Seite 1 von 2

Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 09:27
von gr4vy
Guten Tag zusammen,

ich habe mir vor 5 Wochen von einem Peugeot-Händler einen 307 HDI mit 97200 km gekauft, BJ 12/01, also 4,5 Jahre alt. Zusatzgarantie wurde keine abgeschlossen.

Nun ist letzten Samstag die Kupplung kaputt gegangen, bei laufendem Motor geht kein Gang mehr rein. Jetzt steht das Auto bei meinem örtlichen Pug-Händler und ich wartete bis eben auf Freigabe f. die Reparatur durch den Händler wo ich den Wagen gekauft habe (ist 130km von mir weg).

Eben rief mich der Händler an und sagte mir, dass sie aus Kulanz 50% der Teilekosten übernehmen würden, aber auch nicht mehr. D.h. auf mich würden 50% der Teilekosten zukommen und 100% der Lohnkosten.

Ist das überhaupt rechtlich?

Ich war bis jetzt so informiert, dass wenn ein Mangel bis zu 6 Monaten auftritt, rechtlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kaufzeitpunkt vorgelegen hat und somit der Händler über die Sachmängelhaftung dafür haftbar gemacht werden muss.

Würde mich über jeden Ratschlag freuen!

Grüße aus dem sonnigen Main-Kinzig-Kreis :cool:

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 09:51
von 6|_oo7
Ein Mangel? Ne kaputte Kupplung ist doch kein Mangel?
Das ist ein Verschleissteil?

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 09:53
von meckemc
Hm steht denn bei dir nicht auf dem Kaufvertrag?
Ich hatte für mein gebrauchtes 1 Jahr oder 10.000 km Garantie.
Danach ist alles vorbei, also bei mir ...es sei denn es ist ein Unfallwagen
gewesen und der Händler hat es verschwiegen.
Mehr kann ich dir dann auch nicht sagen.

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 09:56
von freddy
Also wenn die Kupplung verschlissen war, hätte man das doch gemerkt.
Denke wenn das Teil nen defekt hatte muss der Händler komplett ran, wars jedoch normaler Verschleiß wirds bei der Kupplung dann doch schlecht aussehn

Grüße

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 09:57
von Timon
Mh, man könnte (und betone könnte) dem Händler vorwerfen, dass er von dem Mangel gewußt haben könnte. Für gewöhnlich kündigen sich verschlissene Kupplungen an.
Aber auch der Händler weiss nicht, wie der Vorbesitzer das Auto behandelt hat.

Trotzalledem ist die Kupplung ein Verschleissteil und bei der Laufleistung ist eine kaputte Kupplung nicht schön, aber durchaus im Soll.

Das du keine Garantie abgeschlossen hast, kann man dem Händler nicht anlasten. Man kann vielleicht freundlich anfragen, ob man sich nicht auch bei den Arbeitskosten auf die Hälfte einigen kann, wenn der Wagen in der Verkäuferwerkstatt repariert wird. Kommt dann immer auf Aufwand und Nutzen an. Dein Wagen muss ja auch dahingebracht werden.

Gruß
Frank

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 10:06
von Timon
Ach ja, und immer freundlich bleiben, mit Anwalt drohen bringt selten was. Mein Verkäufer war damals auch 300 km entfernt und ich bin hingefahren, damit er die Bremsen vorne wieder richtet. War durch die Fahrt unterm Schlussstrich trotzdem ein Verlustgeschäft für mich, aber die Geste des Händlers hat für mich gezählt und der Händler war wirklich freundlich. Und wir hatten einen Tag in Hamburg :)

Gruß
Frank

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 10:22
von gr4vy
freddy hat geschrieben:Also wenn die Kupplung verschlissen war, hätte man das doch gemerkt.
Denke wenn das Teil nen defekt hatte muss der Händler komplett ran, wars jedoch normaler Verschleiß wirds bei der Kupplung dann doch schlecht aussehn
Das lustige war, mir wurde (leider nur mündlich) zugesichert, dass die Kupplung überholt worden sei.. Heute während eines Telefonats wollte der davon auf einmal nichts mehr wissen.

Hab ebenmal vorsorgehalber mit meinem Anwalt telefoniert, der meinte auch dass es schlecht aussieht.. Sollte sich jedoch rausstellen, dass es das Getriebe ist, würds anders aussehen, da ein Getriebe kein Verschleissteil ist, ist das so richtig?

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 10:27
von Chakky
OT:is nich irgendwie alles verschleiß teil am auto....

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 10:32
von Timon
Wenn dein Anwalt das sagt und du ihm vertraust, dann wird diese Information ja auf ein gewisses Hintergrundwissen beruhen...hoffe ich *g*

Da du den Wagen nicht mehr bewegen kannst, ist es natürlich schwierig, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Wenn die Kupplung überholt wurde, kann vielleicht auch ein anderes Problem die Ursache sein. Schaltung würde mir da noch einfallen.

Auf jeden Fall wirst du erstmal Geld vorschiessen müssen, wenn du den Wagen fahren willst/musst. Inwieweit man dann Geld zurück bekommt, steht in den Sternen.

Und wir haben wieder was gelernt. Immer alles im Kaufvertrag vermerken, egal wie sinnlos es ist. Ja, ich weiss, dass man in der Aufregung und Euphorie das gerne vergisst. Ich habe es selber gestern durch, aber der Händler war von sich aus so fair und hat die mündlichen Vereinbarungen in den Kaufvertrag geschrieben. Ich selber hätte da nicht dran gedacht.

Gruß
Frank

Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Verfasst: Di 04.07.06 10:52
von Michassammy
also ein Händler kann eine Gewährleistung nicht ausschließen, auch nicht mit einer vertragsklausel, es sei denn dieses Auto wurde nur vermittelt.

steht der Händler im Kaufvertrag drinn hat er auch seine gesetzliche Gewährleistung einzuhalten, dennoch ist die Kupplung ein Verschleißteil !!

ja vieleicht lässt du es begutachten? oder lässt es machen und lässt dir die alten Teile aushändigen und diese untersuchen auf einen Schaden der nicht als verschleuß gelten kann.

Gruß Micha