Mal ne Frage an Deutschland.... :=) Geht um Eintragung von Luftfilter....

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Weitnow
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Mal ne Frage an Deutschland.... :=) Geht um Eintragung von Luftfilter....

Beitrag von Weitnow » Mi 05.12.01 21:25

...wie kriegt ihr z. B. einen Twister eingetragen?!!!!!! So wie man im Forum hört, soll der höllisch klingen. Trotzdem kriegt Ihr den durch den Tüv?!!


Also in der Schweiz kann man sowas leider auf jeden Fall vergessen...Schnüff.

Franz
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re: Mal ne Frage an Deutschland.... :=) Geht um Eintragung von Luftfilter....

Beitrag von Franz » Mi 05.12.01 21:34

In Deutschland kriegst die auch nicht eingetragen.von Jamex mit gutachten( mit Geräuschmessung bestehst du, ok wenn nicht Pech gehabt). Der ist aber auch nicht so laut wie andere offene Filter.

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Darkman
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Daszu kann ich nur sagen schau mal:

Beitrag von Darkman » Mi 05.12.01 21:37

Dank Andreas Hemminger lies bitte folgendes:


Es gibt zwei verschiedene Arten Nachrüstfilter: einen Tauschfilter, der anstelle des originalen Filters in die Airbox kommt, oder einen "offenen", bei dem das Luftfiltergehäuse entfernt und stattdessen ein Filter eingebaut wird. Anbieter solcher Filter sind z.B. K&N, Green, BMC, raid oder Jamex (soweit noch erhältlich).


Bis auf die von raid angebotenen Filter haben die Filter kein Gutachten, daß heißt eine Eintragung in Deutschland ist zur Zeit nicht möglich.


Auch die zu Jamex-Filtern angebotenen Gutachten werden nicht mehr anerkannt - die Gutachten seien zu allgemein gehalten, aber das hier sagt der TÜV zu K&N 57i-Kits:


Sehr geehrter Herr Hemminger,





Änderungen an der Luftfilteranlage haben auch immer Auswirkungen auf das Abgas- und Geräuschverhalten sowie auf die Leistung und den Drehmomentverlauf eines Motors.


Um ein anderes Filtersystem eingetragen zu bekommen, muss entweder ein Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine ABE für Fahrzeugteile vorliegen. Im Gutachten müssen immer Aussagen zum Abgas- und Geräuschverhalten sowie zur Leistung enthalten sein. Eine Abgasmessung kostet an unserer Abgasprüfstelle ca. 2440,- DM, eine Leistungsmessung ca. 500,- DM und eine Geräuschmessung ca. 200,- DM.


Das Gutachten muss von einem anerkannten Technischen Dienst oder einem amtlich anerkannten Prüflabor erstellt worden sein. Unseres Wissens sind Bestätigungen des "TÜV Österreich" für K&N - Luftfilter im Umlauf. Da der TÜV Österreich nicht anerkannt ist, darf das "Gutachten" von den amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfern und Prüfingenieuren nicht akzeptiert werden (das verdient allerdings auch diese Bezeichnung nicht, weil die o. a. Punkte darin nicht nachgewiesen sind).


Nach unseren Erfahrungen erreichen offene Luftfiltersysteme, wie z.B. die K&N - Luftfilter, einen Staubabscheidegrad von ca. 90%. Demgegenüber erreichen Papierfiltersysteme einen Staubabscheidegrad von bis zu 98 %. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass der Motor Ihres Fahrzeugs mit jedem Liter Benzin rund 10 Kubikmeter Luft durchsetzt, dann wird auch deutlich, dass der scheinbar lächerliche Unterschied durchaus von Bedeutung ist.


K&N-Luftfilter werden von manchen Autofahrern eingebaut, weil damit ein kräftigeres Ansauggeräusch erzeugt wird. Nur, damit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs....





Wir hoffen Ihnen mit unseren Informationen geholfen zu haben.





Mit freundlichen Grüßen


Ihr TÜV Nord


Der Bericht stammt von Andreas und auf seiner Homepage (link unten) gibt es noch viel mehr Infos dazu!!!


MfG


Darkman




<ul><li><a href="http://www.peugeot.andreas-hemminger.de/" target=_blank>Und hier ist ein ausführlicher Bericht über offene Luffis!!!!</a></ul>

Weitnow
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ah ja? habe aber eben ein mail von psa car style bekommen...

Beitrag von Weitnow » Mi 05.12.01 21:38

...- finde ich übrigens eine tolle firma. man bekommt immer sofort (quasi postwendend) eine antwort und die preise sind zimlich gut.


na wie auch immer...die habe mir gesagt, sie haben twister mit tüv-gutachten im


angebot...? gibt es verschiedene twister? resp. verschieden laute? woll kaum...


tüv-gutachten = keine eintragung notwendig...resp. legal, oder?

Weitnow
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danke darkman...a propos abe...wenn die verlischt..- versicherungsschutz?!!!?

Beitrag von Weitnow » Mi 05.12.01 21:43

Weiss jemand was dann passiert? Wenn ich einen offenen Lufi ohne abe im Auto habe...dann Unfall....was sagt da die Versicherung. Muss da ein Klausalzusammenhang bestehen? Ich meine, ein Luftfilter kann die Betriebssicherheit eines Autos nicht beeinflussen...sind wir uns einig oder?


Trotzdem verlischt ABE....im Versicherungsvertrag steht, Auto muss zugelassen sein...heisst das, das mein neues Auto mit illegalen Lufi kein Versicherungsschutz mehr genisst???????? Wenn ja...dann schmeiss ich den Lufi weit weg...sorry, fun hin oder her...viiiiiiellll zu grosses Risiko.


Bitte um Antworten und Meinungen.

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re: ah ja? habe aber eben ein mail von psa car style bekommen...

Beitrag von Franz » Mi 05.12.01 21:47

Twister ist ein Produkt einer Firma (Green).Dabei hat der offene Luffi ein eigenes kleines Gehäuse drunherum auf das man wohl auch einen Kaltluftschlauch aufstecken kann.


Ansonsten hatte er mir auch mal einen Luffi verkauft "mit Tüv" von Kingdragon. Das einzige was der mit Tüv zu tun hatte ist ein Aufdruck auf der Schachtel sonst nix.


Aber ich hatts ja eh nicht geglaubt, was solls.

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...leider ist das so - ob Luffi oder Spoiler; Unterschiede gibt's keine (oT)

Beitrag von toby » Mi 05.12.01 21:48

>Weiss jemand was dann passiert? Wenn ich einen offenen Lufi ohne abe im Auto habe...dann Unfall....was sagt da die Versicherung. Muss da ein Klausalzusammenhang bestehen? Ich meine, ein Luftfilter kann die Betriebssicherheit eines Autos nicht beeinflussen...sind wir uns einig oder?


>Trotzdem verlischt ABE....im Versicherungsvertrag steht, Auto muss zugelassen sein...heisst das, das mein neues Auto mit illegalen Lufi kein Versicherungsschutz mehr genisst???????? Wenn ja...dann schmeiss ich den Lufi weit weg...sorry, fun hin oder her...viiiiiiellll zu grosses Risiko.


>Bitte um Antworten und Meinungen.

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aaaaaahhhhhhh!!! waaaaas? ohne Scheiss?....verflucht...

Beitrag von Weitnow » Mi 05.12.01 21:53

...bist du dir da ganz sicher...würde die Vollkaskao nichts und absolut nichts zahlen? Nur wegen einem Lufi? Habe einen Mechaniker gefragt...der hat mir gesagt, nur bei Sicherheitsrelevaten Teilen wie das Fahrwerk, Bremsen, Sicherheitsgurte etc.


Ich meine, viele haben einen offenen Lufi drinnen...gehen die denn alle das Risiko eines halben Weltuntergangs ein? Die aufgemotzen Karren kosten ja ein heiden Geld und wenn da die Versicherung nichts zahlt dann ist man ganz schön am A....

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Kann man so pauschal nicht sagen!

Beitrag von Becko » Mi 05.12.01 22:16

Sorry Leute, da muss ich jetzt aber mal dazwischen funken! Hier im Forum wird immer geschrieben, daß mit den offenen Luftfiltern klappt nicht, man würde sie nicht eingetragen bekommen.


Ist leider nicht ganz richtig! Ich habe in meinem 306 einen offenen K&N (einer der lauteren Luftfiltersorten!) und der ist eingetragen! Ganz offiziell beim TÜV, ohne Vitamin B oder sonst irgendwas!!! Eingetragen in Brief und Schein, K&N 57i. Und ich hatte auch nur ein österreichisches Gutachten dabei, gab keine Probleme! Mein Händler hatte vorher beim Tüv angefragt, die haben sich das ganze angeschaut und keine Probleme mit der Eintragung gehabt.


So kanns auch laufen, vielleicht habe ich auch nur Glück gehabt. Bei 71AL hat's jedenfalls auch geklappt. Nur um mal mit den Vorurteilen hier im Forum aufzuräumen!!!


Gruß, Christian




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Obelix

das problem ist...

Beitrag von Obelix » Mi 05.12.01 22:25

dass die meisten kontrolletis in grün wissen, dass das deutsche gutachten zurückgezogen wurde. und somit ist die eintragung hinfällig.


anders sieht die sache aus, wenn der luffi wie bei den gutmann-kits für den 205 bestandteil der umrüstung ist und mit dieser geprüft wurde.


z.b. der 140ps kit für den 128ps gti. da steht der luffi mit drin. und ist somit rechtsgültig geprüft und eingetragen.


ist ein zweischneidiges schwert slche eintragungen. jede eintragung kann bei nachprüfung auch wieder gelöscht weredn. das blöde ist, dass die prüfer, zu denen die polizei einen schleppt meistens pro-grün eingestellt sind.


für die meisten ist eine nicht ab werk lieferbare lenkradabdeckung schon ne straftat:-)


will dir keine angst machen, aber verlass dich nicht zu sehr auf die eintragung.


wie es so schön heisst: papier ist geduldig.


greetz


obelix

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