Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Becko
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Beitrag
von Becko » Mi 05.12.01 22:52
Als ich den Luffi hab eintragen lassen gab es kein deutsches Gutachten, also kann auch keins hinfällig sein! Und so einfach ist das nun auch nicht, von wegen Eintragung "hinfällig"! Mag sein, daß die Polente eine erneute TÜV-Überprüfung fordern kann, dann aber sicherlich nur in "EXTREM-FÄLLEN", d.h. wenn der Wagen z.B. so Laut geworden ist, daß man sein eigenes Wort nicht mehr versteht :-)
So ist es bei mir aber nicht, alles im grünen Bereich! Ich glaube kaum, daß da irgendein Cop was dagegen hat, besonders wegen korrekter Eintragung! Ich informiere mich bei Gelegenheit nochmal über die rechliche Lage! Freundin studiert Jura *WOW*
Grüße, Christian
>dass die meisten kontrolletis in grün wissen, dass das deutsche gutachten zurückgezogen wurde. und somit ist die eintragung hinfällig.
>anders sieht die sache aus, wenn der luffi wie bei den gutmann-kits für den 205 bestandteil der umrüstung ist und mit dieser geprüft wurde.
>z.b. der 140ps kit für den 128ps gti. da steht der luffi mit drin. und ist somit rechtsgültig geprüft und eingetragen.
>ist ein zweischneidiges schwert slche eintragungen. jede eintragung kann bei nachprüfung auch wieder gelöscht weredn. das blöde ist, dass die prüfer, zu denen die polizei einen schleppt meistens pro-grün eingestellt sind.
>für die meisten ist eine nicht ab werk lieferbare lenkradabdeckung schon ne straftat:-)
>will dir keine angst machen, aber verlass dich nicht zu sehr auf die eintragung.
>wie es so schön heisst: papier ist geduldig.
>greetz
>obelix
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funkykowal
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Beitrag
von funkykowal » Mi 05.12.01 23:44
wie kann eine rechtsmäßige eintragung ungültig sein/werden???
das ist doch eingetragen. der prüfer steht mit seinem namen für die richtigkeit der angaben. und der muß das doch wissen. kann im schadensfall solche eintragung für den halter unangenehme folgen haben? blödsinn, eingetragen ist eingetragen.
cya
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Red Runner
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Beitrag
von Red Runner » Mi 05.12.01 23:52
>wie kann eine rechtsmäßige eintragung ungültig sein/werden???
>das ist doch eingetragen. der prüfer steht mit seinem namen für die richtigkeit der angaben. und der muß das doch wissen. kann im schadensfall solche eintragung für den halter unangenehme folgen haben? blödsinn, eingetragen ist eingetragen.
>cya
Moin,
ein ähnliches Thema hatten, als im TV der Bericht über SAT-Tuning kam...
Fazit war (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe), dass die Tüv-Plakette ja eigentlich gar nix aussagt, sondern der Halter und der Fahrer ja für einen verkehrstauglichen Zustand verantwortlich sind. Soll heißen: wenn Du die normale HU machst, Du vom Hof fährst und mit versagenden Bremsen in nen anderen reinkrachst, bist Du Schuld.
Und so isses dann wohl mit den Eintragungen auch...
Greetz
RR
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funkykowal
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Beitrag
von funkykowal » Do 06.12.01 00:24
kein Text
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Asterix
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Beitrag
von Asterix » Do 06.12.01 08:25
tüv gutachten = kein eintrag notwendig??????
wer erzählt so einen dummfug?
nur mit einer ABE die im Handschuhfach mitzuführen ist bist Du aus dem Schneider. TÜV-gutachten ist für den TÜV-Prüfer Grundlage für die Eintragung in die Papiere. Müssen tut das aber noch lange nicht...
greetz asterix
>...- finde ich übrigens eine tolle firma. man bekommt immer sofort (quasi postwendend) eine antwort und die preise sind zimlich gut.
>na wie auch immer...die habe mir gesagt, sie haben twister mit tüv-gutachten im
>angebot...? gibt es verschiedene twister? resp. verschieden laute? woll kaum...
>tüv-gutachten = keine eintragung notwendig...resp. legal, oder?
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toby
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Beitrag
von toby » Do 06.12.01 11:09
Tuner werden von Haus aus nr geduldet - wenn sich also jmd selbst am Wagen zu schaffen macht und ein Teil ohne Betriebserlaubnis einbaut, erlischt deine ABE am Auto; was glaubst du, warum die ganzen Autoveredler soviel Kohle von dir für
nen offnen Luffi mit ABE nehmen (vgl. K&N)? Nur weil sie selbst sämtliche Tests
durchführen lassen müssen...
Übrigens: Ich hab auch nen offnen Luffi drin - ich denk, daß das ein abschätzbares Risiko ist; wenn's aber mal kracht, dann...
So long
Toby
>...bist du dir da ganz sicher...würde die Vollkaskao nichts und absolut nichts zahlen? Nur wegen einem Lufi? Habe einen Mechaniker gefragt...der hat mir gesagt, nur bei Sicherheitsrelevaten Teilen wie das Fahrwerk, Bremsen, Sicherheitsgurte etc.
>Ich meine, viele haben einen offenen Lufi drinnen...gehen die denn alle das Risiko eines halben Weltuntergangs ein? Die aufgemotzen Karren kosten ja ein heiden Geld und wenn da die Versicherung nichts zahlt dann ist man ganz schön am A....
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Andreas H
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Beitrag
von Andreas H » Do 06.12.01 12:33
Hallo,
einen offenen Luffi EINZELN eingetragen zu bekommen ist in D zur Zeit UNMÖGLICH!!! Ich habe mich lange mit verschiedenen TÜVs befasst und von allen die selbe Antwort bekommen: die Eintragung kann nur im Rahmen einer Motorleistungssteigerung vorgenommen werden, also z.B. Gutmann-Kit, Carlsson-Kompressor-Umbauten an C-/E-/S-Benz. Nur im Rahmen eines Motorumbaus...
Eine Enzelabnahme mit Geräusch-/Abgas-/Leistungsmessung steht in keinem Verhältnis zum Preis des Luffis.
Und ohne ABE fahren? Zu gefährlich, wenn Ihr einen Unfall habt und das AUto keinen Versicherungsschutz mehr hat. Deswegen hab ich meinen wieder ausgebaut....
Gruß
Andreas
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Do 06.12.01 13:08
wenn du was eingetragen hast ist es auch eingetragen, nur wenn z.b. dein auspuff laut ist und die db zahl im schein geändert wurde, dein auspuff is aber viel lauter geworden, weil z.b. die dämwatte den abgang gemacht hat, dann is die eintragung denke hinfällig bzw. du brauchst nen neuen esd von dem hersteller damit er wieder dem zustand der eintragung entspricht. bei fahrwerken, wenn nen tüv es einträgt, und die höhe festhält, dann is das die höhe von deinem auto, wenn sich die federn setzen oder du sie nachpressen lässt hast du pech im fall ner kontrolle, denn wie willst du den nachweisen das die sich gesetzt haben bzw. du sie nicht pressen lassen hast, das ist sicherlihc möglich nur viel teurer als die strafe zu zahlen. eintragung is in dem fall sicher auch hinfällig, dein auto ist ja tiefer als eingetragen. aber mich würde es stark wundern wenn legal vorgenommene eintragungen einfach rückgänig gemacht würden. wenn das mitm austragen aufgrund eines neuen gesetz sein sollte, so müßte man dann auch autos ohne leuchtweitenregulierung vor bj 90 dazu verpflichten die nachzurüsten, und evtl verbaute doppelscheinwerfer austragen die keine haben...
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Obelix
Beitrag
von Obelix » Do 06.12.01 22:35
soviel:
mit der leuchtweitenregulierung ist es so: wenn dein auto serienmässig eine hatte, darfst keine lampen ohne reinmachen.
wenn du ein auto ohne hast, musst nicht nachrüsten.
stichwort bestandschutz und so weiter.
du darfst nicht äpfel mit birnen vergleichen...
eine eintragung ist immer ermnessenssache des prüfers. speziell bei solchen sachen. und verlass dich drauf, die finden n haar in der eintragung...
man muss nur lange genug suchen, dann findet sich immer was.
und eine eintragung ohne gutachten ist in der beziehung sowieso sehr sensibel.
lieber nicht drauf verlassen. eine eintragung dokumentiert ausserdem nur den zum zeitpunkt der prüfung vorhandenen stand.
warum glaubst du, werden bei manchen fahrzeugen erst dicke räder und dann im winter die tieferlegung eingetragen:-)))
obelix
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Obelix
Beitrag
von Obelix » Do 06.12.01 22:37
einige fahrzeugtypen auch komplette einbaukits mit lufttrichter und hutze fertig zu kaufen.
obelix