Seite 1 von 2

Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 16:41
von 106Sport
hi,

darf ich ein stilgelegtes (abgemeldetes) Auto abschleppen ?

eigendlich schon oder :?:

gruss Torsten

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 16:46
von Phil206RC
NEIN! ist jedenfalls in der CH so, und bei euch wirds nicht anders sein...

das auto muss auf nen hänger zum transport...

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 16:54
von blaah
Nee darfst du nicht... :(

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 18:16
von 106Sport
mist

weil ich mein klein dicken in ne andere garage bringen muß

gibt es noch ne günstige alternative wie ich das Auto in die garage bekomme ca 3km

ne hänger ist schlecht habe kein Auto was so ein teile bewegen kann

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 18:41
von little_lion
> gibt es noch ne günstige alternative wie ich das Auto in die garage bekomme ca 3km

1. Kurzzeitkennzeichen, ist aber nicht wirklich günstig

2. rote Nummer vom Autohaus leihen, ist aber ohne extrem gute Beziehungen ziemlich aussichtslos


Aber noch was anderes: hast du gewusst, dass man mit entstempelten Kennzeichen auf direktem Weg zur nächsten Zulassungsstelle fahren darf, wenn man eine gültige Doppelkarte im Auto mit sich führt.
Wenn jetzt also die andere Garage zufällig auf dem direkten Weg zur nächsten Zulassungsstelle liegen würde...

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 19:04
von blaah
pff 3 KM :lol: ... ich hab mein letztes auto, ein opel astra, über ne strecke von 20 KM abgeschleppt.. also wenn du net grad in ner city wohnst fällt das doch keinem auf.
ansonsten machs halt heute nacht, oder früh morgens nach der nachtschicht.. :mad: das interessiert doch niemanden..

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Do 28.04.05 20:50
von 106Sport
> little_lion schrieb:
>
> > gibt es noch ne günstige alternative wie ich das Auto in die garage bekomme ca 3km
>
> 1. Kurzzeitkennzeichen, ist aber nicht wirklich günstig
>
> 2. rote Nummer vom Autohaus leihen, ist aber ohne extrem gute Beziehungen ziemlich aussichtslos

na ja die versicherung will 75€ (+20,20 zulassungsstelle) haben weil ich denn ja nicht gleich anmelden will soll ja erst mal dran geschraubt werden

dann muß ich woll mal zum Autohaus wollte ich so wieso noch mal hin mal schauen was die sagen

gruss Torsten

p.s. ich muß leider duch die City
pp.s. was ist ne wenn ich schleppe (nicht abschleppe) müßte nur den motor nicht lauffähig machen ist ja nicht so schwer beim 205er und ne fahrer haben der ne LKW Schein hat oder?

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Sa 07.05.05 16:06
von Balkosan
FEILICH !!!!!!!!

Natürlich darf man ein abgemeldetes Auto Abschleppen !!!

Nur nicht auf der Autobahn.

Wenn Ihr mal in die STVO guken würdet - dann würdet Ihr sehen, daß der Lenker des gezogenen Auto´s noch nicht mal einen Führerschein haben muß!!!

Und für alle die´s nicht glauben: Ich persönlich habe mal ein Auto 560km weit quer durch Deutschland abgeschleppt. Wurde dabei 2x von der Rennleitung angehalten.

Gruß Balkosan

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Sa 07.05.05 18:41
von Michassammy
> Balkosan schrieb:
>
> FEILICH !!!!!!!!
>
> Natürlich darf man ein abgemeldetes Auto Abschleppen !!!
>
> Nur nicht auf der Autobahn.
>
> Wenn Ihr mal in die STVO guken würdet - dann würdet Ihr sehen, daß der Lenker des gezogenen Auto´s noch nicht mal einen Führerschein haben muß!!!
>
> Und für alle die´s nicht glauben: Ich persönlich habe mal ein Auto 560km weit quer durch Deutschland abgeschleppt. Wurde dabei 2x von der Rennleitung angehalten.
>
> Gruß Balkosan


Krass, also das nenn ich mal einen AUTOLIEBHABER !!!!! :P :lol: :D

Re: Auto Abschleppen

Verfasst: Sa 07.05.05 22:15
von redlion
@phil306 das stimmt nicht ein auto kann man abschleppen ohne das es eingelöst ist auch in der schweiz , man darf wie in deutschland nicht auf di autobahn sonst sicher