vorsteuerabzugsberechtigt ist nur die halbe miete.andi 205HH hat geschrieben:Gut das könnte ich auch - wäre nicht das Problem.obelix hat geschrieben:aber sicher zahlst du das...andi 205HH hat geschrieben: VAT müsstest du bei Auslandskauf eigentlich nicht bezahlen.
als privatmann immer.
da kannst nur mit ner ust-id drum rum kommen.
gruss
obelix
Ich habe mal in einem Elektrofachmarkt gearbeitet *schäm* und wenn jemand nachgewiesen hat, dass er die Ware ins Ausland exportiert - z.B. Dänemark, England etc. dann konnten die eine Rechnung ohne MWST ausgestellt bekommen.
Aber vielleicht hat sich das ja auch wieder geändert. Einen Versuch ist es allemal Wert. Sonst kennt man doch immer einen, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist
andi
um die tommys zu bewegen, die rechnung ohne mwst. zu schreiben solltest ne ust-id haben.
aber du kannst als unternehmer die mwst ja geltend machen und rückholen.
wie weist du als privatmann beim kauf den export nach?
das kannst ja nur mit den entspechenden zollpapieren - dürfte schwierig werden:-)
das war wohl ne unternehmensinterne vertrauensrichtlinie, bei voirlage des ausländischen persos kann davon ausgegangen werden (uswuswusw).
ist natürlich ne heikle sache.
stell dir vor, du besuchst im urlaub nen kumpel, ihr geht teuier einkaufen auf deinen namen und der stellt sich das zeug zuhause hin und es kommt raus - hast dann ne klage zu erwarten wegen steuerhinterziehung.
gruss
obelix