> CAB 306 schrieb:
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> bin gespannt, ob ich hochgestuft werde, wenn ich eine versicherungsleistung ala parkschaden in anspruch nehme
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Da gibt es keine Spannung. Du wirst in der Vollkasko bei jedem Schaden hochgestuft. ("Ausnahme": siehe weiter unten)
>Mein Vater hatte jedoch einen ähnlichen Fall (bei ihm war es ein Randstein, der auf der >Autobahn lag). Dort übernahm die Versicherung den Schaden ohne jedes wenn und aber >und ohne Hochstufung. Muss jedoch dazu sagen, dass es sich bei ihm um eine andere >Versicherung handelte. Die meinten, dass solche Schäden im Ermessen der Versicherung >liegen.
Eigentlich gibt es da kein Ermessen. Das ist ein klarer Fall. Den Fall Deines Vaters kann ich mir nur so erklären, dass dort die Haftpflichtversicherung des Randsteinlieferanten eingetreten ist. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht bekannt war, kann es sich nur um einen Bearbeitungsfehler handeln.
Ah, da fällt mir noch was ein: Es kann sein, dass Dein Vater bereits viele, viele schadenfreie Jahre in der Vollkasko hatte. Dann kann Dein Vater einen Schaden haben, verliert dadurch einige schadenfreie Jahre, ist aber immernoch auf dem gleichen Prozentsatz! Eine Stufung findet im Hintergrund also statt, nur bleibt der Beitrag gleich, weil man bereits einen "Schaden gut hatte", durch die vielen schadenfreien Jahre.
Alles klar?
