ich hab mir jetzt die Scheinwrferblenden von FK gekauft...da ist eine ABE dabei, jetzt würde mich halt interessieren ob es reicht nur die ABE mitzuführen oder ob ich die Dinger eintragen lassen muss, auf der Seite der Oberösterreichischen Landesregierung finde ich nur das hier dazu:
Scheinwerferblenden
Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen müssen
hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit, der äußeren Gestaltung (scharfkantig) sowie der Splittersicherheit des Materials und
Lichttechnisch geprüft sein (Abdeckung des Lichtkegels der Scheinwerfer bzw. eventuell integrierter Fahrtrichtungsanzeiger usw.).
Erforderliche Unterlagen:
Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
Gutachten für die Anbauteile (mit Originalstempel) bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers oder TÜV Österreich.
Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.
Also was jetzt *häh* *wie* *verwirrung*
Wegen den blöden Scheinwerferblenden typisieren fahren is ja ned wirklich sinnvoll oder?

MFG;