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SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: Sa 24.12.05 17:27
von Michassammy
Moin Freunde,
sagt mal kann der TÜV was mit DOT- oder SAE Nummern was anfangen??
diese Nummern sind auc Bauteile drauf die mich interesieren, aber keiner kein E-Zeichen drauf
Danke und Gruß
Micha
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: Sa 24.12.05 17:32
von obelix
> sagt mal kann der TÜV was mit DOT- oder SAE Nummern was anfangen??
> diese Nummern sind auc Bauteile drauf die mich interesieren, aber keiner kein E-Zeichen drauf :(
nur bedingt.
kommt drauf an, was es ist.
die sae (society of automotive engineers) und dot (department of transportation) haben z.b. bezüglich europäischer oder deutscher normen keine aussagekraft,was natürlichauch bei einzutragenden teilen relevant ist.
bei dot-geprüften leuchten z.b. wirst meistens probs bekommen, da die amis nach ganz anderen rili's arbeiten undprüfen. z.b. gibbet für manche fahrzeuge spezielle leuchtengläser mit rotem blinker, die sind in europa illegal.
gruss
obelix
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: Sa 24.12.05 17:37
von Michassammy
danke Obelix,
geht um Seitenbegrenzungsleuchten, die Amis bauen ja auch viel nach, also Klarglaszeeugs... das hat nur die se DOT und SAE Nummern drauf, manchmal nichtmal das...
bei Autos wie z.B. Honda die in den USA verkauft werden haben die orginalen SBL sogar ein E-zeichen drauf (habe ich schon gesehen)
tja, also eher problematisch bis gar nicht machbar mit dem US Zeug..
Danke dir
gruß Micha
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 00:28
von Frank309
Entweder zulässig mit E-Nummer, dann muss es auch nicht eingetragen werden oder unzulässig, daran ändert aber dann auch ne Eintragung nix..
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 10:57
von Michassammy
> Frank309 schrieb:
>
> Entweder zulässig mit E-Nummer, dann muss es auch nicht eingetragen werden oder unzulässig, daran ändert aber dann auch ne Eintragung nix..
wie meinste das?
also wenn die nen E-Zeichen haben müssen sie auch den rest der deutschen Vorschtiften entsprechen?, also gelb leuchten, max glaube mit 5 Watt, Anbau auf eine spezifische Höhe usw???
was wäre ja klar das man sich daran hält
gruß Micha
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 11:48
von obelix
> > Entweder zulässig mit E-Nummer, dann muss es auch nicht eingetragen werden oder unzulässig, daran ändert aber dann auch ne Eintragung nix..
bedingt...
du kannst teile die kein e-zeichen besitzen schon eintragen lassen.
wenn die geprüft werden und die richtlinien die bei uns gelten erfüllen.
bei leuchten z.b. müsste dann ein lichttechnisches gutachten erstellt werden. das ist allerdings recht teuer. es gibt aber auch prüfstellen, wo man sowas auch auf anderem wege eingetragen bekommt. wenn sich ein prüfingenieur damit auseinandersetzt und z.b.mit einem luxmeter die helligkeit prüft und mal die materialeigenschaften ausser acht lässt (was natürlich ein grenzgebiet darstellt) und dir das einträgt ist das auch nicht illegal.
nur geht natürlich z.b. ein roter blinker mal gar ned. stvzo-konform muss es schon sein.
ich sag mal, frontblinker mit intergriertem standlicht mit dauerfunktion lassen sich durchaus eintragen, gibbet ja mittlerweile in deutschland auch mit abe.
wenn du ein auto hast, für das das ncht von den einschlägigen anbietern angeboten wird, aber du welche findest die halt kein e-zeichen haben lässt sich das schon stemmen und ist dann auch ned illegal. dafür hat ja ein amtlich anerkannter sachverständiger die befugnis, soclhe dinge zu prüfen und abzusegnen.
ist ja nix anderes, wie wenn du ein amiauto hier per einzelabnahme zulassen würdest, für das es keine gelben blinker am heck gibt. dann wird das per sondergenehmigung eingetragen. war z.b. bei der corvette ne zeitlang so. die z1r (oder zr1?) wurde so zugelassen. oder diverse ami-oldtimer. auch europäische fahrzeuge die vor 1969 erstzugelassen wurden dürfen rot blinken.
es gibt auch aus den ganz frühen jahren fahrzeuge, die z.b. eine blinkerschaltung haben, die nicht vo/hi gleichzeitig blinken sondern im wechsel. oder gar keinen blinker haben sondern einen winker (alte käfer z.b.)
es muss nicht zwingendermassen ein e-prüfzeichen druff sein oder ein gedruckter wisch dabeiliegen.
gruss
obelix
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 11:53
von Michassammy
OK also mal in den USA für 8$ bei Ebay son Teil kaufen unsm al freundlich zum TÜV fahren?
aber dann hat man das Problem das gute 85% der Prüfer für sowas keine Lust haben
Gruß
Micha
PS, gibt wirklich welche mit e-Zeichen, glaube die waren von den US-Hondas da sollte es ja kein Problem sein
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 12:06
von obelix
> PS, gibt wirklich welche mit e-Zeichen, glaube die waren von den US-Hondas da sollte es ja kein Problem sein
wieso nimmst dann ned die?
gruss
obelix
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: So 25.12.05 12:36
von Michassammy
> obelix schrieb:
>
> > PS, gibt wirklich welche mit e-Zeichen, glaube die waren von den US-Hondas da sollte es ja kein Problem sein
>
> wieso nimmst dann ned die?
>
> gruss
>
> obelix
weil die meist gelb sind oder vereinzelt rot und bei ROT hab ich wieder die Probleme dass das net funzt da ich seitlich nur gelb leuchten darf
GRuß MIcha
Re: SAE oder DOT Nummern?
Verfasst: Di 27.12.05 09:30
von Frank309
> obelix schrieb:
>
> > > Entweder zulässig mit E-Nummer, dann muss es auch nicht eingetragen werden oder unzulässig, daran ändert aber dann auch ne Eintragung nix..
>
> bedingt...
>
> du kannst teile die kein e-zeichen besitzen schon eintragen lassen.
> wenn die geprüft werden und die richtlinien die bei uns gelten erfüllen.
Is klar...
> bei leuchten z.b. müsste dann ein lichttechnisches gutachten erstellt werden. das ist allerdings recht teuer. es gibt aber auch prüfstellen, wo man sowas auch auf anderem wege eingetragen bekommt. wenn sich ein prüfingenieur damit auseinandersetzt und z.b.mit einem luxmeter die helligkeit prüft und mal die materialeigenschaften ausser acht lässt (was natürlich ein grenzgebiet darstellt) und dir das einträgt ist das auch nicht illegal.
Aha... und wie misst der Herr Ingenieur die Abstrahlwinkel etc... ?
> ich sag mal, frontblinker mit intergriertem standlicht mit dauerfunktion lassen sich durchaus eintragen, gibbet ja mittlerweile in deutschland auch mit abe.
>
> wenn du ein auto hast, für das das ncht von den einschlägigen anbietern angeboten wird, aber du welche findest die halt kein e-zeichen haben lässt sich das schon stemmen und ist dann auch ned illegal. dafür hat ja ein amtlich anerkannter sachverständiger die befugnis, soclhe dinge zu prüfen und abzusegnen.
Jo... ist halt die Frage ob das alle so sehen...auch der Richter...
Nix für ungut...