mmh, bei einem gebrauchten darfst bei der Reperatur ja auch auf Gebrauchtteile und einen gewissen Betrag über dem Fahrzeugwert reparieren lassen.
Die Klauseln und alte Fachbegriffe müßte ich erst nochmal raussuchen, es gibt da aber einige Möglichkeiten in legalem Rahmen über dem Fahrzeugwert durchzusetzten.
Frag mal den Rechtsverdreher Deines Vertrauens, der sollte die Fachbegriffe dazu noch kennen - z.b. hängst Du sicher sentimental an Deinem Wagen in Form von (sorry - 1x XXX, 1x irgendwas, Deine Kinder sind darin XXX, .... also ned nur 1. selbst bezahltes Auto - dann noch ne Wiederbeschaffung von vergleichbarem als "fast unmöglich" etc. ) schwups ist der Wert machbar - nur sträuben sich da sehr, sehr viele Versicherungen.
Greetings Marc
Service