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ABE oder doch typisierung?

Verfasst: Mi 25.04.07 09:03
von French-Connection
Leute,

ich hab mir jetzt die Scheinwrferblenden von FK gekauft...da ist eine ABE dabei, jetzt würde mich halt interessieren ob es reicht nur die ABE mitzuführen oder ob ich die Dinger eintragen lassen muss, auf der Seite der Oberösterreichischen Landesregierung finde ich nur das hier dazu:

Scheinwerferblenden


Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen müssen

hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit, der äußeren Gestaltung (scharfkantig) sowie der Splittersicherheit des Materials und
Lichttechnisch geprüft sein (Abdeckung des Lichtkegels der Scheinwerfer bzw. eventuell integrierter Fahrtrichtungsanzeiger usw.).
Erforderliche Unterlagen:

Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
Gutachten für die Anbauteile (mit Originalstempel) bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers oder TÜV Österreich.
Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.


Also was jetzt *häh* *wie* *verwirrung*

Wegen den blöden Scheinwerferblenden typisieren fahren is ja ned wirklich sinnvoll oder? :floet:

MFG;

Re: ABE oder doch typisierung?

Verfasst: Mi 25.04.07 10:01
von Vollgastauglich
das gesetz fragt nicht nach sinn!!!

also ich kanns aus deutschland sagen, dass das mitführen der abe ausreicht! eine prüfung brauchst du hier nicht!
normalerweise sollten doch mittlerweile die zulassungsgesetze eu-einheitlich geregelt sein!? aber ich denke, da kann dir ein hersteller, oder händler im grenzgebiet mit sicherheit mehr sagen - würd mal anrufen ...

gefühlt aber - eintragungsfrei!

gruß martin