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Tönungsfolie an vorderen Seitenscheiben!

Verfasst: Di 18.12.01 10:54
von Rainer
Hallo,


Ich hab eure Diskusion über die Tönungsfolien an den vorderen Seitenscheiben gelesen. Da kann ich euch weiter helfen da ich folien montiere!


!!! Per Gesetzt müssen Vordere Seitenscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von 70% aufweisen-Paragraph 22a STVZO-TA 3.2.9.2.2


Ich hoffe ich konnte euch damit helfen!


Falls Ihr noch fragen habt schreibt mir!


Mfg Rainer

re: Tönungsfolie an vorderen Seitenscheiben!

Verfasst: Di 18.12.01 11:07
von Heliot
da steht aber auch irgenwo, dass man an den vorderen scheiben keine folie montieren darf. ich glaub, dass diese regelung sich aber auch nur auf die werksseitige tönung bezieht.


hab selbst folie vorne drauf. mir isses halt egal. nur passieren darf nix. iss schon ein scheiß gefühl, was verbotenes zu haben. aber what shells.