mal wieder eBay...

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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gr4vy
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mal wieder eBay...

Beitrag von gr4vy » So 11.02.07 17:15

irgendwie frech, bei lasierten rückleuchten noch was von e-prüfzeichen zu schreiben:

http://cgi.ebay.de/Peugeot-307-schwarze ... dZViewItem
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2005 - 2006: '94 306 XR, 55kW
2006 - 2007: '01 307 HDi, 79kW
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gobo206
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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von gobo206 » So 11.02.07 17:36

Naja er schreibt ja
Alle E-Prüfzeichen vorhanden, sichtbar je nach Typ
Damit lügt er ja nicht!
Hat halt nur vergessen zu erwähnen, daß die Zeichen die Lasur Ihre Zulässigkeit verloren haben :floet:

**EDIT**
Ah doch HIer sagt er es ja in §2 seiner AGB
§ 2 STVO

2.1
Die Rückleuchten sind nur bedingt STVO zulässig. Sie müssen die Rückleuchten nicht eintragen lassen. Falls Sie es aber doch tun wollen, liegt dass immer im Ermessen des TÜV Sachverständigen.
2.2
Wir müssen darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Wir empfehlen die Leuchten zu Show und Tuning zwecken nicht für StVO ohne Eintragung.
2.3
Der Kunde verpflichtet sich, alle Teile nur von autorisiertem und geschultem Fachpersonal (z.B. Kfz-Meister oder Geselle) an- bzw. einbauen zu lassen. Wir haften für keinerlei Schäden, die durch den Ein-, Aus- oder Umbau entstehen. Auch für Folgeschäden z.B. Sach- noch Personenschäden nach dem Einbau wird nicht gehaftet da nicht STVZO zulässig.
;)

gr4vy
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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von gr4vy » So 11.02.07 17:42

Ja, habe ich dann auch gelesen ;)

Aber schon so Aussagen wie "sind nur bedingt StVO" zulässig" Nein, sie sind nicht bedingt zulässig, sie sind unzulässig!
Ausserdem müsste das nicht StVZO heissen? :P

Jaja, immer das kleingedruckte lesen..

Ganz abgesehen davon, will nicht wissen, wie mies die Lichtausbeute mit denen beim Rückwärtsfahren ist..
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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von obelix » So 11.02.07 18:19

[quote="gr4vy"]
Jaja, immer das kleingedruckte lesen..
quote]

viel interessanter:

er bietet die rückleuchten allgemein zum kauf an.
in den "agb's" dieses herrn steht dann:

Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von lasierten Rückleuchten, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.

netter versuch den gesetzgeber auszuhebeln...
die leuchten sind ja nicht nach kd-wunsch gemacht sondern schon fertig.

eigentlich schade, das ebay so jemand auch noch als powerseller führt.

gruss

obelix
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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von Troubadix » Mo 12.02.07 00:06

obelix hat geschrieben: Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von lasierten Rückleuchten, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.

netter versuch den gesetzgeber auszuhebeln...
die leuchten sind ja nicht nach kd-wunsch gemacht sondern schon fertig.


obelix
denke das bezieht sich auf


Sollte Ihr Rückleuchtensatz nicht dabei sein, melden Sie sich einfach bei mir, gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für ihren Fahrzeugtyp!!


und nicht auf die speziellen auktionen...

illegal ist es aber trotzdem, ein alter hut auch, hatte rückleuchten schon vor 25 jahren gehabt...



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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von JonezZ » Mo 12.02.07 01:00

gr4vy hat geschrieben:Ausserdem müsste das nicht StVZO heissen? :P
Ne weshalb?

StraßenVerkehrsOrdung *klugscheiß* :zieh:

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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von gobo206 » Mo 12.02.07 07:03

Naja weil die gültigkeit von Leuchten etc über die
Strassen Verkehrs Zulassungs Ordnung geregelt ist

Ergänzt bei Beleuchtung durch
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48

Besagte 76/756/EWG
ECE-R48 als PDF

JonezZ
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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von JonezZ » Mo 12.02.07 14:27

gobo206 hat geschrieben:Naja weil die gültigkeit von Leuchten etc über die
Strassen Verkehrs Zulassungs Ordnung geregelt ist

Ergänzt bei Beleuchtung durch
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48

Besagte 76/756/EWG
ECE-R48 als PDF
Wohl wahr, wohl wahr... :floet: *nixgesagthab* :rotwerd:

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Re: mal wieder eBay...

Beitrag von roninsupreme » Mo 12.02.07 19:25

Na ja, das ist halt ebay, manche haben es da nicht ganz so mit den laufenden Gesetzen... ;-)
In essen fibts einen, der lasiert auch Rückleuchten und gibt dir dafür ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Tüv, der hat seine Farbmische mal abnehmen lassen....
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