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Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 16:54
von Chakky
hi,
ich hab grade bei ebay folgendes gefunden:

hier
nun die frage ist das erlaubt ranzubauen UND zu benutzen während das fahrzeug fährt?

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 17:14
von Shingalana
Kann ich mir net vorstellen das das erlaubt ist.
In D is doch fast alles verboten :gruebel:

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 17:19
von -INSOMNIAC-
das wirst sicherlich knicken können.
amtsanmaßung, ablenkung, fehlinterpretation als bremslicht und was weiß ich nicht was.

muss mal versuchen halb verschollenen bekannten dran zu kriegen der hatte son mist mal gemacht und ist arg auf die nase gefallen gegenüber ner zivilstreife.

falls ich den krieg, kann ich dir genau sagen was da war. kann auch sein dass der wirklich so geschickt war ein bitte folgen zu zeigen.

also grundsätzlich erst mal der verdacht nein wegen ablenkung, und der sache mit der fehlinterpretation mit premslicht
und wahrscheinlich auch nach dem motto *eyh da könntest du ja rennleitung spielen*

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 17:26
von I-309
nö ist verboten wie schon gesagt anlenkung des nachfolgenden verkehr genau so wie unterbodenbeleuchtung .u.s.w.

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 18:27
von InformatiX
leider verboten.. sonst hät i sowas scho lang vorn und hinten drann um den leuten zu sagen, daß sie im weg stehen. oder nerven. je nachdem :)

grüße
steffen

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 18:43
von Chakky
oki habe ich mir schon gedacht...

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 20:15
von Intruder
Fällt unter Beleuchtung. Bräuchte E-Prüfzeichen. Selbst dann sagt aber die STVZO: Innenbeleuchtung während der Fahrt darf von aussen nicht sichtbar sein, bzw. mit eingeschalteten Zusatzleuchtmitteln ausser der serienmäßigen vorhandenen, darfst du nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Amtsanmasung ists nur wenn du da das Wort "Polizei" oder ähnliches einblenden würdest.

Kannst natürlich auch nach dem 11. Gebot handeln. "Lass dich nicht erwischen" :) oder ala....legal, illegal....scheixxegal.
Aber dann net beschwehren wenn wenn du Post von der Oberdirektion bekommst... :D

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Mo 29.05.06 23:39
von Zeus206
is ziemlich sicher verboten.
die beleuchteten namensschilder in lkws sind ja schliesslich auch verboten

Re: Laufschrift erlaubt? (rein interesse halber)

Verfasst: Di 30.05.06 12:35
von Chakky
Intruder hat geschrieben:Fällt unter Beleuchtung. Bräuchte E-Prüfzeichen. Selbst dann sagt aber die STVZO: Innenbeleuchtung während der Fahrt darf von aussen nicht sichtbar sein, bzw. mit eingeschalteten Zusatzleuchtmitteln ausser der serienmäßigen vorhandenen, darfst du nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Amtsanmasung ists nur wenn du da das Wort "Polizei" oder ähnliches einblenden würdest.

Kannst natürlich auch nach dem 11. Gebot handeln. "Lass dich nicht erwischen" :) oder ala....legal, illegal....scheixxegal.
Aber dann net beschwehren wenn wenn du Post von der Oberdirektion bekommst... :D
war ja auch nur interesse halber hatte mich mitn kumpel dazu unterhalten und waren uns net ganz sicher ob erlaubt oder nich :)

und wollen wir doch mal ehrlich sein in einem nummer schild die laufschrift sieht doch besser aus :floet: :zieh: