Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Benny
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Beitrag
von Benny » Sa 26.01.02 15:51
Mit was für einer Strafe müßte ich denn rechnen, wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass meine Felgen nicht eingetragen sind??
Danke Gruß Benny
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blueLion
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Beitrag
von blueLion » Sa 26.01.02 15:55
>Mit was für einer Strafe müßte ich denn rechnen, wenn die Polizei mich anhält und feststellt, dass meine Felgen nicht eingetragen sind??
>Danke Gruß Benny
hi benny!
also ich weiss das es auf jeden fall mal 3 punkte gibt!! aber den rest... keine ahnung...
gruß daniel
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Kheops
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Beitrag
von Kheops » Sa 26.01.02 15:58
Hi!
Laß sie dir lieber eintragen, denn bei Zubehör, das nicht eingetragen ist erlischt der Versicherungsschutz. Und wenn dann was passiert kann es verdammt teuer werden...
In dem Sinne, viele Grüße
Kheops
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Benny
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von Benny » Sa 26.01.02 16:25
kein Text
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Silverpug
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von Silverpug » Sa 26.01.02 16:40
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Red Runner
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von Red Runner » Sa 26.01.02 16:44
Also auf jedem mir bekannten Tüv-Gutachten steht drauf, dass die Betriebserlaubnis erlischt, solang nicht nach $ soundso das Fzg neu geprüft wird. Und keine Betriebserlaubnis = keine Versicherung!
Greetz
RR
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Sa 26.01.02 16:45
den du bist für das was du fährst verantwortlich, wobei bei mietfahrzeugen ist das glaube anders. aber es kommt sicher drauf an wie es ist. wenns das auto von nem bekannten ist was du einmal im jahr fährst oder "dein" auto was aber auf papa angemeldet ist wegen der prozente und so.
wobei wenn dus weißt liegt die schuld auf jeden fall bei dir, denn du hättest die karre ja dann net fahren müßen.
aber zum thema unfall mit nicht eingetragenen reifen, da habe ich mal nen urteil irgendwo gelesen das in nem falle eines unfalls es nch nicht mal teilschuld geben muß weil sofern die reifen sozusagen auf dem auto eintragbar wären oder so dann macht das ziemlich wenig und deine versicherung muß zahlen.
ich meine schlechtere reifen macht sich normal sowieso keiner(o.k. es gibt da spezies mit extremen niedrerquerschnitten und so und sehr hartes fahrwerk die lassen wir mal ausesn vor) drauf, insofern wäre es auch quatsch ne bessere haftung zu bestraffen. aber wie das da begründet war kann ich euch net sagen. es war in dem urteil auf jeden fall so das der der mit den falschen reifen nix wegen seiner reifen mehr zahlen mußte als mit den originalen.
die polizei mag die ne strafe verpassen für fahren ohne betriebserlaubnis, evtl das auto stilllegen, je nachdem wie krass die drauf sind.
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Red Runner
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von Red Runner » Sa 26.01.02 16:47
Moin,
da Du als Fahrzeugführer für einen verkehrssicheren Zustand des Fzg verantwortlich bist, bist Du wohl fällig.
Greetz
RR
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Sa 26.01.02 16:48
ist sicherlich ne ABE dies net für viele felgen gibt, nur für 0-8-15 dinger.
oder meinst du den bericht den der tüv dir für die zulassungsstelle gibt den man bei nächster gelegenheit in die fahrzeugpapiere einträgt, dann hast du recht.
ansonsten nur nen gutachten is net zulässig, nur für die fahrt zum tüv, bzw. wenn du nen termin bei denen hast.
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Silverpug
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von Silverpug » Sa 26.01.02 17:38
es ist Regionsbedingt, bei uns in der Region Leipzig drückt man da schon mal ein Auge zu, wenn Felgen net eingetragen sind, man aber das TÜV-Gutachten mit schleppt! Man kann ja sagen, dass man sie in zwei Tagen eintragen lässt. Know what I`m sayn???