Hi...habe Versicherungsfrage: Illegaler Lufi = kein Versicherungschutz im VW-...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
Weitnow
Benzinsparer
Beiträge: 310
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Hi...habe Versicherungsfrage: Illegaler Lufi = kein Versicherungschutz im VW-...

Beitrag von Weitnow » Di 11.12.01 17:45

...Forum gepostet....


Konnte einfach nicht glauben, dass die Versicherung nur wegen einem Lufi nichts zahlen würde. Untenstehen seht ihr die Antworten. Wems zu lang ist...hier kurz die Zusammenfassung:


Bei einem Unfall muss ein Klausalzusammenhang zwischen Ursache und Wirkung (sprich Autobestandteil und Unfallursache) vorliegen. Ansonsten muss die Versicherung anscheinend zahlen (puhh...). Das einzige was euch mit illegalen Lufi passieren kann ist eine Busse von der Polizei.


Nun die Antworten aus dem VW-Forum:





Geschrieben von Weitnow am 10. Dezember 2001 22:42:15:


Hi zusammen.


Ich fahre eigentlich nicht VW sonder Peugeot....vor kurzem gabs bei uns (peugeot-forum) eine diskussion über folgendes:


Wenn ich ein Luftfilter ohne ABE einbaue....genisse ich dann keinen Versicherungsschutz mehr? Ueberhaupt keinen?


Ich persöhnlich dachte bisher, dass das nur zutreffen würde, wenn man Sicherheitsrelevante Bestandteile (Fahrwerk, Bremsen etc) mit illegalen Elementen verändern bez. tunen würde. Das also ein Klausalzusammenhang zwischen Unfallursache (z. B. Bremsen) und illegalem Fahrzeugbestandteil bestehen muss.


Da der Luftfilter das Risiko eines Unfalls nicht erhöht, müsste doch die Versicherung zahlen.


Was meint ihr? Kann mir nicht vorstellen, dass jeder der einen offenen Lufi hat, das Risiko eingehen würde, bei Unfall keinen müden Heller (oder Euro) von der Versicherung zu bekommen, oder?


Gruss


Christian


aus dem Peugeot-Forum





Geschrieben von Spence am 10. Dezember 2001 22:58:21:


Auf jeden Fall ist die Betriebserlaubnis deines Autos erloschen. Da wird die Versicherung bestimmt Zicken machen. Zahlen werden sie wohl trotzdem, aber vielleicht nicht alles





Geschrieben von Mindscape am 10. Dezember 2001 23:43:13:


"Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt." § 61 VVG


Also: Wenn der Umbau (Luftfilter, Auspuff usw.) oder Mangel (abgefahrene Bremsen, Reifen usw. zum einen von Dauer ist und dadurch der Unfall verursacht wurde, verliert man seinen Versicherungsschutz in der Kasko. Bedeutet, wenn man mit blanken Reifen durch den Regen brettert und dann wegen Aquaplaning abfliegt, Pech gehabt. Fliegt man im torckenen von der Straße, Glück gehabt, da nicht kausal für den Unfall.Sind die Bremsen blank und man fährt Wochenlang durch die Gegend, auch Pech gehabt. Merkt man, daß die Bremsen blankt sind und baut einen Unfall auf dem Weg zur Werkstatt, glück gehabt, da nicht von dauer. Dies gilt jedoch nur in der Kasko. Jedoch bei Alkohol trotzdem verloren.


Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,


a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird;


b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt jedoch gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder Eigentümer bestehen;


c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer bestehen, wenn dieser das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Fahrer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;


d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.


Versicherungsschutz wird nicht gewährt,


a) in der Fahrzeug-, Kraftfahrtunfallversicherung für Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden;


b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;


c) für Schäden durch Kernenergie


§ 7 Obliegenheiten im Versicherungsfall


I. (1) Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht oder - bei der Haftpflichtversicherung - Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.


(2) Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Versicherungsnehmer einen Schadenfall nach Maßgabe der Sonderbedingung zur Regelung von kleinen Sachschäden selbst regelt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Er hat hierbei die etwaigen Weisungen des Versicherers zu befolgen. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wird ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid erlassen, so hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten, auch wenn er den Versicherungsfall selbst angezeigt hat.


II. (1) Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. Das gilt nicht, falls der Versicherungsnehmer nach den Umständen die Anerkennung oder die Befriedigung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.


(2) Macht der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, so ist dieser zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruches verpflichtet.


(3) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch gerichtlich (Klage oder Mahnbescheid) geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder wird ihm gerichtlich der Streit verkündet, so hat er außerdem unverzüglich Anzeige zu erstatten. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.


(4) Gegen Mahnbescheid, Arrest und einstweilige Verfügung hat der Versicherungsnehmer zur Wahrung der Fristen die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen, wenn eine Weisung des Versicherers nicht bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf vorliegt.


(5) Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtsstreites dem Versicherer zu überlassen, auch dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben.


Ausgeschlossen von der Versicherung sind:


1. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;


2. Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden;


3. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht, oder der mit diesem beförderten Sachen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf das nicht gewerbsmäßige Abschleppen betriebsunfähiger Fahrzeuge aus Gefälligkeit im Rahmen der Ersten Hilfe;


4. Haftpflichtansprüche aus solchen reinen Vermögensschäden, die auf bewusst gesetz- oder vorschriftswidriges Handeln des Versicherten sowie auf Nichteinhalten von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.


Dies gilt sowohl in der Kasko als auch in der Haftpflicht und dürfte eigentlich verständlich sein. Da in der Haftpflicht § 61 VVG keine Anwendung findet und somit auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, sind also umbauten auch fast kein Problem.


Fast kein Problem, da es auch noch Tarifbestimmungen gibt. Die sind je nach Unternehmen verschieden und es kann ggf. zu Vertragstrafen kommen, die sich aber noch im Rahmen halten.


Zudem ist nach den Bedingungen in der Haftpflichtversicherung die Leistungsfreiheit je nachdem was vorliegt auf 5000 DM oder 10000 DM begrenzt. Außnahme ist unter anderem Nichtzahlung der Erstprämie § 38 VVG und Nichtzahlung der Fogleprämier § 39 VVG. Dann wird der gesamte Betrag fällig.


Ein paar Tips noch.


Sollten gegen euch Ermittlungen laufen wg. Fahrerflucht, Alkohol oder sonstige Gründe die den Versicherungsschutz gefährden, dann sagt, sofern der Schaden nicht zu hoch ist, direkt das ihr den Schaden zurückkaufen wollt. Wenn es zu einer Verurteilung oder Einstellung des Verfahren kommt, müßt ihr den Betrag bis 5000 DM oder 10000 DM auf jedenfall eh bezahlen und habt die Höherstufung am Bein. Wenn ihr den Schaden freiwillig zurückkauft habt ihr Ihn zwar auch selbst bezahlt, es war jedoch eine freiwillige Zahlung und der Schaden ist entlastet.


Wenn einer so blöd ist und mit Alkohol fährt, dann nach dem Unfall den Vertrag sofort kündigen. Dies hat zwar keine Vorteile im Geld das ihr los seit, aber beim Abschluß eines neuen Vertrages könnt ihr angeben, die Kündigung erfolgt durch euch und dann habt Ihr weniger Probleme. Zudem ein paar kleine Infos zu Alkohol. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Da heißt das ihr auf jedenfall den Versicherungsschutz los seit. Unter 1,1 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit. Das heißt, der Versicherer muß euch nachweisen, daß der Unfall auf Alkohol zurückzuführen ist. Wenn nicht, habt ihr nochmal Glück gehabt. Außerdem muß der Vertrag mit 4 Wochenfrist gekündigt werden. Geschieht das nicht, könnt ihr auch nicht in Regreß genommen werden. (Haftpflicht)Kasko: aus jedenfall pech gehabt.


In der Kasko gilt jedoch das Familienprivileg. D.h. wenn das Fahrzeug auf Vater, Mutter oder Frau angemeldet ist, und ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt und das Fahrzeug dessen/deren Eigentum ist, besteht der Vertragliche Anspruch auf Leistung in der Kasko gegenüber dem Versicherungsnehmer, wenn es auch sein Fahrzeug ist und ihr keine Verfügungsgewalt über dieses habt. Also wird der Schaden bezahlt. Regreßansprüche bestehen gegenüber dem Fahrer. Aber: Aufgrund dem Familienprivileg ist dies nicht möglich. Dies bedarf jedoch einer genaueren Prüfung.


mfg


Mindscape





Geschrieben von Fischer am 11. Dezember 2001 12:29:07:


Also...für diejenigen, die nicht die Kfz-Bedingungen der Versicherung durchlesen möchten:


Es muss Kausalität vorliegen, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Da es hier um einen "Sport"-Luftfilter geht, wird es schwer sein, einen Unfallhergang aufgrund des verbauten Teils zu beweisen. Spontan fällt mir auch keine Unfallursache ein, die ein Luftfilter bedingt haben könnte.... die veränderte Geräuschkulisse und auch die geänderte Abgaswerte etc sind versicherungstechnisch uninteressant. Es sei denn, eine Oma kriegt eine Herzattacke, weil...und...ach Schwachsinn!


MfG


19e

Obelix

alles plausibel, nur...

Beitrag von Obelix » Di 11.12.01 18:08

...ist das eine recht zu haben, und das andere recht zu bekommen.


es gibt mittlerweile nur noch wenige dinge, die zum erlöschen der abe führen.


dazu gehören zum beispiel alle dinge die


-a: mit der fahrsicherheit des fahrzeuges zu tun haben.


darunter fallen u.a. veränderungen am fahrwerk, der bremse, der aussengestaltung, des motors/der motorleistung.


-b: die mit der umwelt im weitesten sinne zu tun haben.


darunter fällt alles, was mit abgas, geräusch oder ähnliche vorschriften fällt.


so, was ist ein luftfilter, bzw. was macht er?


-er macht das auto lauter


-er beeinflusst das abgasverhalten


-er macht das auto stärker


jetzt such dir einen punkt raus, aufgrund dessen deine abe erloschen ist:-)


(tip: völlig egal, alle passen...)


nochwas: wenn es ganz blöd läuft, rutscht dein auto durch die leistungssteigerung in die nächsthöhere versicherungsklasse, was ist dann?


wenn man den verschiedenen gutachten glauben darf, bringt so ein luffi glatte 8 ps. da kann dir das bei manchen fahrzeugen passieren. die 8 ps wird der sachverständige der versicherung natürlich annehmen. ausser du hast eine leistungsmessung, die den tatsächlichen wert angibt. aber dann drehen sie dir u.u. einen strick wegen vorsatz:-(


der grundsatz der kausalität ist uralt.


aber demgegenüber steht die tatsache, dass du ohne gültige abe auf der strasse nix verloren hast.


dazu kommt ein punkt, der gerne unterschätzt wird. die versicherer haben bei solchen sachen einen unheimlich langen atem. hast du den auch?


ganz abgesehen vom ärger, den man sich einhandelt.


von den punkten und der geldbusse rede ich noch nicht einmal.


lohnt sich das alles?


wegen ein bisschen geräuschkulisse und vielleicht dem einen oder anderen ps?


ich will hier nicht als schwarzmaler dastehen, aber man sollte es zumindest erwähnt haben.





greetz und allzeit gute fahrt


obelix

Weitnow
Benzinsparer
Beiträge: 310
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Sicher sicher....aber...

Beitrag von Weitnow » Di 11.12.01 18:17

...mal ehrlich...


ich meine...klar kann man Klausalität vorwerfen.


Z. B. Auto war lauter als erlaubt...du wurdest abgelenkt > Unfall


Z. B. Auto war stärker als normal (8PS !!!???) > du warst schneller > Unfall


Z. B. ....


Aber wir wissen doch alle, dass das absoluter Quatsch ist. Natürlich, wenn es die Versicherung versucht hat man Pech..., also wie du gesagt hast: Recht haben und Recht bekommen...


Aber im Normalfall schauen einem die Polypen doch nicht unter die Motorhaube, oder?


Weiterhin hast du ebenfalls recht...eigentlich ist es unvernünftig einen Lufi einzubauen...aber es mach Fun. Wenn du vernünftig sein willst...dann musst du dir ein 1.1 Liter 106 kaufen und nichts daran machen.


Hmm....in einem sind wir uns aber eindeutig einig. Ohne illegales Teil...hast du sicher weniger Probleme!!


Danke für deine Antwort und Gruss


Christian

Obelix

;-)...

Beitrag von Obelix » Di 11.12.01 18:22

>...mal ehrlich...


>ich meine...klar kann man Klausalität vorwerfen.


>Z. B. Auto war lauter als erlaubt...du wurdest abgelenkt > Unfall


>Z. B. Auto war stärker als normal (8PS !!!???) > du warst schneller > Unfall


>Z. B. ....


>Aber wir wissen doch alle, dass das absoluter Quatsch ist. Natürlich, wenn es die Versicherung versucht hat man Pech..., also wie du gesagt hast: Recht haben und Recht bekommen...


>Aber im Normalfall schauen einem die Polypen doch nicht unter die Motorhaube, oder?


>Weiterhin hast du ebenfalls recht...eigentlich ist es unvernünftig einen Lufi einzubauen...aber es mach Fun. Wenn du vernünftig sein willst...dann musst du dir ein 1.1 Liter 106 kaufen und nichts daran machen.


>Hmm....in einem sind wir uns aber eindeutig einig. Ohne illegales Teil...hast du sicher weniger Probleme!!


>Danke für deine Antwort und Gruss


>Christian


ich sag ja, ich wollte es nur mal angesprochen haben:-)


im übrigen hast du auch recht... mit luffi machts eindeutig mehr spass *fg*


deshalb hab ich ihn ja auch drin!


cu


obelix

detlef

re: Sicher sicher....aber...

Beitrag von detlef » Di 11.12.01 19:26

>...mal ehrlich...


>ich meine...klar kann man Klausalität vorwerfen.


>Z. B. Auto war lauter als erlaubt...du wurdest abgelenkt > Unfall


>Z. B. Auto war stärker als normal (8PS !!!???) > du warst schneller > Unfall


>Z. B. ....


>Aber wir wissen doch alle, dass das absoluter Quatsch ist. Natürlich, wenn es die Versicherung versucht hat man Pech..., also wie du gesagt hast: Recht haben und Recht bekommen...


>Aber im Normalfall schauen einem die Polypen doch nicht unter die Motorhaube, oder?


>Weiterhin hast du ebenfalls recht...eigentlich ist es unvernünftig einen Lufi einzubauen...aber es mach Fun. Wenn du vernünftig sein willst...dann musst du dir ein 1.1 Liter 106 kaufen und nichts daran machen.


>Hmm....in einem sind wir uns aber eindeutig einig. Ohne illegales Teil...hast du sicher weniger Probleme!!


>Danke für deine Antwort und Gruss


>Christian


Dann müsste man auch mal über die Bassjünger reden,die sicherlich ein höheres Unfallpotential darstellen als ne 60 PS-Gurke mit Sportluftfilter


Gruss Detlef

Weitnow
Benzinsparer
Beiträge: 310
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

ha ha, obelix....dachte mir schon, dass du auch ein Fun-Fahrer bist *lol* (o.T)

Beitrag von Weitnow » Di 11.12.01 22:03

kein Text

Obelix

ich hab nie, und ich betone ausdrücklich: nie...

Beitrag von Obelix » Di 11.12.01 22:14

...was anderes behauptet!


*todernstguck*


obelix

Mindscape

für alle die es noch immer nicht gelesen haben!!!!!!!!

Beitrag von Mindscape » Mi 12.12.01 23:00

Die Kausaltiät des Umbaues hat nur mit Kasko zu tun und beruht auf § 61 VVG (steht im ersten Thread!). )In der Haftpflicht findes dieser § keine Anwendung. Daher besteht in der Haftpflicht auf jedenfall Versicherungsschutz!


Und Recht bekommen ist einfach! Ob das was richtig ist, auch im eigenen Sinne ist, ist die andere Frage....


mfg


Mindscape

BamBam
Rückwärtseinparker
Beiträge: 4264
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

re: Sicher sicher....aber...

Beitrag von BamBam » Do 13.12.01 13:13

Dann müsste man auch mal über die Bassjünger reden,die sicherlich ein höheres Unfallpotential darstellen als ne 60 PS-Gurke mit Sportluftfilter


"Zu wissen man könnte, ist besser als zu denken man muß." (Is nen zitat von nen klugen kopf und ich führe es mal weiter. Ich hab auch etwas mehr ps aus meinen geholt, aber allein zuwissen, das meiner besser geht als serie reicht mir und ich muß nich die anlage an der roten ampel voll aufdrehen und mit quietschenden reifen anfahren, wie es die meisten golf und polofahrer machen...

Mindscape

re: Sicher sicher....aber...

Beitrag von Mindscape » Do 13.12.01 14:43

>


>Dann müsste man auch mal über die Bassjünger reden,die sicherlich ein höheres Unfallpotential darstellen als ne 60 PS-Gurke mit Sportluftfilter


>"Zu wissen man könnte, ist besser als zu denken man muß." (Is nen zitat von nen klugen kopf und ich führe es mal weiter. Ich hab auch etwas mehr ps aus meinen geholt, aber allein zuwissen, das meiner besser geht als serie reicht mir und ich muß nich die anlage an der roten ampel voll aufdrehen und mit quietschenden reifen anfahren, wie es die meisten golf und polofahrer machen...


Schon mal auf die Idee gekommen, daß diese Schwachmaten nicht an eine Automarke gebunden sind?


Bis vor ein paar Jahren machten bei uns im Ort ein paar Golf-Fahrer Radau....


Und wer sind jetzt die größten Spinner? Unser örtlicher Peugeot-Club....


Nur mal so als Denkanstoß

Antworten