Der Tüv hat seit Januar 2002 neue Order vom Kraftfahrtbundesamt: Es gibt die ,,Einzelabnahme'' im herkömmlichen Sinn nicht mehr. Das bedeutet, daß ein Bauteil ohne passendes Gutachten auf das jewilige Fahrzeug nicht mehr eingetragen werden SOLL. Auch Gutachten die vor 94 Erstellt worden sind sind nicht mehr gut zu gebrauchen. (Ausnahmen bestätigen die Regel) Das bedeutet auch, daß ein Behinderter sich nur die Pedalerie umbauen lassen kann, wenn es dafür eine Freigabe oder Gutachten gibt- BRAVO DEUTSCHES BEAMTENTUM !!
Uns Motorsportler wird diese Entscheidung immer weiter weg von der Europäischen Spitze wegbringen, da im Ausland z.B. noch Einzeldrosseln etc. gefahren werden dürfen- wenn ich mir ein original Kit-Car in Frankreich oder England kaufen würde-bekäme ich dieses wohl nur schwerlich hier zugelassen.
Also- die Felgen kriegste bestimmt noch mit ,,gut Will'' eingetragen- viel mehr aber wohl nicht- frag doch mal den freundlichen Tüv-Prüfer- und nicht vergessen-- der kann auch nix dafür.
Gruß LP
<ul><li><a href="
http://www.gropp-racing.de" target=_blank>http://www.gropp-racing.de</a></ul>