichtspielereien im
Allgemeinen)
3d) bei zuvielen Punkten = Lappen weg, oder bei Probezeit, etc.
blablabla
Jeder muß wissen, was er tut oder läßt. Jeder sollte sich der Risiken bewußt
sein, die er eingeht UND VOR ALLEM PRODUZIERT. Bei Bremssättel runterschleift,
damit die breiten Räder drunterpassen und mal jemand bei einem Unfall schwer verletzt, weiß, wofür er Arbeiten geht.
Was jeder mit sich selber ausmacht, ist nicht unser (der Beamten) Problem, abgesehen davon, daß wir zur Einhaltung der Gesetze drängen, ABER es ist unser
Problem, wenn dir unnötige Risiken für unschuldige Menschen vermeiden können.
In diesem Sinne ....
und schlachtet mich nicht gleich.
MfG, der Beamte