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Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 13:17
von darKing
Hallo!

Ich muß diesen Monat das erste mal im Leben zur HU und AU :lach:
Habe mir letzes Jahr Felgen geholt und die wurden auch geTÜVt. Habe seitdem das Gutachten in meinem Wägelchen. Ist ein "richtiges" Gutachten, also genau die Felge mit den Reifen zu dem Auto. (Gutachten nach § 19.3 wenn ich das richtig in Erinnerung hab)

Im Gutachten steht auch dieser Standardsatz, dass man es bei nächster Gelegenheit eintragen lassen soll. Allerdings ist das Auto finanziert und ich müsste mir erst den Brief von der Bank schicken lassen etc. .

Stellt sich der TÜV da bei der HU quer, wenn ich es nicht eintragen lasse, sondern weiter nur das Gutachten mitführe? Oder sehen die das eher locker, weil es ja alles abgenommen ist? Möchtze nicht, dass ich keinen TÜV bekomme, nur wegen den Felgen...

Ich lasse es bei der Werkstatt TÜVen, bei der ich das Wägelchen gekauft habe. Habe mir mal sagen lassen, dass die TÜVer die direkt zu den Werkstätten gehen meistens nicht ganz so kleinlich sind.

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 13:27
von 206kucki
wird beim Tüv eingetragen bekommst dann nen Schreiben das du die fahren darfst,

und dann sollst du das "bei nächster Gelegenheit" in denn Brief Eintragen lassen.
z.B. wenn du das Fahrzeug ummeldest.

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 13:30
von darKing
Die Felgen sind ja schon geTÜVt. (Sommer letztes Jahr)
Es geht mir halt nur darum, was bei denen als "nächste Gelegenheit" zählt. Mein AH hat gerade angerufen und die meinten das wäre kein Problem, Plakette würde ich trotzdem bekommen. Aber für was ist denn dieser Satz da, wenn es irgendwie doch keinen Interessiert? Für die Rennleitung wenn sie mal einen schlechten Tag hat?

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 13:46
von Frank309
Es interessiert wenn du den Wohnort wechselst. Oder der Fahrzeughalter. Dann ist diese Änderung zu übernehmen.

Der Satz kann auch lauten: Die aufgeführten Änderungen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen.

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 13:48
von darKing
Naja ok.. dann ist das ja nicht der Fall... ok. Danke. :lach:

Unverzüglich steht da nicht, sonst hätte ich es schon gemacht. :floet:

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 16:19
von Hiob317
o.k. du hast beim tüv so ein dina4-zettel bekommen.
dieser ist unterschrieben und gesiegelt.
dieser ist als bescheinigung immer mitzuführen, denn der gilt als eintrag.
solltest du das nächste mal den brief in händen halten - dann ab auf die zulassungsstelle und reinschreiben lassen, wobei die so was nicht mehr reinschreiben, oder??

Grüße
tobias

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 16:24
von darKing
OK, wenns Auto abbezahlt ist, und ich den Brief in den Händen halte.. dann... ja dann... :auslach:

Seit wann muß man das nicht mehr eintragen? Ich glaube der Tag an dem man nichts mer eintragen muß, ist der Tag an dem das tuning komplett verboten wird. :wars_nich:

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 18:22
von freddy
Nene.
Nur seit dem tollen neuen Fahrzeugscheinen / -briefen (wo ist hier nur das kotzende Smilie??) werden solch "unwichtige" Dinge nichtmehr eingetragen.

Re: Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?

Verfasst: Di 11.04.06 18:54
von gobo206
freddy hat geschrieben:Nene.
Nur seit dem tollen neuen Fahrzeugscheinen / -briefen (wo ist hier nur das kotzende Smilie??) werden solch "unwichtige" Dinge nichtmehr eingetragen.
Na klar! Hab alles in den neuen Papieren drin!
Hab denen ja nen Stapel TÜV-Abnahmen hingelegt
und natürlich die sofortige Eintragung, weswegen es neue Papiere für mich gab!
Hab jetzt nen 2-Seitigen Roman, indem meine Rad/Reifen-Kombis in allen
möglichen Kombinationen steht ( mit/ohne Fahrwerk, mit Federn etc)! :zwinker: