Gutachten: Bei nächster Gelegenheit eintragen...?
Verfasst: Di 11.04.06 13:17
Hallo!
Ich muß diesen Monat das erste mal im Leben zur HU und AU
Habe mir letzes Jahr Felgen geholt und die wurden auch geTÜVt. Habe seitdem das Gutachten in meinem Wägelchen. Ist ein "richtiges" Gutachten, also genau die Felge mit den Reifen zu dem Auto. (Gutachten nach § 19.3 wenn ich das richtig in Erinnerung hab)
Im Gutachten steht auch dieser Standardsatz, dass man es bei nächster Gelegenheit eintragen lassen soll. Allerdings ist das Auto finanziert und ich müsste mir erst den Brief von der Bank schicken lassen etc. .
Stellt sich der TÜV da bei der HU quer, wenn ich es nicht eintragen lasse, sondern weiter nur das Gutachten mitführe? Oder sehen die das eher locker, weil es ja alles abgenommen ist? Möchtze nicht, dass ich keinen TÜV bekomme, nur wegen den Felgen...
Ich lasse es bei der Werkstatt TÜVen, bei der ich das Wägelchen gekauft habe. Habe mir mal sagen lassen, dass die TÜVer die direkt zu den Werkstätten gehen meistens nicht ganz so kleinlich sind.
Ich muß diesen Monat das erste mal im Leben zur HU und AU

Habe mir letzes Jahr Felgen geholt und die wurden auch geTÜVt. Habe seitdem das Gutachten in meinem Wägelchen. Ist ein "richtiges" Gutachten, also genau die Felge mit den Reifen zu dem Auto. (Gutachten nach § 19.3 wenn ich das richtig in Erinnerung hab)
Im Gutachten steht auch dieser Standardsatz, dass man es bei nächster Gelegenheit eintragen lassen soll. Allerdings ist das Auto finanziert und ich müsste mir erst den Brief von der Bank schicken lassen etc. .
Stellt sich der TÜV da bei der HU quer, wenn ich es nicht eintragen lasse, sondern weiter nur das Gutachten mitführe? Oder sehen die das eher locker, weil es ja alles abgenommen ist? Möchtze nicht, dass ich keinen TÜV bekomme, nur wegen den Felgen...
Ich lasse es bei der Werkstatt TÜVen, bei der ich das Wägelchen gekauft habe. Habe mir mal sagen lassen, dass die TÜVer die direkt zu den Werkstätten gehen meistens nicht ganz so kleinlich sind.