@V.Bamminger und andere betreff Garantie 2 Jahre
Verfasst: Di 06.11.01 21:20
Peugeot und Citroën verlängern Garantie für Neuwagen
Ab dem 1. November 2001 gilt für alle Peugeot und Citroën-Fahrzeuge, die
in Deutschland neu zugelassen werden, eine zweijährige Gewährleistung
ohne Kilometerbegrenzung. Diese Verlängerung betrifft alle Fahrzeuge,
die nach dem 1. November zugelassen wurden und bezieht auch die
gewerblich genutzten Fahrzeuge mit ein.
Diese verlängerte Gewährleistung erstreckt sich auch auf
Originalersatzteile und Original-Zubehörteile, inklusive der
Arbeitsleistung für deren Montage durch den Peugeot oder Citroën-Händler.
Gruß Martin
Ab dem 1. November 2001 gilt für alle Peugeot und Citroën-Fahrzeuge, die
in Deutschland neu zugelassen werden, eine zweijährige Gewährleistung
ohne Kilometerbegrenzung. Diese Verlängerung betrifft alle Fahrzeuge,
die nach dem 1. November zugelassen wurden und bezieht auch die
gewerblich genutzten Fahrzeuge mit ein.
Diese verlängerte Gewährleistung erstreckt sich auch auf
Originalersatzteile und Original-Zubehörteile, inklusive der
Arbeitsleistung für deren Montage durch den Peugeot oder Citroën-Händler.
Gruß Martin