Auto zurück == (WICHTIG!!!)

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Pioneer

Auto zurück == (WICHTIG!!!)

Beitrag von Pioneer » Sa 10.11.01 13:00

Hallo!


Ich bin ganz traurig... hab mit nem Freund einen 205GT gekauft. Von 92 und jetzt werden wir den wieder zurückgeben, denn der Händler hat uns voll viel Mängel verschwiegen, die so nicht direkt zu erkennen waren. Jetzt mal eine Frage: Die Fehler, die ich behoben habe (wenn sie arglistig verschwiegen wurden), kriege ich da das Material ersetzt? habe ich ein Recht auf Zeitvergütung? Oder sogar ein Recht darauf, daß die Werkstatt das auf ihre Kosten repariert? Wenn die mir eins meiner Rechte nicht gestatten wollen, kann ich mich dann an die Innung wenden oder bringt das nichts?


MFG @ Pioneer!

Obelix

schwierige frage...

Beitrag von Obelix » Sa 10.11.01 13:13

...am besten du wendest dich in diesem fall an einen rechtsanwalt. wenn du ne rechtsschutzversicherung hast kostet dich das nix.


das mit der innung kannste vergessen. die schieds(schlichtungs)stellen haben kaum einfluss und können nur empfehlungen aussprechen. die muss die werkstatt aber nicht anerkennen.


lieber gleich richtig.


viel glück


obelix

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Marc
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AGB'S / BGB

Beitrag von Marc » Sa 10.11.01 14:39

Sieh mal im BGB bzw. den AGB's nach - da gibt es einen § für agrlistige Täuschung & ausserdem muß Dich ein Hänlder auf manches aufmerksam machen z.B. einen Unfall darf er Dir nicht verschweigen !!!!


Das Recht auf Wandlung hast Du in einem bestimmten Zeitraum ausserdem auch noch - mach Dich da mal ggf. bei einem Anwalt schlauer ... oder droh im einfach mal mit einem - ließ aber vorher mal die AGB's durch. Du als Privatperson bist auf jedem Fall vom Gesetz bessergestellt als ein Kaufmann ...


Bin kein Fachmann aber ließ mal § 119 BGB ff durch - ... zecks Anfechtung & Täuschung ("123/124)


Greetings Marc


>...am besten du wendest dich in diesem fall an einen rechtsanwalt. wenn du ne rechtsschutzversicherung hast kostet dich das nix.


>das mit der innung kannste vergessen. die schieds(schlichtungs)stellen haben kaum einfluss und können nur empfehlungen aussprechen. die muss die werkstatt aber nicht anerkennen.


>lieber gleich richtig.


>viel glück


>obelix

Phil205gti
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nur was man z.b. als unfall ansieht is die frage...

Beitrag von Phil205gti » So 11.11.01 02:45

also hab da schon so manches gesehn was net als unfall galt, parkrempler oder sowas...

Pioneer

re: nur was man z.b. als unfall ansieht is die frage...

Beitrag von Pioneer » So 11.11.01 09:48

also... das is wohl wer hinten rein gesemmelt und der ist vorne links aufgesetzt.


Der hat ne kaputte Lenkstange, da ich das nicht von privat gekauft habe sondern vom Händler habe ich doch ein Recht darauf, daß das Auto verkehrstüchtig ist!


CU @ Christian!


>also hab da schon so manches gesehn was net als unfall galt, parkrempler oder sowas...

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