Für die ordnungsgemäße Befestigung bekommt man vom TÜV (wenn man will) eine Bescheinigung mit. D.h. es ist kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere mehr notwendig (so meinte ich das auch weiter oben). Wenn Du einen Bügel einbaust, reisst du doch in der Regel die hinteren Sitze eh raus (Wie sollen denn die "Hinterbänkler" einsteigen?

Aber wie schon gesagt, ich hab es jetzt schon in mehreren Fällen bei Kumpels erlebt, dass der TÜV zu den Überrollbügeln nichts gesagt bzw. keine Meinung gehabt hat. Die wurden mit dem Kommentar nach hause geschickt "das Teil interessiert uns net".