welches urheberrecht?Frank309 hat geschrieben:Verstoß gegens Urheberschutzgesetz.......
Oder ist neuerdings ne Kopie ner CD für nen Kumpel nicht illegal?
Naja... wir kommen noch dahin wo Rüffer schon ist, Gutachten, die Fahrgestellnummernbezogen sind.....
das des tüv's?
du ziehst ständig völlig unvergleichbare dinge als vergleich heran:-)
nochmal: ein gutachten ist weder von dem antragsteller geschrieben noch sonstwas.
er beauftragt einen a.a. sachverständigen mit der durchführung einer prüfung und der erstellungeines gutachtens.
wenn überhaupt hätte der ersteller des gutachtens irgendwelche dieser schutzrechte.
letzten endes ist so ein ga nix anderes als ne bescheinigung das das teil zur beschriebenen verwendung geprüft wurde und dient als arbeitsunterlage für den prüfenden sachverständigen zur wiedererteilung der durch den anbau des teiles erloschenen abe.
lies mal ein gutachten: da steht nix von gutachten-inhaber. da steht: antragsteller!
gruss
obelix