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Auto-Tuning verschwiegen und Versicherungsschutz verloren

Verfasst: So 08.04.07 11:02
von 406V6
Koblenz (dpa)

Wer sein Auto tunt, ohne dies der Versicherung mitzuteilen, riskiert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Demnach muss die Versicherung in diesen Fällen nicht zahlen, da der Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet sei, Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer so genannten Gefahrerhöhung führten, der Versicherung anzuzeigen (Az.: 10 U 56/06).

Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen dessen Vollkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte an seinem Wagen mehrere technische Veränderungen vorgenommen, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.

Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über solche Gefahr erhöhenden Umstände informiert werden.


na bravo...
Chris

Re: Auto-Tuning verschwiegen und Versicherungsschutz verloren

Verfasst: So 08.04.07 11:13
von Chakky
so jetzt müssen die gerichte noch klären was ist "tuning" und zählt das auch bei teilkasko?

Re: Auto-Tuning verschwiegen und Versicherungsschutz verloren

Verfasst: So 08.04.07 11:25
von Kris
naja, so ganz neu ist das nicht. es geht in dem urteil ja nicht um die frage der haftpflicht, sondern um den ersatz des wagens über die vollkasko.

und es war auch bisher schon immer so, dass wenn der versicherung ein "falscher" (weil wahrscheinlich zu niedriger) wert des wagens angegeben wurde, dass sie dann das recht hatte, die leistung zu verweigern.