kurze Frage :
darf man ein TÜV-Gutachten eigentlich weitergeben ?

Das Original sollte der Tüv bei Eintragung einziehen.Abraham hat geschrieben:aber wenn er das orignale hergibt, sollte doch nicht dagegen sprechen oder ?!![]()
Ne Kopie ist vlt. nicht so gut.
Lies mal so ein Gutachten. Da steht oft der Satz, dass es mit Eintragung einzuziehen ist.Flowmaxx hat geschrieben:Klar darf man es Weitergeben.
Es bleibt dem TÜv Überlassen ob er es Einträgt wenn es kein Orginal ist.
Bei uns wurde noch nie ein Gutachten eingezoegen is auch unsinn was ist wenn du ein Teil weiter Verkaufst und dann kein Gutachten hast. Ein gutachten is ja nicht eine Lizenz für nur 1 Auto
ja, dieser satz steht oft drin.Frank309 hat geschrieben: Lies mal so ein Gutachten. Da steht oft der Satz, dass es mit Eintragung einzuziehen ist.
Wenn du es weiter verkaufst muss sich der Käufer das Gutachten beim Hersteller besorgen.
Noch nie was von Produktpiraterie gehört? :zeig: