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von obelix » So 25.12.05 11:48
> > Entweder zulässig mit E-Nummer, dann muss es auch nicht eingetragen werden oder unzulässig, daran ändert aber dann auch ne Eintragung nix..
bedingt...
du kannst teile die kein e-zeichen besitzen schon eintragen lassen.
wenn die geprüft werden und die richtlinien die bei uns gelten erfüllen.
bei leuchten z.b. müsste dann ein lichttechnisches gutachten erstellt werden. das ist allerdings recht teuer. es gibt aber auch prüfstellen, wo man sowas auch auf anderem wege eingetragen bekommt. wenn sich ein prüfingenieur damit auseinandersetzt und z.b.mit einem luxmeter die helligkeit prüft und mal die materialeigenschaften ausser acht lässt (was natürlich ein grenzgebiet darstellt) und dir das einträgt ist das auch nicht illegal.
nur geht natürlich z.b. ein roter blinker mal gar ned. stvzo-konform muss es schon sein.
ich sag mal, frontblinker mit intergriertem standlicht mit dauerfunktion lassen sich durchaus eintragen, gibbet ja mittlerweile in deutschland auch mit abe.
wenn du ein auto hast, für das das ncht von den einschlägigen anbietern angeboten wird, aber du welche findest die halt kein e-zeichen haben lässt sich das schon stemmen und ist dann auch ned illegal. dafür hat ja ein amtlich anerkannter sachverständiger die befugnis, soclhe dinge zu prüfen und abzusegnen.
ist ja nix anderes, wie wenn du ein amiauto hier per einzelabnahme zulassen würdest, für das es keine gelben blinker am heck gibt. dann wird das per sondergenehmigung eingetragen. war z.b. bei der corvette ne zeitlang so. die z1r (oder zr1?) wurde so zugelassen. oder diverse ami-oldtimer. auch europäische fahrzeuge die vor 1969 erstzugelassen wurden dürfen rot blinken.
es gibt auch aus den ganz frühen jahren fahrzeuge, die z.b. eine blinkerschaltung haben, die nicht vo/hi gleichzeitig blinken sondern im wechsel. oder gar keinen blinker haben sondern einen winker (alte käfer z.b.)
es muss nicht zwingendermassen ein e-prüfzeichen druff sein oder ein gedruckter wisch dabeiliegen.
gruss
obelix