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Bereifung 307 mit 205/55R16-91V-Downgrade

Verfasst: Do 23.03.06 21:25
von Martin
Hi Leute,

wenn ich die in meinem Fahrzeugschein aufgeführte Bereifung durch einen geringeren Speedindex (H) ersetze...bekomme ich bei ordnungsgemäßer Eintragung (Unbedenklichkeitsbescheingung für "H" liegt mir vor) neue Fahrzeugpapiere, oder wird der "alte" Fahrzeugschein um diese "Maßnahme" ergänzt... :?:

Falls neue "Papiere" erforderlich wären...reicht es, die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitzuführen, oder ist das grober Unfug :?: :zieh:

Gruß Martin

Re: Bereifung 307 mit 205/55R16-91V-Downgrade

Verfasst: Do 23.03.06 22:14
von Red Runner
Hallo Martin,

schön, dass ich Dir auch mal helfen kann :-)

Es genügt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuführen. Siehe auch http://www.reifen.de/gutachten.html

Gruß
Jens

Re: Bereifung 307 mit 205/55R16-91V-Downgrade

Verfasst: Fr 24.03.06 17:30
von Martin
> Es genügt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuführen. Siehe auch http://www.reifen.de/gutachten.html
Hallo Jens,

vielen Dank für den link :!: :daumenhoch:
Dann kann ich mir die neuen Papiere ja sparen. :D

Gruß Martin