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Gutmann

Verfasst: Fr 13.04.12 08:07
von Seba
editiert

Re: Gutmann

Verfasst: Fr 13.04.12 15:21
von obelix
Seba hat geschrieben:editiert
das verkaufen von eigentum dritter ist nicht erlaubt.
gutachten stehen im eigentum des antragstellers und somit sind sie nicht zum verkauf frei - ausser du hast die genehmigung aus breisach.

gruss

obelix

Re: Gutmann

Verfasst: Fr 13.04.12 17:45
von Seba
es ist kein gutachten nur der gestempelte musterbericht zur eintragung