Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Waldfee106
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von Waldfee106 » Mi 16.11.05 13:06

Ich weiß nicht was es für ein Anwalt ist (ob Verkehrsrechtsexperte oder so) .... aber für die Verhandlung sollte es schon ein Fachanwalt sein .....
Liebe Grüße Bild

*waldfee106*

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CR205
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von CR205 » Mi 16.11.05 13:14

Godlike100 schrieb:
Wie soll ich den bitte rausfinden warum der Wagen ausgegangen ist?!
Moin!

Wie wärs denn, wenn Du einfach behauptest der Wagen ist ausgegangen, weil der Keilriemen von der LiMa abgeflogen war und nach kurzer Zeit die Batterie leer gewesen sein muss. Wenn du einen/mehrere Beifahrer hattest, dann können die sich doch sicherlich noch daran erinnen, oder?

Dann müsste Dir erstmal jemand das Gegeteil beweisen, oder?
Und ein abgeflogener Keilriemen (oder irgendwas in dieser Art) ist bei weitem kein Totoalschaden.


Gruß,
Chris
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Godlike100
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von Godlike100 » Mi 16.11.05 13:18

Anwaltswechsel kommt mittlerweile nicht mehr in Frage weil:
- Zeitaufwendig
- Kostenaufwendig
- wird nicht mehr viel bringen

Würd mich interessieren, ob einer von euch das weiß, ob ich in der Beweislast bin, ob der Wagen vorher KEIN Totalschaden hatte. es kann ja keiner verlangen, dass ich innherhalb von 30 Sec weiß, was mit dem Wagen ist.! Habe Gutachter etc. alles da gehabt und der hat den Restwert auf 2150€ geschätzt.
Keiner hat geguckt, weshalb der Wagen stehen geblieben ist, bevor er verkauft wurde.

Gruß
Godlike
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CR205
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von CR205 » Mi 16.11.05 13:43

Ist es nicht so, daß die Bezeichnung "Totalschaden" bedeutet, das der Wagen komplett im Eimer ist, also der Restwert gleich 0,0 EUR beträgt ???

Wenn also Dein Gutachter am verunfallten Wagen einen Restwert von 2150 EUR festgestellt hat, dann ist der Wagen nach den Unfall nichtmal ein Totalschaden und kann somit vor dem Unfall überhaupt nicht einen Totalschaden gehabt haben.

Wenn Du mit einem Zeugen beweisen kannst, daß der Wagen aus einem bzgl. Wertminderung unerheblichen Grund stehengeblieben ist (z.B. Tankuhr defekt >Tank leer oder Keilriemen von der Lima abgeflogen> Batterie leer oder Zündkerze zerbrochen>Motor hatte keine Leistung mehr etc.), dann muss Dir erstmal jemand das Gegenteil beweisen.

Gruß,
Chris
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Hamalei
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von Hamalei » Mi 16.11.05 14:13

Das schreiben ging ja an meinen Anwalt und der hat mich angerufen und mich informiert.
Aber ich Frage mich wie ich das beweisen soll weil das Auto ist nicht mehr da!!!!!!
Da der Gutachter 0 Euro Restwert eingetragen hat und mich das Auto am Tag 6€ Standgebühr gekostet hat habe ich es für 50€ verkauft und damit auch noch die Verwertungskosten von 125€ gesparrt.
Frage mich echt was du für einen Anwalt hast :evil: Grundsatz ist immer: Solange der Prozess nicht abgeschlossen ist müssen alle Beweise aufgehoben werden. Das sehen die Versicherungen genauso wie die Gerichte (Gerichte hier in Sachsen). Hintergrund ist, dass die Versicherungen und Gerichte Betrugsfälle ausschließen wollen. Und die Standgebühr ist eigentlich ein Faktor mit der dein Anwalt der gegnerischen Versicherung Druck machen kann, den Vorgang schneller abzuwickeln. Kann mir nicht vorstellen das es einen Anwalt gibt in Deutschland der das net weiß...

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205er
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von 205er » Mi 16.11.05 14:44

Hallo

Ich hatte auch mal so nen fall mit der Allianz. Ein LKW ist vor mir gefahren und hat seinen Schutt verloren - Folge - Auto Totalschaden. Auch bei mir kam es zur Gerichtsklage. Am ende habe ich gewonnen.
Die Allianz hat alles versucht, um ja nicht zahlen zu müssen. Ich hatte ja mein Auto schon längst begutachten lassen sollen, da fällt denen nach 1 jahr ein das auto noch einmal begutachten lassen zu wollen, weil sie meinem Gutachter nicht trauen! Anwalt angerufen, der sich kaputt gelacht, wurde vom Gericht abgelehnt. Er sagte mir im Nachhinein kann man keine Gutachten mehr verlangen. Das Gutachten liegt vor, und wenn die Versicherung was auszusetzen hat, dann muss sie dieses Anfechten!
Mein Anwalt hat auch sehr viel recherchiert in der Sache, da er sogar herausgefunden hat das der LKW, der diesen Schutt verloren hat, nach Tschechien verkauft wurde. Warum wohl ? Weil er keinen TÜV mehr hatte und ne fahrende Zeitbombe war. Der Anwalt der Allianz hatte nämlich behauptet, das sei unmöglich das die steine vom LKW kommen, wir haben hier das neue Modell, frisch mit TÜV als beweis. Soso, beweisen verschwinden lassen dann noch versuchen zu betrügen ? Dem Richter gefiel das ganze nicht am ende nicht und er gab mir und meinem anwalt recht. Das Geld mussten wir trotz Gerichtsbeschluss noch mal einklagen. Autoversicherungen sind der letzte dreck! Wenn sie zahlen müssen wollen sie nicht.
Jetzt zu deinem fall!

Du hast ein Gutachten, nach diesem richtet sich alles. Die HDI hätte schon viel früher nachhacken müssen ob das auto totalschaden war oder nicht. Die hätten das Gutachen anfechen müssen, was aber nicht geschehen ist. Im nachhinein ist das nicht mehr möglich!

Der Richter wird sich ins fäußtchen lachen (hat er bei der allianz auch gemacht) wenn er hört das die HDI behauptet das Auto sei schon vorher Totalschaden! Wie bist du denn damit bitteschön auf die Autobahn gekommen ? Bist du geflogen ?

Auch habe ich vom Anwalt erfahren das der Fahrzeugbrief alleine nicht ausreicht um nachzuweisen ob dies dein Auto ist oder nicht. Der Kaufvertrag ist dein nachweis. Wenn du nur ein Brief hast aber keinen Kaufvertrag, dann kannst du nicht zweifelsfrei nachweisen das dies dein PKW ist.

Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern wo du das auto abgestellt hat ? Standsteifen ? Du hast doch sicherlich auch das Warndreieck abstellt. In diesem Fall kann es jedem auf gut deutsch scheiss egal sein wieso und weshalb das auto stehen geblieben ist. Das ist so nach dem Motto - beibt dein auto auf der Autobahn stehen, hat jeder das recht mit vollspeed reinzukrachen und du bist dran schuld. Falsch! Was lernen wir in der Fahrschule ?

1. Vorrausschauen Fahren
2. Auf den Verkehr achte
3. Nach merkwürdigen dingen ausschau halten

Der Pole war einfach nicht konzentriert genug. Seine Schuld.

Mein Tip. Nicht warten! Klagen! Aber ich kann dir jetzt schon sagen, das du dich auf weitere 12 Monate einstellen kannst. Sehe es aber mal leicht Positiv! Die Zinsen steigen!

mfg

205er
Peugeot 205 1.9 GTI
Komplett KONI Fahrwerk mit 40mm Lowtec Federn, K&N 57i KIT, Gutmann ESD, Chiptuning, ca 140 PS.

Sunny
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von Sunny » Mi 16.11.05 14:57

> CR205 schrieb:
>
> Ist es nicht so, daß die Bezeichnung "Totalschaden" bedeutet, das der Wagen komplett im Eimer ist, also der Restwert gleich 0,0 EUR beträgt ???



Nein das ist nicht so!

Im Grundsatz spricht man von einem Totalschaden:

.....wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).

Dabei gibt es drei Arten des Totalschadens:

1. Technischer Totalschaden:
Hier ist der Schaden so groß, dass er mit modernen technischen Hilfsmitteln nicht behoben werden kann.

2. Wirtschaftlicher Totalschaden:
Eine Reparatur wäre zwar technisch möglich, aber die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies trifft dann zu, wenn die Reparaturkosten und die merkantile Wertminderung zusammen den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

3. "Unechter Totalschaden":
In den seltenen Fällen, in denen ein fabrikneues Auto innerhalb des ersten Monats und einer Gesamtfahrleistung von max. 1.000 km einen erheblichen Schaden davonträgt, hat der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug. Hier kann der Schaden auch deutlich unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen wird und dadurch ein erheblicher Wertverlust eintritt, kann der Geschädigte auf einem neuen Fahrzeug bestehen. In jedem Falle ist jedoch vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherers einzuholen.


Grüße
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von Godlike100 » Mi 16.11.05 22:32

DAs Gut achten ist von mir und meinem Anwalt in Auftrag gegeben worden!!
Wiederbeschaffungswert des Autos 2150€
Restwert nach Unfall 0€!!!!

Nochmal zum Unfall!!

Motor aus!!!!
Batterie war nicht leer weil Warnblink und Licht ja noch funktionstüchtig waren!!!!
Unfallort "Baustelle rechte Spur!!!!

Wagen bleibt stehen, wir "sofort" aus dem Wagen und hinter die Leitplanke!!!!

Drei LKW fahren vorbei!!!
Ich zum Auto und will das Warndreieck aufstellen und dan knallt´s!!!

Zwischen Panne und Unfall ca. 45 Sek.

Kein Warndreieck!!


Gruß

godlike
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Re: Unfall mit nicht angemeldetem GTi

Beitrag von RealSucker » Mi 16.11.05 23:03

Nur warum hat ein frisch gekauftes Auto gleich ne Panne? :mad:

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