Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Christoph
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von Christoph » Mo 22.10.01 13:34
Hatte vor die Nummernschildbeleuchtung rot zu machen und hab da zwei Fragen.
1.) Ist das erlaubt?
2.) Und wo kann ich passende Lampen bekommen?
THX
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Darzl
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von Darzl » Mo 22.10.01 14:01
1.) NEIN!
2.) Es gibt Lampencaps in verschiedenen Farben (werden dann einfach darüber gezogen) oder halt Lampenlack, womit du die ganze lampe einfärbst.
MfG
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206 HDI Björn
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von 206 HDI Björn » Mo 22.10.01 14:40
Hi,
ein kumpel von mir hat sich grüne eingebaut, fähr so schon ein halbes Jahr rum, die grünen hats bisher nicht interessiert, kann mir aber nicht vorstellen dass es erlaubt ist.
Grüsse Björn
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Obelix
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von Obelix » Mo 22.10.01 14:58
...genausowenig wie farbiges standlicht. wenn du die birnen anmalst und die streife hat schlechte laune, wirds teuer.
obelix
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SubWOof3r
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von SubWOof3r » Mo 22.10.01 16:49
Das mit dem Standlicht ist glaube ich nicht ganz richtig. Soviel ich weiss muss man mitlerweile nicht einmal mehr farbige Standlichter eintragen lassen !!!!!
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Obelix
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von Obelix » Mo 22.10.01 19:27
die kann man gar nicht eintragen lassen, weil gemäss stvzo verboten.
nach vorne wirkendes licht am kfz darf grundsätzlich nur aus bauartgenehmigten scheinwerfern mit geprüften leuchtmitteln von wwisser farbe leuchten.
lass dir bloss nix erzählen.
jegliche lichtspielerei am auto ist generell verboten.
das beinhaltet u.a. farbige standlichtbirnen, beleuchtete pedale, neonlampen oder nebelschlussleuchten unter dem auto, pacecar-blitzer, tannenbäumchen im fenster, neon-design schaltknöpfe, umriss-konturlinien aus leuchtschnur beleuchtete löwen im grill, nightriders, etcetcetc.
selbst farbige innenleuchten (serienmässige leselampen, die farbig leuchten und während der fahrt benutzt werden:-))
gruß
obelix
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Captain Haddock
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von Captain Haddock » Mo 22.10.01 19:46
>Hatte vor die Nummernschildbeleuchtung rot zu machen und hab da zwei Fragen.
>1.) Ist das erlaubt?
>2.) Und wo kann ich passende Lampen bekommen?
>THX
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Captain Haddock
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von Captain Haddock » Mo 22.10.01 19:51
(sorry Leutz, zu schnell auf die falsche Taste gekommen)
Also folgende kleine Geschichte. Bekannter von mir hatte mal rote Kennzeichenlampen am Golf. Polizei hält ihn an, machen Mecker wg. der Dinger. Der Golf-Pilot sagt ganz naseweiss: Wo steht denn in der StVO, dass die Teile weiss sein müssen. Der Beamte meinte: nirgens, aber das Kennzeichen muss aus 20 Meter Entfernung (bei Dunkelheit) zu lesen sein. Ich weiss nicht in wie fern, dass (noch) stimmt, aber frag doch mal beim TüV nach.
Christian
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Obelix
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von Obelix » Mo 22.10.01 20:51
das ganze thema lässt sich in einem absatz erschlagen:
am kraftfahrzeug angebrachte leuchteinrichtungen müssen bauartgeprüft und genehmigt sein.
dies wird dokumentiert durch die kennzeichnung auf der leuchte. das prüfzeichen sagt aus, dass die leuchte auf zulässigkeit geprüft wurde.
kennzeichenbeleuchtungen sind geprüft, und zwar mit klaren birnen. jede veränderung (also auch die verwendung von farbigen birnen oder anderen mittel zur färbung des austretenden lichts) führt zwangsläufig zum erlöschen der bauaartgenehmigung.
und das wars dann schon.
lesbarkeit hin oder her, damit muss man gar nicht anfangen. jedes streifenhörnchen, das einigermassenfit in den vorschrifte, wird sofort sagen, dass durch das erlöschen der bauartgenehmigung die fahrzeug-abe mit erloschen ist.
greetz
obelix
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Christoph
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von Christoph » Mo 22.10.01 21:02
Ich glaub ich laß das ganze sein.
Da ist mir meinen Betriebserlaubnis doch wichtiger, als rote Beleuchtung.
THX für die Antworten
^_^