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E9- Freigabe?

Verfasst: Mo 26.11.01 16:03
von Speedy
Aaah, ich bin vielleicht zu dumm für diese Welt,


aber was um Himmels Willen ist eine E9-Freigabe? Ich weiß ja, dass ich mir das Zeug dann nicht vom TüV eintragen lassen brauch, aber was ist das genau?


Wär nett, wenn mir das jemand erklären könnte.


Danke,


Speedy.

re: E9- Freigabe?

Verfasst: Mo 26.11.01 17:08
von Pioneer
Das bedeutet, daß das Teil die Europäischen Normen erfüllt, die wiederum sind Teilespezifisch, bei Lampenabdeckungen sind es zum Beispiel, wie scharfkantig Splitter davon sind, wie Bruchfest die sind, Lichtdurchläßigkeit usw. das wird von einer zentralen Position überprüft und dann je nach dem freigegeben!


CU @ Christian!


>Aaah, ich bin vielleicht zu dumm für diese Welt,


>aber was um Himmels Willen ist eine E9-Freigabe? Ich weiß ja, dass ich mir das Zeug dann nicht vom TüV eintragen lassen brauch, aber was ist das genau?


>Wär nett, wenn mir das jemand erklären könnte.


>Danke,


>Speedy.

@pioneer

Verfasst: Mo 26.11.01 17:27
von Speedy
Danke!!!


Wenn ich mir jetzt so ein Teil kaufe, krieg ich da dann nen Zettel, der mir bestätigt, dass die Dinger (weiße Blinker übrigens) freigegeben sind, oder kann ich bei einer Kontrolle sagen: Die Teile sind freigegeben! und das reicht?

re: e-prüfzeichen

Verfasst: Mo 26.11.01 18:22
von boris
>Danke!!!


>Wenn ich mir jetzt so ein Teil kaufe, krieg ich da dann nen Zettel, der mir bestätigt, dass die Dinger (weiße Blinker übrigens) freigegeben sind, oder kann ich bei einer Kontrolle sagen: Die Teile sind freigegeben! und das reicht?


servuz,


also bei meinen weissen rückleuchten, die e3 geprüft sind , hat der tüv gesagt:


eintragung nicht notwendig, da die dinger europaweit zugelassen sind.


wenn es jemand nicht glaubt(police) dann kann das anhand der nummer die auf der beleuchtungseinrichtung ist nachgeprüft werden. vorrausgesetzt die dinger sind fahrzeugspezifisch, das heisst sie sind speziell für den einen fahrzeugtyp.


also freie fahrt!


gruss


boris

re: e-prüfzeichen

Verfasst: Mo 26.11.01 20:59
von Pioneer
also ein guter Polizist fährt da einmal mit den Finger drüber und fühlt das E-Zeichen dadrauf (Das an sich alle E-geprüften Teile drauf haben) und läßt dich weiterfahren und außerdem hab ich nochnie erlebt, daß jemand wegen sowas angehalten wurde! und eingetragen werden muß das wirklich nicht wenn es ein E-Prüfzeichen hat...


CU @ Christian!





>>Danke!!!


>>Wenn ich mir jetzt so ein Teil kaufe, krieg ich da dann nen Zettel, der mir bestätigt, dass die Dinger (weiße Blinker übrigens) freigegeben sind, oder kann ich bei einer Kontrolle sagen: Die Teile sind freigegeben! und das reicht?


>servuz,


>also bei meinen weissen rückleuchten, die e3 geprüft sind , hat der tüv gesagt:


>eintragung nicht notwendig, da die dinger europaweit zugelassen sind.


>wenn es jemand nicht glaubt(police) dann kann das anhand der nummer die auf der beleuchtungseinrichtung ist nachgeprüft werden. vorrausgesetzt die dinger sind fahrzeugspezifisch, das heisst sie sind speziell für den einen fahrzeugtyp.


>also freie fahrt!


>gruss


>boris