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Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 00:19
von -Chris-
Hallo,

ihr kennt ja alle nen fahrzeugschein :D und da gibts ja das feld für zusatztext.. das is bei mir voll bis auf 2 zeilen obwohl ich noch nix xtra eintragen lassen hab und das auto auch nich wirklich was hat was man eintragen müsste.

also hier mal ein auszug aus dem text, vielleicht kann das ja jemand übersetzen:

ZU 18-20:B. 1692*ZU G:BIS 1136*ZU 0.1:1300 BIS 8PROZ. STEIG.*AUSN. :B. AUSR.M.DIEBSTAHLALARMEINR.FAHRTICHTANZ.AUCH STATUSANZ.F.ALARMEINR.

das geht dann noch weiter aber da stehen nur noch 2 reifengrößen die ich fahren darf ;)

das erste is wieviel ich zuladen darf? aber was soll das mit der diebstahleinrichtung? - ich hab keine alarmanlage drin, hab auch bisher keine ein- bzw ausbauspuren davon gefunden.

das einzige was dran is is dieser dachkantenspoiler inkl 3. bremsleuchte.. aber die zeigt ja keine fahrtrichtung an und hilft auch nicht bei diebstahl denk ich :D und ich kann mir nicht vorstellen, dass die code-wegfahrsperre einen alarm ausgibt wenn ich mehrmals den falschen code eingebe.. oder? habt ihr das auch drin stehen

is ein 306XR 1,6 liter, EZ 1/96.. achja es handelt sich um den neuen fahrzeugschein ;)

ich hoffe mir kann das jemand erklären und mir sagen ob ich da was austragen lassen muss oder nicht

mfg chris :)

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 06:48
von Timon
Moin,

ich habe gerade keinen Schein zur Hand, daher kann ich die anderen Fragen nicht beantworten, aber das hier:
-Chris- hat geschrieben:B. AUSR.M.DIEBSTAHLALARMEINR.FAHRTICHTANZ.AUCH STATUSANZ.F.ALARMEINR.
heisst:

Bei Ausrüstung mit Diebstahlalarmeinrichtung Fahrtrichtungsanzeiger auch Statusanzeige für Alarmeinrichrung. Soll heissen, wenn du die Alarmanlage an-/ausmachst, dann dürfen die Blinker den Status verkünden, also blinken.

Gruß
Frank

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 08:12
von Frank309
Wobei ich diese Eintragung bisher nur am 306 lesen durfte.

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 08:57
von -Chris-
also bin ich nicht der einzige mit der eintragung? weil ne alarmanlage hab ich nämlich nicht

mfg chris :)

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 09:11
von gobo206
-Chris- hat geschrieben:also bin ich nicht der einzige mit der eintragung? weil ne alarmanlage hab ich nämlich nicht

mfg chris :)
Auf welcher Grundlage wurde denn der neue Schein erstellt?
Doch vom alten Brief und TÜV Gutachten oder!?
Da sollte das auch dringestanden haben!
und mit den Reifen ist so ein Thema für sich!
Normal muss nur noch eine Grösse drin stehen (Serie) wenn andere nachgerüstet wurden oder mehrere im alten standen kann das Amt die übernehmen, muss aber nicht!

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 09:13
von obelix
-Chris- hat geschrieben:also bin ich nicht der einzige mit der eintragung? weil ne alarmanlage hab ich nämlich nicht

mfg chris :)
sicherlich ned:-)
in jedem fahrzeugschein/brief sind "werkseintragungen" drin, betreffend z.b. von deutschen vorschriften abweichende bauteile (wie die farbe der lichtkontrolle bei vw),
anhängelasten (wie bei dir, die beschränkung bei steigungen) oder anderen einbauten.
so auch abweichende reifengrössen oder abweichende fahrzeuggewichte etc.
diese eintragungen werden bereits bei ausstellung des erstbriefes reingeschrieben.

gruss

obelix

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 09:22
von gr4vy
aber das les ich grad zum ersten mal, dass es einer eintragung bedarf, wenn die blinker beim auf- und abschliessen der ZV blinken dürfen sollen :zieh: verrückte welt :auslach:

Re: Werd aus meinem fahrzeugschein nicht schlau

Verfasst: Fr 11.08.06 09:42
von -Chris-
gobo206 hat geschrieben:Auf welcher Grundlage wurde denn der neue Schein erstellt?
Doch vom alten Brief und TÜV Gutachten oder!?
Da sollte das auch dringestanden haben!
und mit den Reifen ist so ein Thema für sich!
Normal muss nur noch eine Grösse drin stehen (Serie) wenn andere nachgerüstet wurden oder mehrere im alten standen kann das Amt die übernehmen, muss aber nicht!
bin umgezogen und hab deswegen jetz n neues nummernschild und nen neuen fahrzeugschein. das amt hat alle eintragungen vom alten übernommen, auch die reifengrößen.

wenn sich also jemand so eine universalalarmanlage kauft, die die blinker ansteuert muss er das auch eintragen lassen?

mfg chris