Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Speedy
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von Speedy » Di 22.01.02 18:45
Hey, ich wünsch dir auch viel Glück, dass es dich nicht zu teuer kommt....
Nachweisen kannst du es ja kaum, dass er mit Handbremse gebremst hat... Und da gibts so nen schönen Satz: "Im Zweifel für den Angeklagten." :-(
Hm, aber trotzdem viel Glück!!!! (Schließlich weiß ich auch, wie das mit dem Geld als Schüler ist :-( --)
Interessiert mich auch wie's ausgeht. Also - halt uns auf dem Laufenden :-)
Bye,
Speedy
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Mindscape
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von Mindscape » Di 22.01.02 19:24
beim Auffahren gilt der Beweis des ersten Anscheins. D.h. der Auffahrende muß seine Unschuld beweisen um aus der Haftung zu kommen. In dem Fall schwer aber nicht unmöglich. Wenn du einem drauffährst und die Bremslampen waren aus, sind i.d.R. die Drähte der Bemslampen noch ganz. Wenn die Lampen beim Auffahren an waren sind meistens die Drähte verschmort.
Also: Schaden- und Tel.nummer der Haftpflichtversicherers der Peugeot suchen und denen das Schildern. Sollten nicht bereit sein, die Sache zu prüfen ist es empfehlenswert, auf Abgabe des Schadenfalles an die Direktion zu bitten. (Dort kennt man sich eher mit solchen Fällen aus)
Sollten die darauf nicht reagieren, ein Kopie des bisherigen Schrifftwechsels an die Hauptverwaltung/Direktion der Versicherung schicken(Notfalls auch an den Vorstand schreiben, aber auch wirklich nur wenn es nicht anders geht, da es manchmal ne scheiss arbeit ist, solche schreiben zu beantworten).Ich hoffe mal, daß du die Polizei geholt hast und denen den Sachverhalt so geschildert hast. Falls die dann nicht die Funktion der Bremsleuchten getestet habe: Mal wieder herzlichen GLückwunsch zur sorgfälltigen Unfallaufnahme der Polizei.
Sollte so der Nachweis gelingen, kannst du mit etwas Glück aus der Haftung kommen oder zumindest die Quote senken.
mfg
mindscape
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Di 22.01.02 21:44
ich meine so den unterschied wirds evtl net machen, aber wer sagt den das ihr net vereinbart hattet das der wagen vollkasko hat?!
mfg
phil
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Fant
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von Fant » Di 22.01.02 22:32
Hi!
lies mal bitte folgendes:
Vermietet eine Werkstatt ein Kraftfahrzeug an einen Autofahrer, beispielsweise weil dessen Fahrzeug sich in Reparatur befindet, so kann der Autofahrer grundsätzlich davon ausgehen, daß das von ihm gemietete Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Ist dies nicht der Fall, muß die betreffende Werkstatt den Kunden ausdrücklich(!) auf die fehlende Vollkaskoversicherung hinweisen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Kulmbach mit dem Aktenzeichen 2 C 487/96 verweist der ADAC.
Erzähl doch mal deinem Händler von dem Urteil und frag ihn, ob er die 6000 immer noch haben will!
Greetz
Jürgen
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Martin
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Beitrag
von Martin » Di 22.01.02 22:35
>Erzähl doch mal deinem Händler von dem Urteil und frag ihn, ob er die 6000 immer noch haben will!
Dieser Satz gefällt mir sehr gut!:-))
Gruß Martin
PS: Ich glaubte, auch schon mal dies gelesen zu haben, habe és nur nicht mehr gefunden.....
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funkykowal
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von funkykowal » Mi 23.01.02 06:52
hi. wenn einer bremst und die lampen leuchten, dann setzt sich der melalldampf an den glasscherben. wenn einer keine lampen benutzt hat und das glas geht kaputt, dann ist dieser metalldampf an den scherben nicht vorhanden, selbst wenn man im nachhinein die leuchten läßt. das kann man beweisen.
viel glück